Beschluss: Kenntnis genommen

 

 


AL Bleiker erklärt, dass der Kreis Coesfeld im Jahr 2007 weniger Mittel für die berufliche Eingliederung von SGB II – Leistungsempfängern zur Verfügung haben werde als ursprünglich geplant. Bei den Haushaltsberatungen sei davon ausgegangen worden, dass die im Bundeshaushalt für die berufliche Eingliederung veranschlagten Mittel auch vollständig verteilt würden.

Dieses sei jedoch nicht der Fall. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages habe bereits 1 Mrd. € des ursprünglichen Ansatzes mit einer Haushaltssperre versehen.

Des Weiteren würde der Anteil des Kreises Coesfeld am Gesamtvolumen sinken, da die Verteilung der Eingliederungsmittel anhand der Zahl der Arbeitslosen in der gesamten Bundesrepublik erfolge. Aufgrund der guten Vermittlungserfolge des Kreises sei die Zahl der Arbeitslosen im Kreis Coesfeld gesunken, so dass sich auch der Anteil an den Bundesmitteln entsprechend verringere.

Der Kreis Coesfeld habe für die berufliche Eingliederung im Jahr 2005 noch 6,3 Mio. € und im Jahr 2006 sogar 6,9 Mio. € zur Verfügung gehabt. In 2007 werde der dem Kreis Coesfeld zufließende Teil voraussichtlich nur noch 5,53 Mio. € betragen, das seien gut 1,3 Mio. € weniger als im Vorjahr.

 

AL Bleiker weist darauf hin, dass die Budgetplanungen nunmehr neu in Angriff genommen werden müssten. Sämtliche Projekte müssten neu betrachtet werden. Zwar solle der Schwerpunkt im Bereich der Vermittlung und Qualifizierung liegen, jedoch sei beabsichtigt, auch künftig für alle Bereiche entsprechende Angebote vorzuhalten.

 

In der nächsten Arbeitsmarktkonferenz müsse als Folge über die Aufteilung der Eingliederungsmittel neu beraten werden. Hierbei seien voraussichtlich in allen Bereichen Einschnitte erforderlich.

 

Der Kreis Coesfeld beabsichtige, sich auch schriftlich an das BMAS sowie mit der Bitte um Unterstützung bei der Freigabe der Eingliederungsmittel an die Bundestagsabgeordneten aus dem Kreis Coesfeld zu wenden. Es solle zum Ausdruck gebracht werden, dass die vom Gesetzgeber geforderte passgenaue Hilfe für Langzeitarbeitslose auch entsprechende Gelder erforderlich mache. Ferner werde in dem Schreiben zum Ausdruck kommen, dass die Verteilung der Eingliederungsmittel nicht pauschal vorgenommen werden dürfe. Viele Träger der Grundsicherung hätten die ihnen in der Vergangenheit zugewiesenen Eingliederungsmittel nicht vollständig verausgabt und an den Bund zurücküberwiesen. Dieses sei beim Kreis Coesfeld jedoch nicht der Fall. Hierauf müsse der Bund ein besonderes Augenmerk legen.

 

AL Bleiker macht deutlich, dass der Bund im vergangenen Jahr rd. 33 Mio. € an Regelleistungen im Kreis Coesfeld gezahlt habe. Der Bund müsse sich vor Augen führen, dass die Beträge für die Regelleistungen sinken würden, wenn der Bereich der Vermittlungen gestärkt würde.

 

Ferner erinnert AL Bleiker an die erfolgreichen Bittbriefe, die der Kreis im Sommer 2006 an die Bundestagsabgeordneten versandt habe.

Insofern bleibe auch jetzt die Hoffnung, dass die Bitte Erfolg haben werde.

 

Ktabg. Willms erklärt, sie unterstütze die Vorgehensweise des Kreises und unterstreiche die Bitte an die Bundestagsabgeordneten. Ihrer Ansicht nach solle jeder seinen Einfluss entsprechend geltend machen.

Des Weiteren führt sie aus, dass man bei der Beratung in der Arbeitsmarktkonferenz besonders die Jugendlichen und ihre Erwerbsbiographien im Blick behalten müsse.

 

Ktabg. Pieper regt an, in den Briefen an die Bundestagsabgeordneten auch deutlich zu machen, dass der Ausschuss das Anliegen auf Freigabe der Eingliederungsmittel mit Nachdruck unterstützt.

FBL Schütt sagt zu, in den Schreiben an die Bundestagsabgeordneten die Unterstützung des Ausschusses zum Ausdruck zu bringen.