Fortbildung Gebärdensprachkurs eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin des Kreises Coesfeld

 

 

FBL Schütt führt aus, dass 12 Mitarbeiter/innen ihr Interesse, einen Gebärdensprachkurs zu besuchen, angemeldet haben. In 2007 werde eine Mitarbeiterin der Abt. 50.3, Zentrum für Arbeit, einen Gebärdensprachkurs bei der Kolping Bildungsstätte besuchen. Eine weitere Mitarbeiterin, Abt. 50.2, Hilfen in besonderen Lebenslagen, werde in 2008 ausgebildet.

Der Kurs an der Kolping Bildungsstätte in Coesfeld beinhalte die Deutsche Gebärdensprache DGS I – IV und gliedere sich in vier Abschnitte à drei Tage, beginne im März 2007 und ende im November 2007.

Die Kursgebühren in Höhe von 1.040 € würden vom Kreis Coesfeld getragen. Die Kursteilnahme werde zur Hälfte auf die Arbeitszeit der Mitarbeiterin angerechnet.

Inhaltlich informiere der Kurs über die Deutsche Gebärdensprache, das Fingeralphabet, Kommunikations- und Gebärdenübungen und Grammatik. Daneben würden Lebensweise, Soziologie und Kultur der Gehörlosen vermittelt.

Ziel der Fortbildung sei es Kommunikationshelfer in der Verwaltung zu etablieren. Bis die Mitarbeiterin die Ausbildung beendet habe, stehe ein Mitarbeiter der Abt. 70, Umweltangelegenheiten, der selber hörbehindert sei, als Kommunikationshelfer zur Verfügung. Sofern es sich um förmliche Verwaltungsverfahren handele, seien auch schon bisher Gebärdendolmetscher im erforderlichen Umfang eingeschaltet worden.

 

 

Umsetzung des SGB II im Kreis Coesfeld;

hier: Monatsberichte des Zentrums für Arbeit des Kreises Coesfeld

 

 

FBL Schütt weist daraufhin, dass der Kreis Coesfeld seit Januar 2007 jeweils monatlich einen Bericht über die Umsetzung des SGB II im Kreis Coesfeld erstelle.

Der Bericht beginne mit einer Erklärung des Landrats zur Entwicklung der Arbeitslosenquote der SGB II-Leistungsbezieherinnen und –bezieher im jeweiligen Monat.

Auf den folgenden Seiten enthalte er die kreisweiten Arbeitslosenquoten sowohl für den Personenkreis der SGB II- als auch der SGB III-Leistungsbezieher mit entsprechenden Vergleichszahlen des Vormonats und des Vorjahres.

Zudem erfolge eine Auflistung der Zahl der Arbeitslosen aus dem Rechtskreis SGB II in den Städten und Gemeinden sowohl für den laufenden Monat als auch für den Vormonat bzw. das Vorjahr (soweit vorhanden).

Vervollständigt werde der Bericht mit entsprechenden Daten zu

  • Bedarfsgemeinschaften,
  • Leistungsempfängerinnen und –empfänger,
  • Neufällen und
  • Vermittlungen.

 

Auch diese Daten würden für den laufenden Monat, den Vormonat und für das Vorjahr dargestellt.

Der Bericht schließe mit Daten zu Gruppenmaßnahmen im Bereich der beruflichen Eingliederung, zur Zahl der besetzten Plus-Job-Stellen und zu den geleisteten Plus-Jobs im Kreis Coesfeld.

Ressourcenorientiert solle dieser Bericht lediglich per E-Mail zur Verfügung gestellt werden. Zudem sei beabsichtigt, diesen Bericht zeitgleich mit der Bekanntgabe der offiziellen Arbeitsmarktdaten des jeweiligen Monats zu veröffentlichen.

Somit sei geplant, den jeweiligen Monatsbericht allen Kreistagsmitgliedern, die eine E-Mail-Adresse mitgeteilt haben, zur Verfügung zu stellen. FBL Schütt bittet um entsprechende Mitteilung, soweit der Bericht im Einzelfall nicht gewünscht werde.