Sozialpartnerschaft

Ktabg. Havermeier fragt an, wie seitens der Verwaltung die Möglichkeit eingeschätzt werde, ein Projekt „Sozialpartnerschaft“ umzusetzen und zu etablieren. Dies bedeute die ehrenamtliche Unterstützung von SGB II-Kunden. Sie erläutert, dass hiervon nicht nur die begleitende Betreuung während einer Ausbildung sondern auch Betreuung in anderen Lebensbereichen z. B. Begleitung zu Behörden oder die Formulierung von Schreiben umfasst werden solle. Ergänzend bittet sie um Auskunft, ob Maßnahmeträger hier eingebunden werden könnten, die solche ehrenamtlichen Partner qualifizieren können. FBL Schütt antwortet, dass ein solches Projekt nur in enger Absprache mit den Fallmanagern vor Ort möglich sei. Es müsse in jedem Fall zunächst abgeklärt werden, welche Hilfen bereits durch die Fallmanager angeboten und geleistet werden.

 

Ausgleichsabgabe

Ktabg. Pieper weist darauf hin, dass die Mittel der Ausgleichsabgabe im Bereich des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) nicht ausgeschöpft werden und fragt nach, ob die Möglichkeit bestehe, hieraus Maßnahmen für Behinderte zu finanzieren. Sie bittet darum, dieses Thema in einer der nächsten Ausschusssitzungen zu behandeln. Ktabg. Willms betont die Bedeutung der Integration von behinderten Menschen in den Arbeitsmarkt und verweist auf das Landesprogramm „Teilhabe für alle“. Finanzielle Unterstützung sollte daher nicht ungenutzt bleiben.