Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen über die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Kreises Coesfeld 2005/2006 zur Kenntnis.

 

  1. Folgende Teilberichte bzw. Teilbereiche werden wegen ihres komplexen Inhalts in einer  Arbeitsgruppe, deren Mitglieder noch zu benennen sind, vorberaten und erst anschließend in den zuständigen Fachausschüssen beraten :

 

                              Teilbericht Personal und Organisation , Pe 1 – Pe 48

Teilbericht Jugend , Ju 1 – Ju 36

                              Teilbericht Soziales,  So 2 – So 23

                              Teilbericht Öffentlicher Gesundheitsdienst , Ge 1 – Ge 58

 

 

  1. Folgende Teilberichte bzw. Teilbereiche werden unmittelbar in den zuständigen Fachausschüssen beraten :

 

Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung :

Teilbericht Finanzen und ÖPNV, Fi 1 – Fi 44  

Teilbericht Beteiligungen , Be 1 – Be 54

Teilbericht Gebäudewirtschaft , Gw 1 – Gw 50

 

            Ausschuss für Straßen- u. Hochbau, Vermessung u. öffentl. Personennahverkehr :

Teilbericht Finanzen und ÖPNV , Fi 45 – Fi 55

Teilbericht Bauleistungen , Ba 1 – Ba 46

Teilbericht Gebäudewirtschaft , Gw 1 – Gw 50

Teilbericht Vermessungs- und Katasterwesen , Ka 1 – Ka 54

 

            Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren :

Teilbericht Soziales , So 24 – So 40 

 

(Eine Zuordnung des Teilberichtes Gebäudewirtschaft auf die zuständigen Fachausschüsse nach Seitenzahl ist nicht möglich, da die Prüfungsstruktur nicht mit der Organisationsstruktur der Ausschüsse vergleichbar ist. ) 

 

 

  1. Die Beratungsergebnisse der Fachausschüsse werden dem Rechnungsprüfungs-ausschuss vorgelegt und entsprechend der Bestimmungen des § 105 Abs. 5 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit  § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NRW (KrO NRW)  weiterbehandelt. 

 

 


Vorsitzender Rampe ruft den ersten TOP des öffentlichen Teils auf und erteilt dem Prüfteamleiter der Gemeindeprüfungsanstalt NRW, Herrn Richard Mölders, das Wort.

 

Herr Mölders erläutert anhand einer Power Point Präsentation folgende Punkte:

 

a)      Grundlagen für die Erstellung des Prüfungsberichtes der GPA NRW

b)      Art der Ermittlung und Bedeutung von sog. „KIWI-Werten“

c)      Aussagekraft der „Ampeln“ im GPA-Bericht.

 

Im Rahmen dieser Erläuterungen stellt Herr Mölders darüber hinaus die wesentlichen Inhalte des GPA-Berichtes und die Strukturdaten des Kreises Coesfeld dar.

 

Die Folien der Power Point Präsentation sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Dem Vortrag schließt sich ein rege Diskussion an. Ktabg. Dinkler bittet um nähere Erläuterung des von der GPA NRW für den Bereich Gesundheitsamt ermittelten Einsparpotentials in Höhe von rd. 1 Mio. Euro. Herr Mölders betont, im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung liege die Entscheidungskompetenz beim Kreis Coesfeld; die GPA NRW habe im Bericht lediglich dargestellt, dass mittels Zentralisation, d.h. Wegfall der Außenstellen, Einsparungen erzielt werden könnten. Ferner habe die Analyse des Leistungsspektrums anderer Kreise mit besseren KIWI-Werten gezeigt, dass diese sich auf die originären Aufgaben der öffentlichen Hand konzentriert hätten. Aufgaben, deren sich bereits andere, z.B. Krankenkassen angenommen hätten, würden dort - im Gegensatz zur Situation beim Kreis Coesfeld - nicht wahrgenommen.

 

Ktabg. Dipp bittet um Stellungnahme zu folgenden drei Fragen:

a)                  Ist der niedrigste KIWI-Wert wirklich gleichzusetzen mit „bester“ Wert?

b)                  Ist der gesetzliche Auftrag in den Bereichen Hilfe zur Erziehung und Hilfe zur Pflege mit einem geringeren Mitteleinsatz wirklich noch zu erfüllen?

c)                  Welchen Sinn hat der von der GPA NRW ermittelte KIWI-Quotient „Länge der Kreisstraßen / Anzahl der Einwohner im Kreis“?

 

Herr Mölders beantwortet diese Fragen in umgekehrter Reihenfolge wie folgt:

Der Quotient „Länge der Kreisstraßen / Anzahl der Einwohner im Kreis“ sei im Kreis Coesfeld entscheidend beeinflusst von dem Umstand, dass es sich beim Kreis Coesfeld um einen Flächenkreis mit einem umfangreicheren Straßennetz, jedoch mit einer relativ gesehen geringen Bevölkerungsdichte handele. Dies sei eine der strukturellen Rahmenbedingungen, durch die der Kreis in seiner finanziellen Gestaltungsfreiheit eingeengt werde.

 

Herr Mölders führt des weiteren aus, die GPA NRW verkenne nicht den Umstand, dass Faktoren für die finanzielle Belastung, die dem Kreis Coesfeld durch die Bereiche Hilfe zur Erziehung und Hilfe zur Pflege entstehen, oftmals durch diesen nicht steuerbar seien. Um so wichtiger sei, dort, wo sich Gestaltungsspielraum böte, diesen entsprechend zu nutzen. Vergleiche mit anderen Kreisen hätten gezeigt, dass eine verstärkte ambulante Betreuung anstelle stationärer Hilfe in den Aufgabenbereichen „Hilfe zur Pflege“ und „Hilfe zur Erziehung“ zu einem deutlich niedrigeren KIWI-Wert führten.

 

Ktabg. Kemper verweist auf die Stellungnahme der Verwaltung zum Teilbericht „Öffentlicher Gesundheitsdienst“, Ge 1 – Ge 58, in der dem Bericht der GPA NRW strukturelle Mängel vorgeworfen würden. Ktabg. Dabbelt bittet um Auskunft, ob z.B. die Schwangerschaftskonfliktberatung nach Ansicht der GPA NRW eingestellt werden sollte.

 

Herr Mölders erwidert, die GPA liefere lediglich Orientierungswerte; die Kritik von Einzelleistungen sei nicht Inhalt der Untersuchung. Die Entscheidung für bzw. gegen die Erbringung einer speziellen Leistung sei ausschließlich durch den Kreis Coesfeld zu treffen. Allerdings verträte die GPA NRW auch hier die Auffassung, dass Leistungen, die durch Dritte erbracht werden könnten und auch erbracht werden, wie z.B. der kinderärztliche Dienst oder die Vornahme von Schutzimpfungen, nicht vom Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld vorgehalten werden müssten.

 

Ktabg. Stauff gibt zu Bedenken, dass die Politik gelegentlich überfordert sei, fachdienstliche Fragestellungen, z.B. aus dem Gesundheitsamt zu beantworten und diesbezügliche Entscheidungen zu treffen. Auch sei es schwierig, eine Unterscheidung zwischen freiwilligen und pflichtigen Aufgaben zu treffen. Er fragt nach einer externen Beratung durch die GPA NRW.

 

Herr Mölders stimmt zu, dass der von der GPA NRW vorgelegte Bericht eine sehr komprimierte Darstellung der Verhältnisse sei. Die Beratung durch Externe gerade in fachspezifischen Fragen erachte er für sehr sinnvoll, um eine offene und sachliche Diskussion zu gewährleisten. Die GPA NRW böte Beratung bzw. Moderatorentätigkeit zur Begleitung des Konsolidierungsprozesses an. Die Ziele eines solchen Prozesses müssten jedoch von der Politik festgelegt werden.

 

LR Püning stimmt der Aussage des Ktabg. Stauff zu. Wichtig erscheine ihm jedoch auch, dass die Daten, die den Bewertungen der GPA NRW zugrunde lägen, offengelegt würden, um der fiskalischen Bewertung einen Leistungsvergleich gegenüber stellen zu können. Der Kreis Coesfeld stehe diesbezüglich in Verhandlungen mit der GPA NRW.

 

Herr Mölders verweist auf die Bemühungen der GPA NRW, das Einverständnis der geprüften Kommunen zu erhalten, auf der Internetseite der GPA NRW die „guten Beispiele“ unter Nennung der „Herkunftskommunen“ darstellen zu dürfen.

 

Bevor es zur Abstimmung kommt, schlägt Ktabg. Dinkler vor, den Beirat NKF mit den Aufgaben der geplanten Arbeitsgruppe zu betrauen. Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses sollte bei den Arbeitsgruppensitzungen ein Anwesenheitsrecht eingeräumt sein. Nach einer regen Diskussion aller Fraktionen über die Besetzung der Arbeitsgruppe besteht Einigkeit, dass der Arbeitsgruppe insgesamt neun Mitglieder der Fraktionen (5 aus der CDU-Kreistagsfraktion, 2 aus der SPD-Kreistagsfraktion, je ein Mitglied aus der FDP-Kreistagsfraktion und aus der Bündnis 90/Die Grünen-Kreistagsfraktion) angehören sollen. Eine namentliche Benennung wird nach den Beratungen durch die jeweiligen Fraktionen erfolgen. Die Vertreter der Verwaltung wird LR Püning benennen.

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig