BM Emthaus, Gemeinde Ascheberg, stellt zunächst anhand einiger statistischer Daten den Ausschussmitgliedern die Gemeinde Ascheberg vor. Dabei weist er bereits darauf hin, dass zur Zeit in Ascheberg das geplante Bergwerk Donar und dessen Folgen stark diskutiert würden.

 

Nachfolgend stellt Herr Fischer von der Deutschen Steinkohle AG (DSK) das projektierte Bergwerk Donar vor. Hintergrund der Planungen der DSK sei danach ein weltweit steigender Bedarf an Kokskohle, insbesondere durch eine steigende Nachfrage aus China und zukünftig verstärkt auch Indien. Vor diesem Hintergrund gehe die DSK aus, dass die Gewinnung von Kokskohle im Bergwerk Donar auch ohne staatliche Subventionierung gewinnbringend durchgeführt werden könne. Nachfolgend stellt er das geplante Bergwerk Donar anhand der dem Protokoll beigefügten Folien vor.

 

In der anschließenden Diskussion hinterfragt Ktabg. Schulze Esking zunächst den Zusammenhang zwischen der geplanten Schließung des subventionierten Bergbaus in Deutschland im Jahr 2018 und der fast gleichzeitigen Neuerrichtung eines Bergwerkes.

Anschließend erinnert er an die Stellungnahme des Kreises zum Scopingtermin (s. SV- 7-). Insbesondere der Punkt der Absicherung der Ewigkeitslasten sei für ihn noch nicht geklärt. Er bittet den Vertreter der DSK um Auskunft, ob es nicht möglich sei, gebildete Rückstellungen dinglich zu sichern über Immobilien, Stiftungen etc, so dass diese Rückstellungen nicht nur „virtuell“, sondern auch greifbar gesichert wären.

Ebenfalls bittet er um Auskunft, wie die Begleichung von Bergbauschäden bei einer Insolvenz der DSK gesichert seien.

 

Herr Fischer erinnert zunächst daran, dass für 2012 eine Überprüfung des Ausstiegs aus dem Bergbau geplant sei, so dass der endgültige Ausstieg 2018 abschließend noch nicht feststünde. Er weist aber darauf hin, dass es sich hier um nichtsubventionierten Bergbau handele, der vom Ausstiegsszenario 2018 nicht betroffen sei.

Seitens der DSK seien aber ausreichende Rückstellungen gebildet worden, die in jedem Fall zur Begleichung der Ewigkeitslasten ausreichen würden. Diese seien zumindest zum Teil beispielsweise durch Immobilien auch dinglich gesichert. Die Höhe und die Anlageart der Rückstellungen würde jährlich von einem durch die Bundesregierung bestimmten Gutachter überprüft und für angemessen und ausreichend befunden.

Soweit das Bergwerk nicht durch die DSK selber betrieben würde, sondern diese es an einen Investor verpachten oder verkaufen würde, so würden sowohl das Land wie auch die DSK darauf achten, dass auch dieser entsprechende Rücklagen bildet. Denn, sollte dieser Investor seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, wäre auch der Rückgriff auf die DSK möglich. Es sei also im eigenen Interesse der DSK, dass die Absicherung der Ewigkeitslasten auch bei einem Investor gesichert sei.

 

Auf Nachfrage der Ktabg. Schulze Entrup und Austerschulte erwidert Herr Fischer, es seien maximale Bergsenkungen im Bereich bis 7,5 m zu erwarten, die daraus resultieren, dass in einigen Bereichen bis zu 4 Flöze übereinander in einer Mächtigkeit von jeweils bis zu 2 m abgebaut würden. Die zu erwartenden Bergsenkungen hätten darüber hinaus eher weniger Einwirkungen auf Gebäude. Die entstehenden Probleme lägen mehr im Bereich möglicherweise nicht mehr ablaufender Vorfluter und des Heranrückens der abgesenkten Erdoberfläche an den anstehenden Grundwasserspiegel.

 

Ktabg. Prof. Dr. Voss hinterfragt nachfolgend noch einmal die wirtschaftliche Planung der DSK zum einen vor dem Hintergrund des geplanten Ausstiegs aus dem Bergbau im Jahre 2018. Zum anderen hält er die wirtschaftlichen Erwartungen der DSK, die von einem kontinuierlichen Ansteigen des Energiebedarfs beispielsweise in China und Indien ausgehen, für überzogen und unrealistisch. Seines Wissens nach sei auch dort mit einer demographischen Entwicklung ähnlich der in Europa zu rechnen, wenn auch zeitlich verzögert, so dass nicht zu erwarten sei, dass sich die Wirtschaft und deren Energiebedarf weiterhin stetig steigern wird wie zur Zeit. Er sieht vielmehr in den Planungen des zusätzlichen Bergwerks einen Zusammenhang mit dem geplanten Börsengang der RAG, die Vorzeigeobjekte zur Attraktivitätssteigerung der Aktie benötige. Nach einem Börsengang habe die RAG aber sicherlich kein Interesse mehr am Bergbau, so dass davon auszugehen sei, dass das Bergwerk an einen Investor veräußert würde. Aus seiner Sicht seien die Rücklagen damit nicht gesichert.

 

Herr Fischer bestätigt noch einmal, dass es sich hier um einen subventionsfreien Bergbau handelt, der somit nicht im Zusammenhang mit dem geplanten Ausstieg aus dem subventionierten Bergbau 2018 stehe. Ab einem Preis von 200 €/t Kokskohle rentiere sich der Abbau, dieser sei nach Ansicht der RAG in der nahen Zukunft mindestens zu erwarten, zur Zeit sei der erzielbare Preis sogar höher. Auch wäre sicher mit einem weltweiten Anstieg des Energiebedarfs zu rechnen. So sei derzeit der Energiebedarf pro Kopf in Ländern wie China und Indien im Vergleich zu Europa deutlich geringer, hier sei aber eine Angleichung zu erwarten.

Sollte die DSK den Bergbau nicht selber betreiben, sondern ein externer Investor, so könne er aber für die DSK zusichern, dass nur an einen seriösen Interessenten verpachtet oder verkauft würde. Im übrigen müsse auch die Landesregierung einem solchen Verkauf oder einer solchen Verpachtung zustimmen.

Die Planungen des Bergwerks Donar ständen aber nicht im Zusammenhang mit dem geplanten Börsengang der RAG, dieser Zusammenhang sei allein schon zeitlich nicht gegeben, da der Börsengang deutlich eher geplant sei, als dass das Bergwerk die Produktion aufnehmen könne.

 

Auf Kritik des Ktabg. Dr. Kraneburg, wonach die Energiegewinnung durch Kohleverfeuerung eine sehr hohe Umweltbelastung erzeuge, erwidert Herr Fischer, dieses sei nicht so, vielmehr hätten moderne Kraftwerke einen deutlich besseren Leistungsgrad, so dass die Investitionen sinnvoll seien.

 

Ktabg. Nägeler erkundigt sich danach, ob es tatsächlich notwendig sei, den Abraum oberirdisch auf Halden zu lagern oder ob es nicht auch möglich sei, unterirdisch die Stollen wieder zu verfüllen. So könnten Bergsenkungen und der oberirdische Bodenverbrauch gemindert werden.

 

Herr Fischer erwidert, dieser theoretische Ansatz würde weltweit nicht verfolgt, da dieses zum einen technisch nur sehr schwer machbar sei und zum anderen hohe Kosten verursachen würde. Darüber hinaus könnten auch entstehende Bergsenkungen nur um maximal 30 % vermindert werden.

 

Auf Nachfrage des Ktabg. Dr. Bücker, warum die DSK bei einem sicher gewinnbringenden Bergwerk nicht bereits heute zusichern könne, dieses auch selber zu betreiben, erwidert Herr Fischer, die oberirdischen, aber vor allem die unterirdischen Errichtungskosten des Bergwerks, lägen bei mindestens 1 Mrd. €. Diese Summe, die vor Gewinnung der ersten Tonne Kohle zu leisten wäre, könne zur Zeit durch die DSK nicht aufgebracht werden. Ob sich dieses zukünftig ändern wird, könne er noch nicht abschließend bewerten.

 

BM Emthaus stellt fest, dass aus seiner Sicht ein Bergwerk Donar nach dem Kohleausstieg 2018 nicht kommen wird. Er plädiert dafür, sämtliche Planungen sofort zu stoppen.

Des Weiteren bezweifelt er die angegebene Zahl von 3.000 neuen Arbeitsplätzen im Bergbau und der gleichen Anzahl an Arbeitsplätzen in der Zuliefererindustrie.

Abschließend mahnt er ebenfalls an, dass die gebildeten Rücklagen dinglich gesichert werden. Er erinnert an die aktuellen Geschehnisse um die Handywerke von BenQ/Siemens, die gezeigt hätten, dass nicht dinglich gesicherte Rücklagen mitunter nur auf dem Papier existierten, in der Realität aber nicht verfügbar seien. Er zitiert zu dieser Frage aus Stellungnahmen des Landes- und des Bundeswirtschaftsministeriums, wonach eine entsprechende Änderung der bergrechtlichen Vorschriften derzeit nicht geplant seien.

 

FBL Dr. Hörster teilt abschließend mit, es habe mit der Bezirksregierung Arnsberg im Anschluss an den durchgeführten Scoping-Termin noch Unstimmigkeiten darüber gegeben, ob potentielle Bergschäden im öffentlichen Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen seien. Zwischenzeitlich habe die Bezirksregierung Arnsberg bestätigt, das dieses so sei. Solche möglichen Schäden seien aber nicht im zur Zeit diskutierten Rahmenbetriebsplan zu berücksichtigen, sondern in einem Sonderbetriebsplan (s. Schreiben Kreis Coesfeld und Bezirksregierung Arnsberg in der Anlage).

Herr Fischer teilt hierzu mit, mit diesem Sonderbetriebsplan könne jedoch nicht vor 2011 gerechnet werden.