Beschluss: Kenntnis genommen

Ktabg. Streyl ruft die Verwaltung auf, auch die in der Sitzungsvorlage verfristet eingegangenen Anregungen und Bedenken noch zu bearbeiten, und nicht auf deren Verfristung zu beharren.

KBD Dr. Foppe erwidert, bei diesen Anregungen müsse man in eine Einzelfallprüfung einsteigen. In dieser sei zunächst zu prüfen, ob sich die Bedenken gegen offensichtliche, insbesondere rechtliche Fehler, des Landschaftsplanes richte. In solchen Fällen müsse der Stellungnahme umgehend nachgegangen und der/die aufgezeigten Fehler berichtigt werden. Sollte es sich aber um allgemeine Bedenken zu persönlichen Betroffenheiten durch Festsetzungen des Landschaftsplanes handeln, so müsse in einer Einzelfallabwägung entschieden werden, wie mit diesen Bedenken umzugehen sei. Die entsprechende rechtliche Prüfung dazu sei noch nicht abgeschlossen.

 

Ktabg. Schölling greift das Problem der Grenzziehungen von Landschafts- und insbesondere Naturschutzgebieten auf und plädiert dafür, keine neuen Grenzen zu ziehen, sondern es bei denen aus bereits bestehenden Verordnungen zu belassen. Soweit gewünscht solle man dabei auch landwirtschaftliche Betriebe aus den Schutzgebieten ganz herausnehmen.

Ihm sei durch Betroffene der Landschaftsplanung berichtet worden, die Verwaltung sei im Rahmen von Verhandlungen sehr unbeweglich und ziehe sich auf Maximalpositionen zurück, so dass Kompromisse praktisch nicht möglich seien. Er ruft die Verwaltung auf, solange als möglich mit den Betroffenen zu verhandeln, um einvernehmliche Lösungen zu finden. Es könne nicht im Interesse aller Betroffenen sein, wenn letztlich der Kreistag für oder gegen die nicht ausgeräumten Bedenken eines Betroffenen entscheiden müsse.

KBD Dr. Foppe weist diese Vorwürfe mit Entschiedenheit zurück. Die vorgenommenen Grenzziehungen seien nicht willkürlich, sondern durchweg fachlich begründet. Man könne daher auch nicht jedem Wunsch, einen Betrieb aus einem Schutzbereich heraus zu nehmen, nachkommen. Selbstverständlich sei die untere Landschaftsbehörde grundsätzlich kompromissbereit und reagiere flexibel, soweit begründete Anregungen vorgebracht werden. Es gebe jedoch auch Fälle, bei denen die Positionen derart weit auseinander seien, dass ein für beide Seiten tragfähiger Kompromiss nicht möglich sei. In diesen Fällen müsse letztlich der Kreistag im Rahmen seiner Zuständigkeit abschließend entscheiden.

 

Des Weiteren erkundigt sich Ktabg. Schölling nach dem in der Sitzungsvorlage erwähnten Begriff der „schutzwürdigen Böden“ und dessen Hintergründen. KBD Dr. Foppe erwidert, seitens des geologischen Dienstes NRW sei eine Bodenkarte aufgestellt worden und dabei habe man festgestellt, dass im Bereich des Landschaftsplanes Rorup seltene Bodentypen vorgefunden wurden und diese sollen auf Wunsch des geologischen Dienstes NRW in den Text des Landschaftsplanes aufgenommen werden.

 

Abschließend nehmen die Ausschussmitglieder den Tagesordnungspunkt zur Kenntnis.