Sprachstandsfeststellung bei 4jährigen Kindern

Nach Änderung des § 36 des Schulgesetzes im vergangenen Sommer erfolgt 2007 erstmals die im dortigen Abs. 2 vorgesehene Sprachstandsfeststellung zwei Jahre vor der Einschulung. Rechtlich und organisatorisch zuständig für die Sprachstandsfeststellung sind die Schulämter. Das Jugendamt des Kreises Coesfeld, in dessen Zuständigkeitsbereich rd. 1.570 Kinder der zu testenden Altersgruppe wohnen, wird hierbei unterstützend tätig, soweit dieses vom Schulamt gewünscht wird.

Das Testverfahren sieht zwei Phasen vor. In der ersten Stufe (vorgesehen für März 2007) sollen Lehrkräfte gemeinsam mit Erzieherinnen und Erziehern mit Hilfe des speziell hierfür entwickelten Spiels „Besuch im Zoo“ einen Eindruck davon erhalten, bei welchen Kindern offensichtlich eine altersgemäße Sprachentwicklung vorliegt. Die spielerisch gestaltete Testsituation soll möglichst in den Tageseinrichtungen stattfinden. Tageseinrichtungen besuchen rd. 1.500 Kinder der zu testenden Altersgruppe.

Die Kinder, bei denen eine altersgemäße Sprachentwicklung nicht festgestellt werden konnte, werden zusammen mit jenen Kindern, die noch keinen Kindergarten besuchen, im Rahmen einer zweiten Stufe der Sprachstandsfeststellung noch einmal genauer auf ihre Sprachentwicklung hin untersucht. Dabei soll zum einen festgestellt werden, ob tatsächlich ein zusätzlicher sprachlicher Förderbedarf vorliegt und auf welche Bereiche der Sprachentwicklung er sich vorrangig bezieht. Diese zweite Stufe soll im Mai 2007 erfolgen.

Nach bisherigen Erfahrungen rechnet die Landesregierung damit, dass rund ein Viertel der Kinder eines Jahrgangs zusätzlichen Förderbedarf im Bereich ihrer Sprachentwicklung haben. Die notwendige vorschulische Sprachförderung soll dann in den Kindertagesstätten, die dafür ab 2008 zusätzliche finanzielle Mittel erhalten sollen (350 Euro vom Land), erfolgen. Eltern, die trotz Förderbedarf ihr Kind nicht in eine Kindertagesstätte schicken, sollen dazu verpflichtet werden, das Kind in einen vorschulischen Sprachkurs zu bringen.

Bereits jetzt ist erkennbar, dass die Zusammenarbeit verschiedener Ministerien und Ämter, aber auch der Schulen und Tageseinrichtungen bei der Organisation der Testverfahren nicht immer problemlos funktioniert (hat). Häufig ist dieses auf fehlende oder Fehlinformationen zurückzuführen. Nach Abschluss des diesjährigen Verfahrens ist daher von den beteiligten Ministerien eine Arbeitsgruppe zur Auswertung der Erfahrungen und Optimierung des Verfahrens beabsichtigt. Ein ähnliches Vorgehen ist auch für den Kreis Coesfeld denkbar, wenn die Ergebnisse der landesweiten Arbeitsgruppe vorliegen und sich als nicht ausreichend herausstellen sollten.

Weitere Informationen zum Sprachstandsfeststellungsverfahren sind im Internet auf den Seiten des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration für das Land Nordrhein-Westfalen (www.mgffi.nrw.de) erhältlich. Über einen Link zum Projekt Delfin4 kann dabei auch ein Video zum praktischen Ablauf der ersten Stufe des Testverfahrens angesehen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

PROSOZ 14 plus Sachstandsbericht

 

Die integrierte Fachanwendung  Prosoz-14 plus (früher RECOS) wird im Bereich der Jugendhilfe eingesetzt. Den Ursprung hat die Software im buchhalterischen Bereich und wird für diesen Zweck  im Bereich der Beistandschaften des Kreisjugendamtes (KJA) bereits seit 1998 eingesetzt.

Inzwischen  hat sich Prosoz-14plus zu einem komplexen Datenbanksystem mit  Buchhaltungs-, Dokumentations- und Textverarbeitungsfunktionen für verschiedene Leistungen der Jugendhilfe entwickelt. Dabei kann eine Anpassung auf  die speziellen Bedürfnisse des Jugendamtes erfolgen. Die Arbeiten zur Softwareeinführung gestalten sich daher allerdings auch entsprechend komplex und arbeitsaufwendig.

 

Mit den Einsatzmöglichkeiten wurde die auch die Anwendung in anderen Fachdiensten des KJA ausgeweitet. Priorität erhielten diesbezüglich die Wirtschaftliche Jugendhilfe  und der Allgemeine Soziale Dienst. Seit Beginn des Jahres befindet man sich dort weitestgehend im Echtbetrieb. Dies bedeutet:

  • Stammdatenhaltung zu den Leistungsbeteiligten,
  • Nutzung der Textschnittstelle = Serienbrieffunktionen mit Datenbankdaten,
  • für die Wirtschaftliche Jugendhilfe und den Fachdienst Beistandschaften der Betrieb der Fachbuchhaltung über Prosoz,
  • für den ASD die Dokumentation  und chronologische Erfassung der erbrachten Leistungen.

 

In den Fachdiensten UVG und zentrale Unterhaltsheranziehung werden über Prosoz Stammdaten gepflegt. Die Einführung des Buchhaltungsverfahrens und der Textverarbeitungsfunktionen ist vorgesehen und soll im Rahmen der personellen Möglichkeiten möglichst bald umgesetzt werden.

 

Datenauswertung

Spezifische Programmfunktionen und eine - im Sommer 2006 durchgeführte - Schulungsstaffel von Mitarbeitern des Jugendamtes war Voraussetzung für die Durchführung von Auswertungen aus der Prosoz-Datenbank.  

Heute können zu verschiedensten leistungsbezogenen Fragestellungen wie z.B. Fallzahlen,  Kosten, Falldauer und/oder deren räumlicher Verteilung tagesaktuelle und historische Auswertungen gefahren werden.

Damit steht zu den Zwecken der Controllings, des Kennzahlenvergleichs und der Haushaltsplanung im Bereich der erzieherischen Hilfen ein wirksames Instrument zur Verfügung. Zudem bilden die Prosoz-Auswertungen die Grundlage für die Feststellung der Arbeitsbelastung und die Einsatzsteuerung im ASD.

 

Kassenschnittstelle:

Die Übergabe zur Kasse erfolgt zur Zeit noch nicht über eine direkte Schnittstelle.  Bezüglich des Einsatzes einer solchen physischen Kassenschnittstelle und  der Einführung der doppischen Haushaltsführung erfolgen derzeit Abstimmungen mit der Kämmerei, der Firma Prosoz-Herten und dem Anbieter der Kassensoftware Infoma

 

Fachdienste ohne Prosoz-Anwendung

In den Fachdiensten Kindertagespflege, Amtsvormundschaften/Betreuung Jugendpflege und Jugendgerichtshilfe wird Prosoz derzeit (noch) nicht genutzt. 


 

Freie Träger der Jugendhilfe, die durch den Jugendhilfeausschuss des Kreises Coesfeld gemäß § 75 KJHG anerkannt worden sind

 

1. Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Coesfeld hat in seiner Sitzung am 14. März 1991 den Verein „Nottulner Hilfsdienst e.V.“ als freien Träger der Jugendhilfe anerkannt (vgl. SV 398 vom 14.03.1991).

 

Mit Schreiben vom 16. Aug. 2006 teilt die Gesellschaft für Arbeit und Qualifizierung (A&QUA) aus Nottuln mit, dass der Verein „Nottulner Hilfsdienst e.V.“ zum 31.12.2003 aufgelöst worden ist und sämtliche Rechte und Pflichten auf die A&QUA gGmbH übergangen sind.

 

Mit der Auflösung des Vereins erlischt die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 KJHG.

 

2. Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Coesfeld hat in seiner Sitzung am 09. Nov. 2000 den Verein „Förderverein der Katholischen Landjugendbewegung Ascheberg e.V.“ als freien Träger der Jugendhilfe anerkannt (vgl. SV-6-222 vom 09.11.2000).

 

Mit Schreiben vom 25. Jan. 2006 teilt der Förderverein der Katholischen Landjugendbewegung Ascheberg e.V. mit, dass er seit 2002 seine jugendpflegerischen Aktivitäten eingestellt hat. Darüber hinaus gibt es keine aktiven Mitglieder mehr.

 

Da die Voraussetzungen für die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 KJHG nicht mehr vorliegen, ist die öffentliche Anerkennung hinfällig.

 

3. Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Coesfeld hat in seiner Sitzung am 09. Nov. 2000 den Verein „Pro Jugendzentrum Nordkirchen e.V.“ als freien Träger der Jugendhilfe anerkannt (vgl. SV-6-221 vom 09.11.2000).

 

Mit Schreiben vom 20. Febr. 2006 teilt der Verein „Pro Jugendzentrum Nordkirchen e.V.“ mit, dass

a)      er seinen Vereinsnamen in „Jugend- und Kulturverein Nordkirchen e.V. geändert hat und

b)      er den Bereich Kulturarbeit ergänzend in seine Vereinssatzung mit aufgenommen hat.

Der Verein ist nach wie vor als Träger einer Einrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Nordkirchen tätig.

 

Die Voraussetzung für die öffentliche Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 KJHG werden weiterhin erfüllt.