Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die gemeinnützige Gesellschaft Musikwerkstatt Nottuln GmbH wird gemäß § 75 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) als freier Träger der Jugendhilfe im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld weiterhin anerkannt.

Die öffentliche Anerkennung wird hinfällig, wenn die Voraussetzung für die Anerkennung nicht mehr vorliegen.


 

Nach Erläuterungen durch die Vorsitzende zur Sitzungsvorlage, wird ohne weitere Aussprache über die vorliegende Sitzungsvorlage abgestimmt.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig