Beschluss: Kenntnis genommen

FBL Schütt erläutert, dass der Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA - NRW) im Rahmen des Teilberichts zum Thema „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ im Wesentlichen zwei Bewertungen beinhalte: die Bewertung der „Leistungsorganisation und –steuerung“ und die Bewertung der Integrationsleistungen. Im Rahmen der Leistungsorganisation und –steuerung seien besonders die Projekte  Job-Perspektive im Kreis Coesfeld sowie Evaluation von Maßnahmen als positiv herausgestellt worden.

Bezüglich der Integrationsleistungen sei durch die GPA – NRW in einer zweiten Bewertung festgestellt worden, dass die Integration in den ersten Arbeitsmarkt im Kreis Coesfeld gut und infolge dessen der Zuschussbedarf nach dem SGB II im Vergleich zum Land unterdurchschnittlich sei.

Ferner habe der Kreis Coesfeld die GPA – NRW um Stellungnahme gebeten, ob vor dem Hintergrund der Finanzierungsbeteiligung eine besondere Härte für einzelne kreisangehörigen Städte und Gemeinden gegeben sei, dies sei jedoch von der GPA – NRW verneint worden.

 

Im weiteren Verlauf stellt AL Bleiker in einem Gesamtüberblick die aktuelle Entwicklung der SGB II – Bedarfsgemeinschaften im Kreis Coesfeld vor (Anlage 7).

Ab 01.01.2005 sei zunächst eine stetige Zunahme der Bedarfsgemeinschaften zu verzeichnen gewesen. Im März 2006 sei mit 5.237 Bedarfsgemeinschaften der bislang höchste Stand erreicht worden. Im April 2006 sei die Zahl der Bedarfsgemeinschaften aber bereits wieder auf 5.201 Bedarfsgemeinschaften gesunken.

Zu beachten sei, dass im Sinne der Arbeitslosenstatistik Personen nicht als arbeitslos gelten, die beispielsweise einen Plus-Job erledigen oder an einer Eingliederungsmaßnahme teilnehmen. Die vorgelegte Übersicht erfasse dagegen alle Bedarfsgemeinschaften im Kreis, die Geldleistungen nach dem SGB II erhielten.

 

Vorsitzende Schäpers fragt an, worauf die Entwicklung im März 2006 zurückzuführen sei.

AL Bleiker gibt dazu an, dass der hohe Stand der Bedarfsgemeinschaften u.a. daraus resultiere, dass es durch Gesetzesänderungen zum SGB II und dem damit verbundenen größeren Informationsfluss über die Einführung des SGB II zu vermehrten (ggf. wiederholten) Antragstellungen gekommen sei. Dieser Trend sei aber bundesweit zu verzeichnen gewesen. So sei die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im April 2006 mit 5.201 sogar höher als die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Januar 2005 mit 4.512. Im Vergleich mit anderen Kreisen seien die Durchschnittwerte aber trotzdem als gut zu bewerten. Dieses liege an der sehr guten Integrationsquote, die auch durch die GPA – NRW festgestellt worden sei. Im Rahmen einer Auswertung der Vermittlungen im Kreis sei das Vermittlungsergebnis für den Zeitraum von Januar bis Dezember 2005 mit 1.350 Vermittlungen zu benennen (Anlage 8). Diese Zahl habe auch dem GPA-Bericht zu Grunde gelegen. Nach derzeitigem Stand setze sich die positive Tendenz auch in 2007 fort. Im Jahr 2006 habe man die Zahl aus dem Jahr 2005 mit 2.513 Vermittlungen fast verdoppelt, so dass die Integrationsquote noch besser ausfallen werde.

AL Bleiker weist darauf hin, dass eine Arbeitsaufnahme nicht automatisch zum Ausstieg aus dem SGB II führen müsse. Viele Personen würden zwar Einkommen erzielen, dieses reiche aber nicht zur Deckung des Gesamtbedarfes einer Bedarfsgemeinschaft, so dass zusätzlich zum Einkommen noch oft Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II bestehe.

 

Ktabg. Havermeier betont, dass die damalige Entscheidung für die Optionskommune mit den Institutionen der Zentren für Arbeit richtig gewesen sei. Es sei ersichtlich, dass die Zentren für Arbeit im Kreis im Verlauf der letzten zwei Jahren sehr gute Kompetenzen erworben hätten. Es sei beruhigend, dies auch durch eine unabhängige Stelle bestätigt bekommen zu haben.

 

Ktabg. Wessels führt aus, dass eine Integrationsquote, die deutlich über dem Mittelwert im interkommunalen Vergleich liege, sehr beachtlich sei. Hierbei sei auch zu berücksichtigen, dass zunächst Unsicherheit bestanden habe, ob Kommunen überhaupt zu einer Leistungsgewährung unter Beachtung der Vorgaben aus dem SGB II in der Lage seien.

Auch seien die Zuschussanteile je Einwohner lt. Bericht der GPA – NRW beim Haushaltsentwurf nicht unbeachtlich, da sie besser als erwartet ausfallen würden.

Auf die Frage des Ktabg. Wessels, ob die erwartete Zahl an Bedarfsgemeinschaften eingetreten sei, erklärt FBL Schütt, dass Aussagen hierzu erst in den nächsten Ausschusssitzungen getroffen werden könnten, da dann weiteres Zahlenmaterial zur Verfügung stünde.

 

Vorsitzende Schäpers hebt die gute Zusammenarbeit mit den Gemeinden und Städten, bzw. mit den Fallmanagern und Hilfeplanern vor Ort hervor. Insgesamt sei es für den Hilfesuchenden positiv, wenn es direkt vor Ort Ansprechpartner sowie Hilfe- und Beratungsmöglichkeiten gebe.

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.


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