Beschluss: Kenntnis genommen

FBL Dr. Hörster leitet kurz ein in die Gesamtthematik Katastrophenschutz mit Hinweisen auf die Veränderungen seit den Anschlägen vom 11.September in New York und erinnert an die umfangreichen Arbeiten der Abteilung 32 – öffentliche Sicherheit und Ordnung zur Aufstellung des Gefahrenabwehrplanes. Er teilt mit, dass Kreisbrandmeister Niehues aufgrund eines privaten Unfalls kurzfristig als Referent ausgefallen sei. Dieser sollte den operativ-taktischen Verantwortungsbereich der Einsatzleitung im Krisenfall vorstellen. Herr Dr. Hörster regt an, der Ausschuss könne bei einer der nächsten Großübungen das Ablaufgeschehen in der Einsatzleitung vor Ort in Augenschein nehmen. Dieser Vorschlag wird von den Ausschussmitgliedern positiv aufgenommen.

 

AbtL Parthe greift die Worte Dr. Hörsters auf und teilt mit, die Erarbeitung des Gefahrenabwehrplanes habe Anfang 2005 begonnen und sei jetzt Anfang 2007 innerhalb des selbst gesetzten Zeitplans zum Abschluss gebracht worden. Die Aufstellung des Gefahrenabwehrplans sei in der dargestellten Tiefe und Breite bislang zumindest auf Begierungsbezirksebene einzigartig.

 

Nachfolgend stellt er anhand der beigefügten Unterlagen in einem umfangreichen Vortrag den Gefahrenabwehrplan des Kreises Coesfeld als Gesamtrahmenplan weiterer Detailplanungen wie dem nachfolgend vorgestellten „Einsatzplan für Ereignisse mit einer Vielzahl Geschädigter – ManV-Konzept“ vor. Dabei stellt er insbesondere die innere Organisation des Krisenstabes mit Bezügen zur „Schneekatastrophe“ 2005/2006 dar.