Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

 

  1. Die Bearbeitung der Beihilfeanträge für die Beihilfeberechtigten der Kreisverwaltung Coesfeld (aktive Bedienstete und Versorgungsempfänger) und – soweit (noch) die Zuständigkeit gegeben ist – für die beihilfeberechtigten Landesbediensteten des Schulamtes für den Kreis Coesfeld und der Kreispolizeibehörde wird gemäß § 13 (1) i.V. mit § 15 (2) BVO mit Wirkung vom 01.01.2008 auf die wvk-Beihilfekasse Münster übertragen.
  2. Die in Folge der Aufgabenübertragung erforderlichen (Sach-)Aufwendungen werden im Haushalt zur Verfügung gestellt.

 

 

 


Ktabg. Dinkler spricht sich für die Annahme des Beschlussvorschlages aus. Das Thema sei bereits mehrmals Gegenstand einer Beratung gewesen. Eine Verlagerung rechne sich.

 

Die durch eine Verlagerung der Zuständigkeit freiwerdenden Stellen müssen – so Ktabg. Kleerbaum – bei der nächsten Personaldiskussion berücksichtigt werden. Dies entspreche u.a. auch einer Forderung der Bürgermeister.

 

LR Püning erklärt, dass dies selbstverständlich ist. Angesichts der seit Jahren „gedeckelten“ Personalausgaben seien in einigen Aufgabenbereichen deutliche Defizite aufgetreten. Die GPA habe dies beispielsweise für den Bereich der Elternbeitragsfestsetzung festgestellt.

Er sichert eine Behandlung im Rahmen der Stellenplanberatung zu.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig