Herr Ruhe berichtet zum Planungs- und
Umsetzungsstand, der zu den Bauvorhaben "Parkhaus insb. barrierefreie
Straßenquerung" und "Kolvenburg – Sanierung und Umbau" und den
anstehenden Bauvorhaben in der SV-10-1489 dargestellt ist. Er weist ergänzend
darauf hin, dass die Baumaßnahmen an der "Kolvenburg" im zeitlichen
Verzug seien.
Zum Bauvorhaben "Kolvenburg"
erfolgen mündliche Nachfragen von Frau Bünder und Frau Crämer-Gembalczyk: Frau
Bünder fragt danach, ob der vorgesehene Plattformlift für Rollstuhlnutzende
ausreichend groß und ohne Einschränkungen nutzbar sein wird, und Frau
Crämer-Gembalczyk fragt, ob die Anzahl von einem barrierefreien Stellplatz von
geplanten 13 PKW-Stellplätzen zu wenig ist?
Herr Ruhe kündigt an, dass die Fragen zur
Beantwortung an die Zuständigen anderer Abteilungen bzw. Dezernate der
Verwaltung weitergegeben und die Antworten der Niederschrift beigefügt würden.
Zur Frage von Frau Crämer-Gembalczyk weist
Frau Bünder darauf hin, dass je nach Regelung als Mindestquote barrierefreier
Stellplätze entweder ein 1%- oder ein 3%-Anteil an der Gesamtzahl an
Parkplätzen angewandt würden. Frau Raack gibt zu bedenken, dass nach beiden
Regelungen der errechnete Prozentwert für den vorgesehenen, barrierefreien
Stellplatz über der Mindestquote liegen würde.
Frau Pölling informiert, dass angrenzend an
die Kolvenburg zudem barrierefreie Stellplätze einer Schule vorhanden wären.
Frau Bünder äußert den Wunsch, den Beirat
über Bauvorhaben und Bauentwicklungen frühzeitig zu informieren.
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis
genommen.
Nachtrag zur Niederschrift:
Antworten der Leiterin der Abteilung "20 - Finanzen und
Liegenschaften" der Kreisverwaltung zu den o.a. mündlichen Fragen zum
Bauvorhaben "Kolvenburg – Sanierung und Umbau":
a)
"Der
vorgesehene Plattformlift wird für Standardrollstühle ausreichend groß sein.
Der Nachteil eines Plattformliftes liegt darin, dass der Knopf zum Hoch- und
Herunterfahren gedrückt bleiben muss. Der Vorteil liegt darin, dass im
Vergleich zum Aufzug ein Plattformlift über 200.000 € günstiger und zudem
wartungsarm ist. Die Wirtschaftlichkeit muss hier also unbedingt in die
Betrachtung einbezogen werden."
b) "Die Richtzahl der Behindertenstellplätze liegt bei 3 % der gesamten Stellplätze, mind. jedoch einer. Somit ist ein barrierefreier Stellplatz ausreichend."
