Beschluss: Kenntnis genommen

Herr Ruhe berichtet zum Planungs- und Umsetzungsstand, der zu den Bauvorhaben "Parkhaus insb. barrierefreie Straßenquerung" und "Kolvenburg – Sanierung und Umbau" und den anstehenden Bauvorhaben in der SV-10-1489 dargestellt ist. Er weist ergänzend darauf hin, dass die Baumaßnahmen an der "Kolvenburg" im zeitlichen Verzug seien.

Zum Bauvorhaben "Kolvenburg" erfolgen mündliche Nachfragen von Frau Bünder und Frau Crämer-Gembalczyk: Frau Bünder fragt danach, ob der vorgesehene Plattformlift für Rollstuhlnutzende ausreichend groß und ohne Einschränkungen nutzbar sein wird, und Frau Crämer-Gembalczyk fragt, ob die Anzahl von einem barrierefreien Stellplatz von geplanten 13 PKW-Stellplätzen zu wenig ist?

Herr Ruhe kündigt an, dass die Fragen zur Beantwortung an die Zuständigen anderer Abteilungen bzw. Dezernate der Verwaltung weitergegeben und die Antworten der Niederschrift beigefügt würden.

Zur Frage von Frau Crämer-Gembalczyk weist Frau Bünder darauf hin, dass je nach Regelung als Mindestquote barrierefreier Stellplätze entweder ein 1%- oder ein 3%-Anteil an der Gesamtzahl an Parkplätzen angewandt würden. Frau Raack gibt zu bedenken, dass nach beiden Regelungen der errechnete Prozentwert für den vorgesehenen, barrierefreien Stellplatz über der Mindestquote liegen würde.

Frau Pölling informiert, dass angrenzend an die Kolvenburg zudem barrierefreie Stellplätze einer Schule vorhanden wären.

Frau Bünder äußert den Wunsch, den Beirat über Bauvorhaben und Bauentwicklungen frühzeitig zu informieren.

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Nachtrag zur Niederschrift:

Antworten der Leiterin der Abteilung "20 - Finanzen und Liegenschaften" der Kreisverwaltung zu den o.a. mündlichen Fragen zum Bauvorhaben "Kolvenburg – Sanierung und Umbau":

a)       "Der vorgesehene Plattformlift wird für Standardrollstühle ausreichend groß sein. Der Nachteil eines Plattformliftes liegt darin, dass der Knopf zum Hoch- und Herunterfahren gedrückt bleiben muss. Der Vorteil liegt darin, dass im Vergleich zum Aufzug ein Plattformlift über 200.000 € günstiger und zudem wartungsarm ist. Die Wirtschaftlichkeit muss hier also unbedingt in die Betrachtung einbezogen werden."

b)      "Die Richtzahl der Behindertenstellplätze liegt bei 3 % der gesamten Stellplätze, mind. jedoch einer. Somit ist ein barrierefreier Stellplatz ausreichend."