Herr Wermelt gibt zu bedenken, ob zur Teilnahme an der angekündigten Netzwerktagung für die kommunalen Behindertenbeauftragten und Beiräte in Nordrhein-Westfalen am 11.09.2025 in Essen, die von der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung veranstaltet wird, ein Beschluss zur Erstattung der Fahrtkosten erforderlich sei.

Der Schriftführer antwortet, dass dazu bereits mit den Beiratsvorsitzenden besprochen sei, nach der Terminankündigung zunächst die tatsächliche Einladung mit den weiteren Informationen der Beauftragten der Landesregierung zur Veranstaltung abzuwarten. Bei früheren Veranstaltungen für den Teilnehmerkreis seien von der Landesbeauftragten regelmäßig die Fahrtkosten übernommen worden. Ansonsten könnte bei Bedarf noch in der angesprochenen nächsten Sitzung des Teilhabebeirats am 28.08. ein Beschluss darüber gefasst werden. Zur Veranstaltung sei zudem zu berücksichtigen, dass in der Vergangenheit vom eingeladenen Teilnehmerkreis pro Gebietskörperschaft aus Platzgründen nur jeweils eine Person hätte teilnehmen können, so dass ggf. abzustimmen sei, welches interessierte Mitglied zur Teilnahme entsendet wird.