Sitzung: 20.05.2025 Teilhabebeirat
Mitteilungen des Landrates
I.
Nächster Sitzungstermin
des Teilhabebeirats am 28.08.2025 um 16.30 Uhr
Herr Ruhe teilt Folgendes mit:
a)
Der
nächste Sitzungstermin des Teilhabebeirats ist in Abstimmung mit der
Beiratsvorsitzenden am 28.08.2025 um 16.30 Uhr im Kreishaus in Coesfeld.
b)
In
der nächsten Sitzung sollen bis zu fünf Bauvorhaben der Abt. 66 - Straßenbau
und –unterhaltung des Kreises beraten werden, die aktuell in der SV-10-1498 (s.
TOP 9) bereits kurz vorgestellt worden sind. Zu den geplanten Baumaßnahmen sind
bis Ende September 2025 Anträge auf Landesförderung zu stellen. Zur Wahrung der
Belange von Menschen mit Behinderung ist dazu der Teilhabebeirat zu beteiligen,
der durch Beschluss in der Sitzung eine Stellungnahme z.B. zur Berücksichtigung
der Barrierefreiheit abgeben kann.
Die entsprechenden Planunterlagen befinden sich derzeit in der
Erstellung und sollen nach Antragsreife in Abhängigkeit von bestimmten
Voraussetzungen (wie zum Beispiel dem Abschluss von Grunderwerb) zur Sitzung
vorgelegt und bei Bedarf durch anwesende Sachverständige mündlich am 28.08.
erläutert werden.
c)
Weitere
Vorschläge zur Tagesordnung von Seiten der Beiratsmitglieder sollten aufgrund
der schulischen Ferien (14.07. – 26.08.) und Urlaubszeit im Sommer möglichst
bis zum 30.06. der Kreisverwaltung zur weiteren Abstimmung für eine
ausreichende Vorbereitung vorgelegt werden.
II. Anfrage der Beiratsvorsitzenden
zur Anschaffung eines Zoom-Accounts für den Teilhabebeirat
Herr Ruhe teilt
Folgendes mit:
A) Anfrage der
Beiratsvorsitzenden zur Anschaffung eines Zoom-Accounts für den Teilhabebeirat:
Die Beiratsvorsitzende Frau Bünder hat im Rahmen der
Abstimmung der Tagesordnung nach den Möglichkeiten zur Anschaffung eines
Zoom-Accounts für den Teilhabebeirat gefragt und dazu auf den Beiratsbeschluss
in der Sitzung vom 18.04.2023 verwiesen, wonach der Teilhabebeirat dem Landrat
vorgeschlagen hat, "dem Vorsitzenden oder einem anderen stimmberechtigen
Mitglied des Teilhabebeirats die Kosten für eine Zoom-Lizenz zur
eigenverantwortlichen Vorbereitung der Sitzungen aus dem Budget zur Förderung
des Teilhabebeirats im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu erstatten".
B) Antwort der Kreisverwaltung:
a) In der SV-10-0875
zum o.a. Beiratsbeschluss wie auch in der Sitzung des Teilhabebeirats vom
18.04.2023 (s. Niederschrift) ist bereits mitgeteilt worden, dass die Kosten
für eine Zoom-Lizenz, die stellvertretend durch ein stimmberechtigtes
Beiratsmitglied zu dem Zweck angeschafft wird, in eigener Verantwortung
Sitzungen gemeinsam mit anderen Mitgliedern auf digitalem Wege vorzubereiten,
durch Haushaltsmittel für Geschäftsaufwendungen des Teilhabeirats auf formlosen
Antrag erstattet werden können. Davon ist bisher kein Gebrauch gemacht worden.
b) Nach aktueller
Rückmeldung vom Fachdienst "11.3 Informationstechnologie" der
Kreisverwaltung können bzw. dürfen Externe wie auch Mitglieder des
Teilhabebeirats die Zoom-Accounts der Kreisverwaltung aus Datenschutz- und
Sicherheitsgründen nicht nutzen. Dies ist bereits in der SV-10-0875 vom Büro
des Landrats zur o.a. Sitzung am 18.04.2023 mitgeteilt worden.
Die private Nutzungslizenz für einen Zoom-Account,
den pro Meeting bis zu 99 Personen bis zu 30 Stunden nutzen könnten (sog.
"Zoom-Pro-Abonnement"), würde derzeit nach den Angaben unter
https://zoom.us/de/pricing pro Monat ca. 18 € Gebühren inkl. Mehrwertsteuer bei
monatlicher Abrechnung kosten.
c) Nach aktueller
Rückmeldung der Abteilung "01 – Büro des Landrats" wird die Frage der
eigenverantwortlichen Anschaffung einer Zoom-Lizenz für den Teilhabebeirat
unabhängig von der Pauschale bzw. dem individuellen Zuschuss für die
stimmberechtigten Mitglieder gesehen, der für die Anschaffung/Nutzung von Hard-
oder Software für die 10. Wahlperiode 2020 – 2025 unter gewissen
Voraussetzungen gewährt worden ist (s. SV-10-0870/2). Daher wird von dort zur o.a. Kostenerstattung einer
Zoom-Lizenz der Einsatz von Haushaltsmitteln des Kreises, die zur Aufgabenwahrnehmung
des Beirats im Bereich der Abteilung 53 veranschlagt sind, zunächst bis zum
Ende der aktuellen Wahlperiode am 31.10.2025 als möglich eingeschätzt.
