Mitteilungen des Landrates

I.        Nächster Sitzungstermin des Teilhabebeirats am 28.08.2025 um 16.30 Uhr

Herr Ruhe teilt Folgendes mit:

a)    Der nächste Sitzungstermin des Teilhabebeirats ist in Abstimmung mit der Beiratsvorsitzenden am 28.08.2025 um 16.30 Uhr im Kreishaus in Coesfeld.

b)    In der nächsten Sitzung sollen bis zu fünf Bauvorhaben der Abt. 66 - Straßenbau und –unterhaltung des Kreises beraten werden, die aktuell in der SV-10-1498 (s. TOP 9) bereits kurz vorgestellt worden sind. Zu den geplanten Baumaßnahmen sind bis Ende September 2025 Anträge auf Landesförderung zu stellen. Zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung ist dazu der Teilhabebeirat zu beteiligen, der durch Beschluss in der Sitzung eine Stellungnahme z.B. zur Berücksichtigung der Barrierefreiheit abgeben kann.

Die entsprechenden Planunterlagen befinden sich derzeit in der Erstellung und sollen nach Antragsreife in Abhängigkeit von bestimmten Voraussetzungen (wie zum Beispiel dem Abschluss von Grunderwerb) zur Sitzung vorgelegt und bei Bedarf durch anwesende Sachverständige mündlich am 28.08. erläutert werden.

c)    Weitere Vorschläge zur Tagesordnung von Seiten der Beiratsmitglieder sollten aufgrund der schulischen Ferien (14.07. – 26.08.) und Urlaubszeit im Sommer möglichst bis zum 30.06. der Kreisverwaltung zur weiteren Abstimmung für eine ausreichende Vorbereitung vorgelegt werden.

II.   Anfrage der Beiratsvorsitzenden zur Anschaffung eines Zoom-Accounts für den Teilhabebeirat

Herr Ruhe teilt Folgendes mit:

A)     Anfrage der Beiratsvorsitzenden zur Anschaffung eines Zoom-Accounts für den Teilhabebeirat:

Die Beiratsvorsitzende Frau Bünder hat im Rahmen der Abstimmung der Tagesordnung nach den Möglichkeiten zur Anschaffung eines Zoom-Accounts für den Teilhabebeirat gefragt und dazu auf den Beiratsbeschluss in der Sitzung vom 18.04.2023 verwiesen, wonach der Teilhabebeirat dem Landrat vorgeschlagen hat, "dem Vorsitzenden oder einem anderen stimmberechtigen Mitglied des Teilhabebeirats die Kosten für eine Zoom-Lizenz zur eigenverantwortlichen Vorbereitung der Sitzungen aus dem Budget zur Förderung des Teilhabebeirats im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu erstatten".

B)  Antwort der Kreisverwaltung:

a)    In der SV-10-0875 zum o.a. Beiratsbeschluss wie auch in der Sitzung des Teilhabebeirats vom 18.04.2023 (s. Niederschrift) ist bereits mitgeteilt worden, dass die Kosten für eine Zoom-Lizenz, die stellvertretend durch ein stimmberechtigtes Beiratsmitglied zu dem Zweck angeschafft wird, in eigener Verantwortung Sitzungen gemeinsam mit anderen Mitgliedern auf digitalem Wege vorzubereiten, durch Haushaltsmittel für Geschäftsaufwendungen des Teilhabeirats auf formlosen Antrag erstattet werden können. Davon ist bisher kein Gebrauch gemacht worden.

b)    Nach aktueller Rückmeldung vom Fachdienst "11.3 Informationstechnologie" der Kreisverwaltung können bzw. dürfen Externe wie auch Mitglieder des Teilhabebeirats die Zoom-Accounts der Kreisverwaltung aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen nicht nutzen. Dies ist bereits in der SV-10-0875 vom Büro des Landrats zur o.a. Sitzung am 18.04.2023 mitgeteilt worden.

Die private Nutzungslizenz für einen Zoom-Account, den pro Meeting bis zu 99 Personen bis zu 30 Stunden nutzen könnten (sog. "Zoom-Pro-Abonnement"), würde derzeit nach den Angaben unter https://zoom.us/de/pricing pro Monat ca. 18 € Gebühren inkl. Mehrwertsteuer bei monatlicher Abrechnung kosten.

c)    Nach aktueller Rückmeldung der Abteilung "01 – Büro des Landrats" wird die Frage der eigenverantwortlichen Anschaffung einer Zoom-Lizenz für den Teilhabebeirat unabhängig von der Pauschale bzw. dem individuellen Zuschuss für die stimmberechtigten Mitglieder gesehen, der für die Anschaffung/Nutzung von Hard- oder Software für die 10. Wahlperiode 2020 – 2025 unter gewissen Voraussetzungen gewährt worden ist (s. SV-10-0870/2). Daher wird von dort zur o.a. Kostenerstattung einer Zoom-Lizenz der Einsatz von Haushaltsmitteln des Kreises, die zur Aufgabenwahrnehmung des Beirats im Bereich der Abteilung 53 veranschlagt sind, zunächst bis zum Ende der aktuellen Wahlperiode am 31.10.2025 als möglich eingeschätzt.