Sitzung: 20.05.2025 Teilhabebeirat
Herr Dr.
Kassenböhmer fragt, ob der Teilhabebeirat eigene Mitteilungen über die
offiziellen Accounts des Kreises Coesfeld bei Facebook und Instagramm
veröffentlichen kann?
Herr Wermelt
fragt danach, ob bei den verschiedenen Warntagen in der Vergangenheit neben der
technischen Funktion auch geprüft wurde, dass die Nachrichten bei den Menschen
und hier insbesondere bei den vulnerablen Gruppen ankommen und verstanden
werden, und mit welchen Möglichkeiten bzw. Medien die örtlichen Stellen (z.B.
Kreisleitstellen, Polizei, Krisenstab etc.) an Warnmeldungen beteiligt waren?
Auf Nachfrage
von Herrn Dammann, ob sich die Fragen zu den Warntagen nur auf Menschen mit
Behinderung beziehen würden, gibt Herr Wermelt zu verstehen, dass seine Fragen
allgemein gemeint seien.
Herr Ruhe
kündigt an, dass die Fragen zur Beantwortung an die Zuständigen anderer
Abteilungen bzw. Dezernate der Verwaltung weitergegeben und die Antworten der
Niederschrift beigefügt würden.
Nachtrag zur Niederschrift:
a)
Antwort
vom "Pressesprecher Herr König" in Abstimmung mit dem Leiter der
"Abteilung 01 - Büro des Landrats" zur o.a. mündlichen Frage zu
"Mitteilungen über die offiziellen Accounts des Kreises Coesfeld bei
Facebook und Instagramm":
"Grundsätzlich
besteht die Möglichkeit, Themen des Teilhabebeirats auch auf Instagram und
unseren übrigen Social Media Kanälen zu veröffentlichen. Jedoch behalten wir
uns die redaktionelle Bearbeitung des Themas vor und würden unserer Corporate
Identity folgend die Inhalte aufbereiten. Eine Nutzung der Kanäle durch den
Teilhabebeirat mit eigenen Inhalten ist somit nicht möglich. Gern unterstützen
wir aber bei der Berichterstattung über den Teilhabebeirat und dessen Arbeit im
Kreis Coesfeld in angemessener Form und in angemessenem Umfang."
b)
Antwort
vom Leiter "Abteilung 32 - Sicherheit und Ordnung" und der
"Leitstelle des Kreises Coesfeld" zur o.a. mündlichen Frage zu den
"Warntagen":
"Es wird
nicht überprüft, ob die Meldungen verstanden werden, oder ob sie ankommen. Wir
sind auch nur mit den Sirenen am Warntag beteiligt. Da wird überprüft, ob diese
ausgelöst haben."
