Beschluss: Kenntnis genommen

Herr Ruhe berichtet zum Sachstand, der zu der Radwegbaumaßnahme K 60 mit Querung im Bereich der B 235 sowie zu fünf anstehenden Bauvorhaben in der SV-10-1498 dargestellt ist.

Zur Frage von Frau Homann, ob ein Tempolimit vorgesehen ist, kündigt Herr Ruhe an, dass die Frage zur Beantwortung an die Zuständigen anderer Abteilungen bzw. Dezernate der Verwaltung weitergegeben und die Antworten der Niederschrift beigefügt würden.

Herr Ruhe informiert im Vorgriff auf die Mitteilung der Verwaltung unter TOP 11, dass zu den dargestellten anstehenden Bauvorhaben bereits mit der Beiratsvorsitzenden Frau Bünder abgestimmt worden sei, eine zusätzliche Sondersitzung des Teilhabebeirats am 28.08. um 16.30 Uhr durchzuführen, um den Beirat des Kreises zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung zu beteiligen.

Er erläutert zum Hintergrund, dass zu den geplanten Baumaßnahmen bis Ende September 2025 Anträge auf Landesförderung gestellt werden sollen, für die eine Beteiligung und ggf. Stellungnahme des Beirats in öffentlicher Sitzung erforderlich sei. Die jeweiligen Planunterlagen unter Federführung der Abteilung "66 - Straßenbau und –unterhaltung" des Kreises befänden sich derzeit aber noch in der Erstellung und würden von bestimmten Voraussetzungen wie zum Beispiel dem Abschluss von Grunderwerb abhängen.

Auf Nachfrage von Frau Bünder, ob die Planunterlagen im Vorfeld der Sitzung der Arbeitsgruppe Bauen des Beirats durch Sachverständige vorgestellt würden, um danach ggf. eine Stellungnahme entwickeln zu können, antwortet der Schriftführer, dass dies aufgrund der Fristen, dem Planungsstand der Bauvorhaben und der allgemeinen Ferienzeit im Sommer realistisch nicht möglich sei. Geplant sei, die antragsreifen Unterlagen zusammen mit der Tagesordnung für die Sitzung am 28.08. zu veröffentlichen und die Planungen durch Sachverständige in der Sitzung zu erläutern.

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Nachtrag zur Niederschrift:

Antwort von "Abt. 66 - Abteilung Straßenbau und –unterhaltung" der Kreisverwaltung zur o.a. mündliche Frage zur "Radwegbaumaßnahme K 60 mit Querung im Bereich der B 235":

"Es sind 2 Querungsstellen geplant:

a)  im Bereich der B 235 und

b)  im Verlauf der K 60, kurz hinter der Kreisgrenze auf dem Gebiet der Stadt Münster, in Höhe des Abzweigs zum Wirtschaftsweg Niederort.

zu a)   Im Bereich der B 235 / Kreuzungsbereich K 60 besteht bereits eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h.

zu b)   Vorhanden ist hier eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h, aber erst (in Richtung Münster) nach dem Wirtschaftsweg. Um die Verkehrssicherheit an der geplanten Querungshilfe weiter zu erhöhen, soll die bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung weiter in Richtung der Querungsstelle vorgezogen werden. Die Zuständigkeit für die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen liegt aber beim jeweils zuständigen Straßenverkehrsamt (hier der Stadt Münster)."