Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

1.  Der im vorliegenden Entwurf des Produkthaushaltes 2004 ausgewiesene Zuschussbedarf für das Budget 250 - Soziales, Produktbereich Soziale Sicherung, wird auf 22.605.451 € festgesetzt.

 

2.  Die sich in der Sitzung ergebenden produktbezogenen Änderungen einschließlich der daraus resultierenden finanziellen Konsequenzen für das Budget 250 - Soziales, Produktbereich Soziale Sicherung, werden in einer Änderungsliste zusammengefasst und dem Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung zur weiteren Beratung vorgelegt.


Vorsitzender Bergmann schlägt vor, den Entwurf des Produkthaushaltes 2004 für das Budget Soziales anhand der in den Anlagen zur Sitzungsvorlage dargestellten Produkte zu diskutieren.

 

Ktabg. Bednarz weist zunächst darauf hin, dass aufgrund der bereits unter TOP 4 einvernehmlich geäußerten Absicht, pauschale Kürzungen um 10 v. H. bei den freiwilligen Leistungen nicht vorzunehmen und die Förderung der Familienpflege aufzustocken, in der Anlage 1 nach entsprechender Beschlussfassung die Beträge entsprechend anzupassen seien.

 

Zu den Produkten 50.01.01 – 50.03.01 (Anlagen 2 bis 12) und zum Produkt 50.05.01 (Anlage 14) stellt Vorsitzender Bergmann keine Wortmeldungen fest. Anträge auf Änderung der Budgetansätze dieser Produkte werden nicht gestellt.

 

Ktabg. Willms stellt hinsichtlich der vorgeschlagenen Kürzungen bei dem Produkt 50.04.01 - Leistungen zur Förderung fremder Einrichtungen und Dienste im sozialen Bereich - (Anlage 13) fest, dass die politischen Entscheidungen der letzten Jahre bei den Wohlfahrtsverbänden bereits zu einem Sparverhalten geführt hätten. Der Vorschlag, weiter zu sparen, sei zwar löblich und vor einiger Zeit auch wegen der Haushaltslage von der CDU-Fraktion unterstützt worden. Jedoch solle, wenn die finanzielle Situation dies zulasse, die soziale Infrastruktur möglichst erhalten werden. Daher stelle Ktabg. Willms den Antrag, die Kürzungen um 10 v. H. bei den einzelnen Kreiszuschüssen zurückzunehmen und den Ansatz für den Kreiszuschuss Familienpflege auf den voraussichtlich benötigten Betrag von 28.300 € zu erhöhen.

Ltd. KRD Schütt stellt klar, dass ein Kreiszuschuss für den Mobilen Sozialen Hilfsdienst der Arbeiterwohlfahrt gemäß dem unter TOP 2 gefassten Beschluss nicht zu berücksichtigen sei und dass die Kürzung des Zinszuschusses für das Altenhilfezentrum Dülmen aufgrund tatsächlich günstigerer Konditionen erfolgt sei.

 

 

Vorsitzender Bergmann stellt den Antrag der Ktabg. Bedanrz und Willms zur Abstimmung.

 

 

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, die Kreiszuschüsse Begegnungsstätte für Gehörlose, Personalkosten VBRS Coesfeld, Verbände der freien Wohlfahrtpflege und Förderung Familienpflege ungekürzt zu beschließen und zusätzlich den Kreiszuschuss Förderung Familienpflege um 400 € auf 28.300 € zu erhöhen.

 

Form der Abstimmung:           offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

Ktabg. Pieper fragt im Hinblick auf die nicht erhöhten Kreiszuschüsse Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle, ob Erkenntnisse zu den Wartezeiten beständen.

Ltd. KRD Schütt erklärt, eine Aussage hierzu könne nicht gemacht werden. Ab 2005 werde hier aber im Rahmen des SGB II die Zuständigkeit des Kreises gegeben sein.

KAR Bleiker ergänzt, dass demnächst der Jahresbericht der Beratungsstellen zu erwarten sei, der auch Aufschluss über ihre Inanspruchnahme und die Wartezeiten gebe.

 

 

Vorsitzender Bergmann lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               11 Ja-Stimmen

                                                    1 Enthaltung