Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Ktabg Schulze Esking äußert, dass der Ausbau der K 72 nicht notwendig sei, sondern brachte den Vollausbau auf 6 Meter zur Sprache und fragte Herrn Dammers nach Fördermöglichkeiten. Herr Dammers sagte, dass Förderung grundsätzlich bei Ausbau auf 6 Metern Straßenbreite möglich sei. Die Straßen würden nach Zustand erfasst und Maßnahmen angesetzt. Dabei liegt das Augenmerk auf tatsächlichen Gefahren und solchen, die durch die maximal zugelassene Geschwindigkeit, Lage etc. der jeweiligen Straße auftreten können.

Nach eingehender Diskussion schlägt der Vorsitzende Kleerbaum den nachstehenden geänderter Beschluss zu fassen:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung empfiehlt dem Kreisausschuss folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Kreisstraßen/Radwege:

Fahrbahn K 15 AN 8        Ascheberg             (0,5 km / ca. 0,3 Mio. €)

Radweg K 14 / K 25         Lüdinghausen      (3,2 km / ca. 0,8 Mio. €)

zu veranlassen.

Die Deckenerneuerung der K 72 AN 1 in Billerbeck (2,1 km) soll zunächst zurückgestellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt vorab zu prüfen, ob ein geförderter Ausbau und Verbreiterung der Kreisstraße möglich ist.

 

Deckenerneuerung K 72 AN 1 in Billerbeck

Aufgrund der bestehenden Fahrbahnschäden ist eine vollflächige Erneuerung der Kreisstraße K 72 in
naher Zukunft erforderlich. Für eine Deckenerneuerung im Hocheinbau sprechen folgende Gründe:

-          teerhaltige Bestandteile im Fahrbahnaufbau, deren Entsorgung im Falle eines Vollausbaus mit hohen Kosten verbunden wären,

-          kein Grunderwerb notwendig,

-          eine vergleichsweise geringe Verkehrsbelastung (ca. 600 Kfz/24 Std.).

Nachteilig ist, dass bei einer Deckenerneuerung die bestehende, geringe Fahrbahnbreite von 4,00 bis 4,50 m erhalten bliebe. Diese Breite entspricht nicht dem Standard einer übergeordneten Straße.

Im Rahmen der Beratung wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob ein geförderter Ausbau mit Fahrbahnverbreiterung einschließlich des hierfür erforderlichen Grunderwerbs möglich ist. In der Sitzung wurde signalisiert, dass die Anlieger grundsätzlich bereit wären, die benötigten Flächen zur Verfügung zu stellen.

Das Ergebnis dieser Prüfung, einschließlich einer Gegenüberstellung der Kosten, soll zu gegebener Zeit vorgestellt werden.


Abstimmungsergebnis:

Ja:

24

Nein:

Enthaltung: