Beschluss: Kenntnis genommen

Vorsitzender Bergmann verweist auf den allen Ausschussmitgliedern vorliegenden Produkt- und Finanzbericht für das dritte Trimester 2003 und gibt Gelegenheit zur Aussprache.

 

Ktabg. Willms stellt im Hinblick auf die deutlichen Rückgänge bei der Erledigung von Widersprüchen die Frage, ob hier Standards abgebaut worden seien.

Ktabg. Pieper möchte wissen, ob in diesem Zusammenhang Fristen einzuhalten seien.

Ltd. KRD Schütt antwortet hierauf, es gebe keine gesetzlichen Fristen, jedoch sei bei Bearbeitungszeiten von über drei Monaten eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht zulässig. Es bedürfe dann nicht des ansonsten notwendigen Vorverfahrens. Nachteilige Folgen habe dies nicht für den Kreis.

Weiter führt Ltd. KRD Schütt aus, dass der Fachdienst Widersprüche seit 2002 schwerpunktmäßig mit der Einführung des Grundsicherungsgesetzes befasst gewesen sei, ohne dass eine Personalaufstockung vorgenommen worden sei.

Ktabg. Willms hält dies für einleuchtend, ebenso Ktabg. Pieper, die aber noch darauf hinweist, dass die Widersprüche zu Lasten der Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger liegen gelassen würden.

 

Im Übrigen werden die im Produkt- und Finanzbericht für das dritte Trimester 2003 zum Budget 250 und zum Produktbereich 50 - Soziale Sicherung gemachten Darstellungen zur Kenntnis genommen.