Sitzung: 24.09.2025 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-10-1569
Beschluss:
1.
Der vorgelegte Fortschreibungsentwurf wird als
Planung des Kreises Coesfeld nach § 7 des Alten- und Pflegegesetzes NRW
beschlossen.
2.
Die Priorisierung und Umsetzung der in der Fortschreibung
der Pflegebedarfsplanung vorgeschlagenen Maßnahmen soll weiterhin durch die mit
allen Städten und Gemeinden eingerichtete Interkommunale Arbeitsgruppe
erfolgen.
3.
Die in der Fortschreibung der
Pflegebedarfsplanung aufgeführten Maßnahmemöglichkeiten sollen auch weiterhin
folgende Punkte enthalten:
Unter Berücksichtigung der weiterhin relativ hohen Anzahl an vollstationären oder adäquaten Plätzen im Kreis Coesfeld und der Verteilung von Angebot und prognostizierten Bedarfen wären neue vollstationäre oder adäquate Plätze eher in den südlichen Teilen des Kreises Coesfeld anzusiedeln, also in Senden, Lüdinghausen, Olfen, Ascheberg und in Nordkirchen. Falls dabei neue stationäre Einrichtungen entstehen sollten, ist auf eine flexibel nutzbare Gestaltung zu achten, die bspw. auch die Umwandlung der Gebäude (oder Teilen davon) für andere Nutzungen erlauben würden.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig
