Sitzung: 17.09.2025 Kreisausschuss
Ktabg. Jansen führt aus, dass der Tag der Kommunalwahlen am 14.09.2025 ein schlechtes Beispiel für Digitalisierung gewesen sei. Hier sei es zu massiven Störungen bei der Internetdarstellung der Wahlergebnisse über den votemanager gekommen. Verantwortlich hierfür sei die citeq als Betreiber des votemanagers, welche auch durch den Kreis Coesfeld beauftragt sei. Er erkundigt sich, ob zu dem Vorfall sowie möglichen Konsequenzen nochmal berichtet werde.
Landrat Dr. Schulze Pellengahr hält die Probleme bei der Internetpräsentation für mehr als ärgerlich. Das Problem habe bei der citeq gelegen. Hier habe man nach derzeitigem Stand den Andrang unterschätzt.
Ktabg. Kleerbaum hält die Probleme für nicht nachvollziehbar. Es gebe hierfür keine Entschuldigung. Sein eigenes Wahlergebnis habe er erst um 21:45 Uhr am Wahlabend erhalten.
Kreisdirektor Dr. Tepe erkärt, dass es zu dem Vorfall am heutigen Tage eine Videokonferenz mit den ÖRV-Partnern gegeben habe. Dort sei über die technischen Details informiert worden. Bis zum 18.09.2025 bereite die citeq zudem eine Präsentation für die Wahlausschüsse vor. In diesem Rahmen könne man dann nochmal genauer auf den Vorfall eingehen.
Ktabg. Pohlschmidt fragt, inwieweit für diese „Nichtleistung“ seitens der citeq Geld zurückbehalten werden könne.
Kreisdirektor Dr. Tepe führt aus, dass lediglich der Präsentationsmodus des votemanagers nicht funktioniert habe. Der votemanager im Übrigen habe jederzeit zur Verfügung gestanden. Welche vertraglichen Regelungen hinsichtlich des Präsentationsmodus des votemanagers bestehen, sei gerade nicht bekannt.
Ktabg. Jansen weist darauf hin, dass dies nicht der erste Vorfall gewesen sei. Er bittet um einen Bericht über die letzten vier bis sechs Wahlen, wie dort die Zuverlässigkeit der citeq ausfiel. Solche Vorfälle müssten Konsequenzen haben, dies wäre in dem Bericht ebenfalls interessant zu beleuchten. Es reiche nicht, nur den Unmut über dieses Problem zu äußern.
Landrat Dr. Schulze Pellengahr antwortet, dass man solch einen Bericht in der gebotenen Kürze erstellen könne. Zumindest bei der Landtagswahl 2017 habe es ebenfalls technische Probleme gegeben, die aber nicht den votemanager betroffen hätten. Man könne dies aber nochmal aufbereiten. Es sei auch denkbar, den Betriebsleiter der citeq hierzu vortragen zu lassen. Es müsse vor allem auch darauf geschaut werden, was getan werden kann, um solche Zwischenfälle zukünftig zu vermeiden.
Ktabg. Klaus weist auf die besondere Bedeutung der Wahl hin. Aus solchen Fehlern könnten schnell auch Fehlbehauptungen entstehen.
Sodann thematisiert Ktabg. Pohlmann die RVM. Am vergangenen Samstag habe es eine angemeldete Demonstration in Münster gegeben, weshalb der Busverkehr verständlicherweise ausgefallen sei. Er könne aber nicht nachvollziehen, dass hunderte Leute an den Bushaltestellen stünden, weil weder über die Displays noch telefonisch bei der RVM etwas zum aktuellen Status des Busverkehrs zu erfahren gewesen sei. Er erkundigt sich, ob man hierzu bei der RVM nachhaken könne.
Landrat Dr. Schulze Pellengahr äußert, dass man sich hierzu erkundigen werde.
Ktabg. Jansen weist in diesem Zusammenhang auf einen Vorfall an der Bushaltestelle Stadthalle in Olfen hin. Ein Herr sei sich nicht bewusst gewesen, dass er einen Taxibus extra über die App hätte bestellen müssen und dieser nicht regelmäßig fährt. Ktabg. Jansen äußert daher die Anregung, zu prüfen, ob im Interface der App ein entsprechender Hinweis aufgenommen werden kann. Wenn es sich um ein Rufsystem handelt, solle es auch so in der App stehen.
Ktabg. Pohlmann entgegnet, dass alle Personen, die er kenne und die von Olfen nach Münster fahren, sich dessen bewusst seien.
Landrat Dr. Schulze Pellengahr äußert, dass man sich die Darstellung anschauen werde.
Ktabg. Vogelpohl weist auf eine Gesetzesänderung im Ausschreibungsrecht hin. Hiernach bestünden höhere Wertgrenzen bei freihändigen Vergaben. Seines Wissens sei hierzu im Kreistag noch ein Satzungsbeschluss zu fällen. Wenn der Verwaltung mehr Freiräume zugestanden werden, solle dies auch mit mehr Kontrollen einhergehen. Er könne sich vorstellen, das Rechnungsprüfungsamt personell aufzustocken.
Ktabg. Kleerbaum weist darauf hin, dass die Neuregelungen in der Praxis umstritten sind. Die Spitzenverbände stünden der Verwaltung hier beratend zur Seite, um eine möglichst leichte Umstellung zu ermöglichen.
Landrat Dr. Schulze Pellengahr erachtet es für grundsätzlich gut, dass Bürokratie abgebaut werde und die Kommunen zusätzlichen Handlungsspielraum erhielten. Das Gesetzgebungsverfahren sei zwar teils kritisiert worden, jedoch sei der Vorstoß gut. Die kommunalen Spitzenverbände hätten bereits erste Entwürfe für Mustersatzungen vorgelegt. Hier könne man aber zunächst schauen, inwieweit das praktikabel ist. Das Rechnungsprüfungsamt sei auch vorher bereits häufig in beratender Funktion zu Vergabeverfahren hinzugezogen worden. Man werde hier aber schnell ein Gefühl dafür entwickeln können, ob zusätzliche Kontrollen notwendig sind. Das Ziel sei ein Abbau bürokratischer Hürden, nicht aber eine Schmälerung der Kontrollrechte.
Kreisdirektor Dr. Tepe erläutert, dass ohne den Erlass einer entsprechenden Satzung die durch den Gesetzgeber vorgegebenen Schwellenwerte gelten würden. Eine pauschale Aufstockung der Rechnungsprüfung sehe er kritisch.
