Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf als Anlage beigefügte allgemeine Gebührensatzung des Kreises Coesfeld vom 17. März 1994 in der Fassung der X. Änderungssatzung vom 13.06.2007 einschließlich des Gebührentarifs zu dieser Satzung wird beschlossen.

 

 


Ktabg. Kortmann erklärt, dass sich seiner Fraktion die Entstehung der Gebührensätze nicht erschlossen hat. Es habe sich der Eindruck aufgedrängt, dass es vornehmlich um Gebührenerhöhungen gehe, die nicht nachvollziehbar seien. Das Vorgehen sei im Hinblick auf die Einführung von NKF und der Kosten u. Leistungsrechnung nicht akzeptabel. Die einzelne Gebührenhöhe werde nicht kritisiert, sondern vielmehr das Verfahren. Daher werde seine Fraktion dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

 

LR Püning weist darauf hin, dass auf Grund der Kostenentwicklung die Gebührenanpassung vorgeschlagen wird. Die Änderungen seien nicht willkürlich. Bei einer Abwägung sei die Frage zu berücksichtigen, ob die mit der Dienstleistung verbundenen Kosten durch spezielle Entgelte wie Gebühren oder durch allgemeine Steuermittel getragen werden. Eine Anpassung der Gebühren sei daher geboten.

 

Vermutet, so Ktabg. Kortmann, habe er dies, die Änderungen seien jedoch nicht nachvollziehbar dargestellt.

 

LR Püning erklärt, dass auf Wunsch weitergehende Informationen zur Verfügung gestellt werden könnten.

 

Für das Beratungsverfahren hält Ktabg. Kortmann eine Vorlage erforderlich, die entsprechende Aussagen und Darstellungen enthält. Nur so könnten einzelne Positionen hinterfragt werden.

 

LR Püning hinterfragt, ob eine Einsicht in die Buchhaltung erforderlich ist. Bislang sei dies nicht für erforderlich gehalten worden.

 

Ktabg. Bergmann erklärt, dass seine Fraktion davon ausgehe, dass die Kostenkalkulation in Ordnung ist. Insoweit vertraue er der Verwaltung. Ktabg. Kortmann könne sich im NKF-Beirat hiernach erkundigen. Wenn die Verwaltung jede Gebührenkalkulation in aller Ausführlichkeit darstellen sollte, bekämen wir Papier ohne Ende, so Ktabg. Bergmann.

 

CDU-Fraktionsvorsitzender Dinkler hält eine Darlegung der Ermittlung der Gebührenhöhe im Einzelnen für nicht notwendig. Die Gebühren müssten die mit der Leistung verbundenen Kosten decken, ansonsten müssten letztere über die Umlage bzw. über Steuermittel finanziert werden.

Die CDU-Fraktion spreche sich daher für die vorgeschlagene Anpassung aus.

 

Ktabg. Stauff schlägt vor, Gebühren unter 3 € zu streichen, da der mit der Buchung verbundene Aufwand höher als die Gebühr ist. So werde für eine Beglaubigung der Unterschrift eine Gebühr von einem Euro vorgesehen.

 

LR Püning weist darauf hin, dass einige Gebührensätze unter einem Euro liegen und bei diesen in der Regel durch eine Aufsummierung eine höhere Gebührenforderung entsteht.

 

Ktabg. Pieper möchte wissen, ob es im Bereich der Beglaubigungen eine Differenzierung nach dem Zweck, bspw. für Bewerbungen von Schüler und Studenten, erfolgt. In der Fraktion hätten sich mehr Fragen als Antworten ergeben.

 

LR Püning erklärt, dass bei einer Gebührenforderung von weniger als 5 € ein Gebührenbescheid nicht ausgefertigt wird. Ferner würden entsprechend der Satzungsregelung für Beglaubigungen von Bewerbungsunterlagen keine Gebühren erhoben.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               15 JA-Stimmen

                                                      2 Enthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung:

 

Der Entwurf der allgemeinen Gebührensatzung in der Fassung der X. Änderungssatzung vom 13.06.2007 einschließlich des Gebührentarifs zu dieser Satzung wurde allen Kreistagsmitgliedern mit der Sitzungsvorlage übersandt. Er wird daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.