Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, der Kinderwohnheim Dülmen gGmbH als anerkanntem Träger der freien Jugendhilfe den Bereitschaftsdienst zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Krisen- und Notsituationen außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten des Jugendamtes auf der Basis der im Entwurf  beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zu übertragen.


 

Ktabg. Schulze Zumkley äußert, dass mit dem Bereitschaftsdienst ein praktikabler Weg für die Krisenbewältigung an Wochenenden gefunden worden sei.

 

AL’in Dülker gibt weitere Erläuterungen zur Sitzungsvorlage ab. Der Bedarf für eine verlässliche Rufbereitschaft zur Abwendung von Kindeswohlgefährdungen sei gegeben.

 

Ktabg. Pieper erklärt ihre Enttäuschung darüber, dass das Thema vorab bereits in der Zeitung öffentlich wurde. Eine vorherige Diskussion im Ausschuss sei die bessere Lösung gewesen.

Grundsätzlich äußert sie Bedenken gegen Verlagerungen von staatlichen Aufgaben an private Dritte, hier könne eine Abhängigkeit entstehen.

 

Ktabg. Bücking weist darauf hin, dass ein Bereitschaftsdienst im Kinderwohnheim Dülmen bereits eingerichtet sei. Es handele sich um eine ganz pragmatische Entscheidung. Nach einem Jahr könne man aus den Erfahrungen Konsequenzen ziehen und ggf. reagieren. Seine Fraktion begrüße die Initiative.

 

Mitglied Dittrich begrüßt die Entscheidung aus Sicht der Polizei sehr. Überzeugend sei vor allem die kreiseinheitliche Regelung.

 

Auch Ktabg. Balster erklärt ihre Zustimmung zum vorliegendem Vertrag.

 

Nach Klärung einiger Detailfragen durch AL’in Dülker zum Ablauf und Verfahren wird über die Sitzungsvorlage abgestimmt.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig