Beschluss: Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

 

 

Die als Anlage 1 beigefügte Gliederungsübersicht des „Konzepts zum Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren“ wird nach Erörterung befürwortend zur Kenntnis genommen.


 

Nach einer Einleitung zur Sitzungsvorlage durch Ktabg. Schulze Zumkley stellt MA Hartmann die Kernpunkte des Konzept-Entwurfs zum Ausbau der Betreuung von Kindern unter drei Jahren dar.

 

Ktabg. Bücking bedankt sich für den Vortrag. Er erkundigt sich, inwieweit die Pläne der Bundesregierung, bis 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren einzuführen, bei den Planungen Berücksichtigung finden. Er fragt weiter, ob es realistisch sei, innerhalb dieses Zeitraumes ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot aufbauen zu können und ob die Träger der Tageseinrichtungen hierzu bereit seien. Möglicherweise sei hier ein noch aktiveres Handeln erforderlich, personelle und finanzielle Ressourcen müssten vorhanden sein. Auch stelle sich für ihn die Frage, ob ein Elternbeitragsaufkommen von 19 % realistisch sei.

 

FBL 2 Schütt erklärt dazu, dass eine Einbeziehung in das Konzept erst beabsichtigt sei, wenn die konkreten Rahmenbedingungen des Ausbauprogrammes des Bundes bekannt seien. Bis dahin sollen weiterhin möglichst viele freie Kindergartenplätze für die Betreuung jüngerer Kinder genutzt werden. Es bestehe ein hoher Abstimmungsbedarf mit den Trägern und Gemeinden. Dabei seien auch die teilweise noch klärungsbedürftigen Vorgaben des KiBiz zu berücksichtigen. Er erwartet für die nächsten ein bis zwei Jahre eine „Großbaustelle“ und macht auf nötwendige Anpassungen des Stellenplanes aufmerksam.

 

AL’in Dülker ergänzt, dass man künftig nicht mehr von „frei werdenden Plätzen“ sprechen könne, sondern allein die Kinderzahlen und die Strukturvorgaben der Jugendhilfeplanung entscheidend seien. Erstmals sei dieses für das Kindergartenjahr 2008/09 von Bedeutung, für das die Anmeldewochen im Januar 2008 beginnen. Bis zu den Anmeldewochen müssten die Rahmenbedingungen (Betreuungsangebot und Höhe Elternbeitrag) für Einrichtungen und Eltern klar sein.

 

Ktabg. Pieper möchte wissen, ob es landesrechtliche Vorgaben zur U3-Planung gibt und auch bei den geänderten landesrechtlichen Rahmenbedingungen durch das KiBiz die Betreuung von Kindern mit Behinderung gewährleistet sei.

Die Möglichkeit der Betreuung behinderter Kinder wird von der Verwaltung bejaht. Zu den landesrechtlichen Vorgaben führt MA Hartmann aus, dass der Betreuungsbedarf für die Unterdreijährigen Kinder anhand der vom Land genannten Orientierungswerte und vorliegender Prognosedaten zur Bevölkerungsentwicklung ermittelt wurde.

 

Ktabg. Neumann führt aus, dass sie wegen des Wortes „befürwortend“ dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen könne. Sie erklärt, man könne den Konzeptentwurf zur Kenntnis nehmen. Eine „befürwortende Kenntnisnahme“ sei angesichts der noch enthaltenen Unwägbarkeiten aber nicht möglich.

 

FBL 2 Schütt erklärt dazu, die Verwaltung stelle in dem Konzeptentwurf die aktuelle Situation dar und die hierauf basierenden Planungen. Der Entwurf sehe ausdrücklich Anpassungsmöglichkeiten bei sich ändernden Rahmenbedingungen vor. Er weist auf das Gesetzgebungsverfahren KiBiz hin, das voraussichtlich im Oktober abgeschlossen wird. Danach seien zur Umsetzung eine Vielzahl Entscheidung, z.B. zu den Elternbeiträgen, kurzfristig erforderlich, die dann bei den weiteren Planungen zur berücksichtigen seien.

 

Ktabg. Neumann wiederholt ihre Ablehnung gegen den Begriff „befürwortend“ innerhalb des Beschlussvorschlages. Sie erklärt, sie lehne das KiBiz ab und könne ein Konzept, das auf den Regelungen des KiBiz aufbaue, nicht befürworten.

 

Nach dem Vorschlag von Ktabg. Schulze Zumkley, das Wort „befürwortend“ aus dem Beschlussvorschlag zu streichen, erläutert Ktabg. Bücking, dass entsprechend des Beschlussvorschlags „die Gliederung des Konzeptentwurfs“ befürwortet werden solle. Diese sei eine Arbeitsgrundlage für das Jugendamt, die er mittragen könne.

 

Mitglied Jochems verweist auf den Druck der mit der Verabschiedung des KiBiz ab Oktober absehbar sei. Jetzt bereits vorausschauend zu planen, halte er daher für vernünftig.

 

Ktabg. Schulze Zumkley erläutert, dass das KiBiz Probleme aufgreife und notwendig sei; er könne die gegen den Gesetzesentwurf vorgebrachten Bedenken jedoch verstehen und gehe davon aus, dass diese im weiteren Verfahren und durch Ausführungsvorschriften ausgeräumt werden können. Zur Sitzungsvorlage sei eine Abstimmung nicht erforderlich, diese sei lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Er dankt für die Diskussion.