Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

 

Der im Entwurf des Produkthaushaltes 2004 ausgewiesene Zuschussbedarf für das Budget 01 – Sicherheit und Gesundheit – (Produktbereiche 032, 033, 036, 039, 053) wird anerkannt.

 

Anmerkung:

Die sich in der Sitzung ergebenden Änderungen der Zuschussbedarfe/Überschüsse bei den Produktgruppen sowie die sich daraus für den Produkthaushalt 2004 ergebenden Konsequenzen werden in einer Änderungsliste zusammengefasst und dem Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

 


Ausschussvorsitzender Suntrup ruft den Tagesordnungspunkt auf und bittet vor Einstieg in die Beratungen KOVR Böwing um verwaltungsseitige Erläuterungen.

 

Anhand von Overheadfolien stellt KOVR Böwing die Entwicklung des Budget 1 – Sicherheit und Gesundheit – auf der Grundlage der Haushaltsansätze 2004 und 2003 sowie dem Rechnungsergebnis 2002 bzw. dem vorläufigen Rechnungsergebnis 2003 dar. Er weist auf die Verbesserung im Verwaltungshaushalt von 673.376 € und die Verschlechterung im Vermögenshaushalt von 91.850 € der Haushaltsansätze 2004 gegenüber dem Vorjahr hin und erläutert die Ursachen für die wesentlichen Veränderungen.

 

Vorsitzender Suntrup bedankt sich für die Erläuterungen und schlägt vor, entsprechend der Reihenfolge der Produktziffern in die Beratung einzusteigen.

 

Gegenüber dem eingebrachten Entwurf werden seitens der Verwaltung bei folgenden Produktgruppen notwendige Ansatzänderungen vorgeschlagen:

 

1.         032.002.002 - Bevölkerungsschutz -

 

            HST 1300.570000 – Anteilige Betriebskosten Leitstelle –

Ansatzerhöhung um 13.800 € von bisher 20.000 € auf 33.800 € u.a. aufgrund zwischenzeitlich notwendig gewordener Wartungsverträge für die Leitstellentechnik nach Ablauf der Gewährleistungsfrist.

 

2.         036.004.001 - Nahverkehr -

 

            HST 7920.171000 – Landeszuweisung ÖPNV –

Ansatzminderung um 375.000 € von bisher 500.000 € auf 125.000 € aufgrund der vom Land angekündigten Kürzung der Organisationspauschale.

 

            HST 7920.570000 – Planung/Organisation/Ausführung ÖPNV –

Ansatzminderung um 250.000 € von bisher 396.100 € auf 146.100 € als Ausgleich für die Kürzung der Organisationspauschale.

 

            HST 8200.715000 € - Aufwendungsersatz RVM –

Ansatzminderung um 125.000 € von bisher 1.750.000 € auf 1.625.000 € als Ausgleich für die Kürzung der Organisationspauschale.

 

Gegen diese Änderungen, die eine Verschlechterung des Zuschussbedarfs im Budget 1 gegenüber dem eingebrachten Entwurf um 13.800 € darstellen, ergibt sich kein Widerspruch.

 

Zu verschiedenen Produktgruppen gestellte Fragen werden durch die Verwaltung beantwortet.

 

032.001.004 – Bekämpfung der Schwarzarbeit und Verfolgung von anderen Rechtsverstößen

 

Ktabg. Müller: Aus welchem Grund ist die Anzahl der Verfahren rückläufig?

 

Ltd. KRD Dr. Schulz: Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Änderung der Handwerksordnung – das Erfordernis der Ablegung von Meisterprüfungen für verschiedene Berufe soll entfallen – wurden bzw. werden weniger Verstöße angezeigt und geahndet. Infolge durchgeführter Präventivmaßnahmen gibt es weniger Verstöße gegen die Makler- und Bauträgerverordnung.

 

032.002 – Bevölkerungsschutz

 

Ktabg. Schulze Zumkley: Bei der HST 1310.110000 werden Benutzungsgebühren für die Atemschutzübungsstrecke ausgewiesen. Ist diese Einrichtung ausgelastet? Können evtl. weitere Nutzer infrage kommen?

 

Ltd. KRD Dr. Schulz: Fremdnutzer, die eine Gebührenrechnung erhalten, hat es in der Vergangenheit bereits gegeben.

 

KOVR Böwing: Der Kreis ist gesetzlich verpflichtet, die Atemschutzübungsstrecke im Rahmen der Ausbildung der Feuerwehrleute vorzuhalten.

 

033.001.001 – Erlaubnisse, Einbürgerungen, illegale Aufenthalte

 

Ktabg. Müller: Im Rahmen von teilweise recht langen Bearbeitungszeiten bei den Aufenthaltsgenehmigungen bzw. Duldungen kann es zu finanziellen Verlusten bei den Antragstellern kommen. Insofern sind Regressforderungen gegen den Kreis denkbar. Hat es schon Forderungen gegen den Kreis gegeben und wenn ja, wie sind diese entschädigt worden?

 

Ltd. KRD Dr. Schulz: In einem anhängigen Verfahren prüft z. Zt. die Versicherung des Kreises die Ersatzpflicht.

 

036.003.001 - Fahrerlaubnisse

 

Ktabg. Schulze Zumkley: Bei den Messzahlen taucht der Begriff „Fahrerkarten“ auf. Um was handelt es sich hierbei?

 

KOAR David: Die bisherigen Fahrtenschreiber in LKW’s werden ersetzt durch digitale Fahrtenschreiber. Anstelle der runden Papiertachoscheiben werden künftig mit einem Chip ausgestattete Plastikkarten (ähnlich wie EC-Karten) an die LKW-Fahrer als persönliche „Fahrerkarte“ ausgegeben. Bei Fahrtbeginn bzw. Fahrtende werden die Fahrerkarten in den digitalen Fahrtenschreiber eingeschoben bzw. herausgezogen.

 

053.002.001 – Allgemeine Soziale Dienste der Gesundheitshilfe

 

Ktabg. Bednarz weist daraufhin, dass ihres Wissens auch Pro Familia Münster einen erneuten Antrag auf Förderung durch den Kreis Coesfeld für 2004 gestellt habe. Sie beantragt, diesen Antrag zu berücksichtigen und Pro Familia in diesem Jahr in die Förderung durch den Kreis aufzunehmen.

 

Auf Wunsch des Vorsitzenden Suntrup führen KOVR Böwing und KSAR Dreier zur Erläuterung des Sachverhalts folgendes aus:

Nach einem Urteil des BVerwG vom 03.07.2003 haben staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, die zur Sicherstellung eines ausreichenden Angebots wohnortnaher Beratungsstellen erforderlich sind, einen Rechtsanspruch auf Übernahme der Personal- und Sachkosten durch den Staat. In NRW richtet sich der Anspruch aufgrund eines fehlenden Landesgesetzes gegen das Land. Von dort wurden bisher ausschließlich 81 % der Personalkosten getragen.

 

Der Kreis Coesfeld berücksichtigt bisher im Rahmen der Gewährung von freiwilligen Leistungen auch die Sachkosten. Der KT-Beschluss vom 18.12.2002 legt die Förderung auch für das Jahr 2004 fest. Sollte das Land ab 2004 auch pauschal Anteile an den Sachkosten der Beratungsstellen übernehmen, wäre allerdings ein neuer KT- Beschluss herbeizuführen. Hier könnten die Kreiszuschüsse an die Beratungsstellen voraussichtlich verringert werden. Schriftliche Zusagen des Landes fehlen aber bisher, so dass von Seiten der Verwaltung für die heutige Ausschusssitzung kein neuer Beschlussvorschlag unterbreitet wurde.

 

Pro Familia wies im Antrag für 2004 auf diesen Sachverhalt hin und beantragte einen geringeren Zuschuss als in früheren Anträgen.

 

Der Vorsitzende Suntrup empfiehlt, heute nicht über den Antrag der Beratungsstelle Pro Familia zu entscheiden. Er schlägt vor, dass von Seiten der Verwaltung bis zur nächsten Sitzung des Fachausschusses Kontakt zu den staatlich anerkannten Beratungsstellen aufgenommen werden soll, um zu prüfen, ob insbesondere im Bereich der präventiven Arbeit zusätzlicher Beratungsbedarf besteht. Sollten Defizite festgestellt werden, wäre der Sachverhalt ggf. unter Einbeziehung des Antrags von Pro Familia neu zu prüfen.

 

Der Ausschuss beschließt eine entsprechende Empfehlung.

 

Ktabg. Bednarz zieht ihren Antrag daraufhin zurück.

 

 

Anträge auf weitere Ansatzänderungen werden nicht gestellt.

 

Vorsitzender Suntrup lässt sodann über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               11 Ja-Stimmen