Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss stimmt der vorläufigen Stellungnahme der Verwaltung vom 09.08.2007 zu.

 

 


Ktabg. Schölling erkundigt sich, ob der Bodenaushub auf der Ablagerungsfläche Gutschenkenweg zwischen- oder endgelagert wird und ob Ausgleichsmaßnahmen hierfür vorgesehen sind.

 

FBL Dr. Hörster teilt hierzu mit, dass die in der Stellungnahme genannten Maßnahmen bereits in der Umsetzung sind und die Vorlage lediglich diese Umsetzung legalisiert.

 

Ktabg. Holz ergänzt, dass eine Fläche von sieben Hektar als Bodendeponie festgeschrieben wurde und die Aufschüttung eine Höhe von 27 Metern über dem bisherigen Niveau erreichen wird. Hierzu kämen noch rd. 50.000 m3.

Der Ausgleichsmaßnahme werde auf einer in Nottuln gelegenen Fläche geschaffen.

Angesichts dieser Ausmaße rege er eine gemeinsame Besichtigung durch beide Ausschüsse an.

 

FBL Dr. Hörster teilt ergänzend mit, das eine Besichtigung der Maßnahme im Venner Moor und der Situation in Lüdinghausen durch den Ausschuss im Frühjahr 2008 geplant ist.

 

Ktabg. Schölling weist auf die Situation in Nottuln hin, wo in einem relativ kleinen Gebiet für Ausgleichsmaßnahmen (u.a. Straßenbau, Windpark) rd. 300.000 m2 benötigt werden.

Nach seiner Überzeugung müsse überlegt werden, ob angesichts dringend benötigter landwirtschaftlicher Flächen weiterhin beste Ackerflächen durch Ausgleichsmaßnahmen in Anspruch genommen werden müssen, immerhin würden in Deutschland der Landwirtschaft durch Versiegelung tagtäglich rd. 1.000.000 m2 entzogen.

 

Nach Auffassung von Landrat Püning dürften die Bodenablagerungen auf rechtskräftige Planfeststellungen zurückgehen. Den vom Ktabg. Schölling geäußerten Gedanken habe das geänderte Landschaftsgesetz bereits aufgenommen. Dieselbe Thematik gelte für den Bau der B 67 n.

 

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärt Ktabg. Kortmann, dass sie Ausgleichsflächen den versiegelten Flächen vorziehe.

 

Ktabg. Dabbelt ist es wichtig, das initiierte Flächenmanagement nach vorne zu bringen und bekannter zu machen. So sei einem Vertreter des Straßenneubauamtes das Flächenmanagement nicht bekannt gewesen. Sie regt an, dass die Untere Landschaftsbehörde zukünftig auf das Flächenmanagement hinweist. Es mache nach ihrer Ansicht Sinn, Ausgleichsmaßnahme nicht auf besten Ackerflächen anzusiedeln.

 

FBL Dr. Hörster erwidert, dass nach seiner Einschätzung die mangelnde Bekanntheit des Flächenmanagements und der Öko-Punkte nicht das Problem ist. Das Problem dürfte vielmehr darin liegen, dieses verfahrenstechnisch „hintereinander“ zu bekommen, da bei Planfeststellungen die Ausgleichsflächen genau zu bezeichnen wären. Bei der Maßnahme B 67 n werde versucht, die Ausgleichsmaßnahmen an Gewässer zu binden.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig