Beschluss: Kenntnis genommen

Vorsitzender Specker begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Dr. Göhler von der unteren Gesundheitsbehörde. Frau Dr. Göhler bedankt sich zunächst für die Gelegenheit, im Ausschuss über ein Tätigkeitsfeld des öffentlichen Gesundheitsdienstes berichten zu dürfen.

Laut Frau Dr. Göhler war der Masernausbruch 2006 Anlass, die (vorgelegten) Impfausweise aller Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen im Kreis Coesfeld von den Mitarbeiterinnen der unteren Gesundheitsbehörde auf Vollständigkeit aller Impfungen zu überprüfen, Impflücken aufzudecken und jedem Schüler eine individuelle Impfempfehlung zu übergeben.

 

Mittels einer Power-Point-Präsentation schildert sie zunächst den Krankheitsverlauf anhand von Fotos,  die Krankheitssymptome sowie mögliche gefürchtete Komplikationen und potenzielle Spätfolgen.

Obwohl die Zahl der Maserntoten weltweit drastisch gesunken sei, starben nach statistischen Angaben der Weltgesundheitsorganisation WHO 2005 noch etwa 345.000 Menschen an Masern. Nach Angaben der WHO kann erst bei einer Durchimpfungsrate von 95 % davon ausgegangen werden, dass die Gefahr einer Masernepidemie nicht mehr bestehe.

Frau Göhler erläutert weiter, dass seit ca. 30 Jahren Masernimpfungen durchgeführt werden. Im Jahr 1996 wurde eine Zweitimpfung gegen Masern mit 6 Jahren eingeführt. Aber erst mit Einführung eines neuen Impfschemas im Jahr 2001 zeigte sich auch eine deutlich steigende Durchimpfungsrate. Das neue Impfschema sieht die 1. Impfung im 11. – 14. vollendetem Lebensmonat und die 2. Impfung im 15. – 23. vollendetem Lebensmonat vor.

Ausgehend von dem Masernausbruch 2006 mit 1749 Erkrankungen, davon 3 mit tödlichem Verlauf, sei eine Masernerkrankung nicht als harmlose Kinderkrankheit zu bewerten.

Die Impfbuchkontrollen wurden an weiterführenden Schulen durchgeführt. Bei der Impfbuchvorlage wurden 17.939 Kinder angesprochen, davon legten 13.762 Kinder (= 76,7%) das Impfbuch vor. Der Rücklauf war lt. Frau Dr. Göhler von vielen verschiedenen Faktoren abhängig. Jedem Kind/ Jugendlichen wurde eine individuelle schriftliche Impfempfehlung für den betreuenden Arzt mitgegeben. Die Aktion fand in zeitlichen Blöcken vom Frühjahr 2006 bis zum Sommer 2007 statt und umfasste auch eine Nachuntersuchung in 2007. Hierbei traten laut Frau Dr. Göhler große Differenzen in der Anzahl der teilnehmenden Schüler pro Schule auf, beeinflusst u.a. von der Größe der Schule, der Motivation und Mitarbeit, –und organisatorischen Problemen – teilweise fehlten Angaben zu ganzen Klassen. Unabhängig von der Rücklaufquote zeigte sich in den vorgelegten Impfausweisen von der 1. zur 2. Kontrolle eine deutliche Steigerung der Durchimpfungsrate. Gesetztes Ziel ist eine Durchimmunisierungsrate von 95 %.

 

Frau Dr. Göhler schließt ihren Vortrag mit der Feststellung, dass noch Impflücken zu schließen seien. Als geeignete Maßnahmen nennt sie Information/ Aufklärung bei der Schuleingangsuntersuchung und an den weiterführenden Schulen sowie die weitere Aufarbeitung des vorhandenen Datenmaterials aus diesem Projekt und auch aus den Schuleingangsuntersuchungen zur näheren Identifizierung der Risikogruppen.

Die letzteren Daten zeigen, dass im Vergleich zu den Vorjahren (2005 = 68,5 % und 2006 = 74,7 %) in 2007 bei 88,4 % der Einschulungskinder die Masernimpfung in den vorgelegten Impfausweisen (Vorlage bei ca. 93 – 95 % aller Kinder) vollständig war. Frau Dr. Göhler bedankt sich für die Aufmerksamkeit.

 

Vorsitzender Specker dankt Frau Dr. Göhler für die informative und beeindruckende Darstellung des Projektes und versichert, gemeinsam an der Erreichung der 95 %-Marke arbeiten zu wollen.

 

Mitglied Hölscher fragt, welche Durchgriffsmöglichkeiten es für den Ernstfall gebe. Frau Dr. Göhler gibt an, beim Fall einer Kontaktperson (ein Schüler einer Schule aus dem Kreisgebiet hatte Kontakt zu einer an Masern erkrankten Person aus Münster) in der Zeit von Freitagsnachmittags bis Montagsmorgens ca. 77 % der Schülerschaft über spontane Telefonketten u.ä. erreicht zu haben. Den verbleibenden 23 % hätte der Zutritt zum Schulgelände –ohne Impfnachweis–  verweigert werden müssen, wenn bei dem Schüler eine Masernerkrankung vorgelegen hätte. Rechtliche Möglichkeiten im Sinne eines Impfzwanges gebe es hingegen keine.

 

Auf Anfrage von Ktabg. Schlüter erklärt Frau Dr. Göhler, dass das Erfordernis einer Zweitimpfung nicht im Nachlassen oder in Abhängigkeit eines Impfstoffes bestehe, sondern im individuellen Impferfolg einer Person.

 

Ktabg. Gochermann äußert seinen Respekt angesichts des offenkundig umfangreichen Rahmens des Projektes, fragt wie viele Personen daran beteiligt waren, ob es sich um eine einmalige Erhebung handele und ob es vergleichbare Projekte, z.B. auf Landesebene gebe.

Laut Auskunft von Frau Dr. Göhler waren sechs Ärzte mit je zwei Helferinnen beteiligt. Vergleichbare Aktionen würden durch die örtlichen Gesundheitsämter durchgeführt. Eine Impfkampagne der Landesregierung gemeinsam mit den örtlichen Gesundheitsdiensten und den niedergelassenen Ärzten werde zurzeit initiiert, jedoch ihrer Meinung nach von der Logistik her im primär vorgesehenen Zeitfenster nicht machbar. Für den Kreis Coesfeld komme die Aktion zu spät, bei einer gewissermaßen Wiederholung des durchgeführten Projekts in ähnlicher Form nach so kurzer Zeit könne man nicht auf eine entsprechende Mitarbeit der Schulen rechnen.

 

Auf Anfrage von Ktabg. Dinkler, ob nur die mangelnde Aufklärung als Erklärung der Impflücke zu sehen sei, antwortet Frau Dr. Göhler, dass die Aufklärung nicht alleiniger Faktor sei. Auch Impfverweigerer aus Angst vor Nebenwirkungen und Komplikationen seien ein Grund.

 

Auf Frage des Ktabg. Dr. Gochermann, ob in NRW vergleichbare Datenerhebungen durchgeführt worden seien, bestätigt Frau Dr. Göhler, dass dies bei Einschülern flächendeckend der Fall sei, nicht jedoch bei Schülern weiterführender Schulen. Eine umfangreiche Studie des Robert Koch Instituts zum Gesundheitszustand von Kindern und Jugendlichen in Deutschland (KIGGS) werde zurzeit ausgewertet und veröffentlicht und beinhalte auch Angaben zu Impfungen.

 

AL Dr. Völker-Feldmann merkt an, dass das Projekt nicht nur vor dem Hintergrund der Masernepidemie im Rheinland durchgeführt worden sei, sondern auch vor dem Hintergrund eines Masernfalls im Kreis Coesfeld.

 

Der Bericht zum Projekt wird zur Kenntnis genommen.