Beschluss: Kenntnis genommen

 

 

 

 

 


AL Dr. Foppe stellt anhand der beigefügten Unterlagen in einem Vortrag den aktuellen Stand der Verwaltungsstrukturreform vor.

 

Im Anschluss an den Vortrag wird über den aktuellen Stand der Verwaltungsstrukturreform diskutiert. U.a. wurden folgende Fragen aufgeworfen:

 

Auf Anfrage des Ktabg. Schulze Esking erläutert AL Dr. Foppe, dass laut Gesetz die Kostenerstattung für die zu übernehmenden Beamten dauerhaft geregelt ist; auch bei Neubesetzungen aufgrund von Pensionierung des derzeitigen Stelleninhabers ist die Kostenerstattung gesichert. Hinsichtlich der Weisungsbefugnis gegenüber den Angestellten teilt AL Dr. Foppe mit, dass Personalentscheidungen nach Rücksprache mit dem Land zu treffen sind, der Kreis bezüglich der Aufgabenerledigung jedoch weisungsbefugt ist. Laufende Verfahren sollen bei der derzeit zuständigen Behörde zum Abschluss gebracht werden. Abschließend ist dieser Punkt jedoch noch nicht geklärt.

 

Auf die Frage des Ktabg. Austerschulte erklärt Herr AL Dr. Foppe, dass die neuen Mitarbeiter im derzeitigen Raumbestand unterzubringen sind, d.h. die Mitarbeiter der Abteilung 70 müssen enger zusammenrücken; Büro- und EDV-Ausstattung werden rechtzeitig zum 01.01.2008 zur Verfügung stehen.