Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

 

Der Landrat wird beauftragt, künftig den Bericht zur Situation des Grundwassers im Zusammenhang mit den Berichtspflichten zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie  zu erstellen.

 


AL Dr. Foppe erläutert kurz den Inhalt der Sitzungsvorlage und des beigefügten Grundwasserberichtes.

 

Auf Anfrage des Ktabg. Schulze Esking erklärt Herr AL Dr. Foppe, dass zum Zeitpunkt der Drucklegung Seitens des Landes mitgeteilt wurde, dass ein Grundwasserkörper in den schlechten Zustand einzustufen ist, wenn nur an einer Messstelle der Schwellenwert überschritten wird, selbst wenn an allen anderen Messstellen die Schwellenwerte unterschritten werden. Aus dem Diskussionsprozess zum Monitoring Grundwasser ist mittlerweile zu entnehmen, dass diese strenge Einstufung noch nicht abschließend ausdiskutiert ist.

 

Ktabg. Schulze Esking fragt, wie die Verwaltung mit der Forderung umgeht, dass dort wo geogen bedingte Grenzwertüberschreitungen beim Flurid und Bor in den Eigenwasserversorgungsanlagen festgestellt wurden, der Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz gefordert wird, sofern leitungsgebundene Netzte bestehen, bzw. unter wirtschaflichen Bedingungen zu verlegen sind obwohl gesundheitliche Auswirkungen aufgrund der Grenzwertüberschreitungen bisher nicht festgestellt werden konnten. Ktabg. Schulze Esking vertritt die Auffassung, dass ein Anschluss der Eigenwasserversorger praktisch nicht möglich, bzw. zu teuer sei.

FBL Dr. Hörster erläutert, dass die Verwaltung bestrebt ist, hinsichtlich des geforderten Anschlusses an das öffentliche Versorgungsnetz, pragmatische Lösungen zu finden und den gesetzlichen Spielraum so weit wie möglich zu nutzen.

 

Ktabg Dr. Wenning vermisst in dem Grundwasserbericht Hinweise auf die Arsen- und die Arzneimittelbelastung des Grundwassers.

 

AL Dr. Foppe erläutert, dass die geogen bedingte Arsenbelastung im Boden und nicht um Grundwasser vorgefunden wurde und dass hinsichtlich der Arzneimittelbelastung des Grundwassers keine Erkenntnisse vorliegen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig