Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Einleitend erläutert Ref. Böwing den Finanzbericht – insbesondere die aktuellen Werte und die Prognosewerte.

 

Ktabg. Schulze Esking fragt an, warum bei der Tierkörperbeseitigung den Tierhaltern die Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt wird, obwohl ein Kreitagsbeschluss existiert, dass die Mehrwertsteuer nur zu 25 % an die Tierhalter weitergegeben wird.

 

FBL Dr. Hörster und Ref. Böwing erläutern daraufhin, dass sich das Verfahren geändert hat und dass die Abrechnung nicht mehr in der Hand des Kreises liegt, sondern von der jetzt zuständigen Tierseuchenkasse vorgenommen wird.

 

Auf die Frage des Ktabg. Dr. Kraneburg, warum es bei den Verwaltungsgebühren für die Erlaubnisse zur Gewässernutzung zu Mehreinnahmen kommt, erklärt AL Dr. Foppe, dass dies auf gestiegene Fallzahlen bei der Geothermie (Erdwärmeheizungen) und auf gestiegene Verwaltungsgebühren für den Einzelfall zurückzuführen ist.