Beschluss: Kenntnis genommen

MA Grömping fasst einleitend kurz die Inhalte der Sitzungsvorlage zusammen und gibt anhand der beigefügten Folie den aktuellen Sachstand wieder. Danach habe eine gemeinsame Arbeitsgruppe des MBV und des MUNLV errechnet, dass bei einer Eingriffsfläche von 66 ha eine Fläche von 133 ha auszugleichen sei, wovon 116 ha erforderliche Maßnahmen für den Artenschutz darstellen. Im Ergebnis läge somit ein Kompensationserfordernis von 1:2 vor. Ursache dafür sei, dass zwar seitens des Landes im geänderten Landschaftsgesetz beabsichtigt sei, dass Baumaßnahmen in der Regel nur noch 1:1 ausgeglichen werden sollen, hier aber in der Heubachniederung, die durchquert werden soll, EU-Schutzbereiche tangiert würden und das zu beachtende EU Artenschutzrecht eine höhere Kompensationsquote vorgäbe.

 

Es werde nun versucht, größtmögliche Anteile der notwendigen Ausgleichsmaßnahme als wasserbauliche Maßnahmen im Bereich des Heubaches umzusetzen. Problematisch hierbei sei aber, dass es bisher keine Umrechungsformel gäbe, nach der wasserbauliche Maßnahmen in flächenbezogene Maßnahmen an Land umgerechnet werden können, um diese entsprechend zu bewerten und in den rechnerischen Ausgleich einfließen zu lassen.

 

Ktabg. Schulze Esking plädiert nachfolgend dafür, dass nur der eigentliche Straßenkörper, nicht aber die begrünten Randstreifen ausgeglichen werden müssen. Landwirtschaftliche Produktionsflächen seien zu schade, als dass sie zum Ausgleich bereits eingegrünter Flächen aus dem landwirtschaftlichen Produktionsablauf entnommen werden und brach liegen.

Ktabg. Wohlgemuth widerspricht dieser Aussage, da für ihn das Straßenbegleitgrün nur einen begrenzten ökologischen Wert habe und auch im Bereich des Straßenbegleitgrüns ein Eingriff in Natur und Landschaft vorläge, der entsprechend auszugleichen sei.

 

Ktabg. Austerschulte erkundigt sich danach, ob auch das Flächenpoolmanagement „öCoepunkt“ des Kreises, angesiedelt bei den Wirtschaftsbetrieben Kreis Coesfeld (WBC), bei der Akquise von Ausgleichsflächen beteiligt würde. AL Dr. Foppe erwidert, primär sei es Aufgabe des Landesbetriebs Straßen NRW als öffentlicher Bauherr, Flächen für Ausgleichsmaßnahmen zu erwerben, die WBC würde aber in das Verfahren eingebunden.

 

Abschließend teilt AL Dr. Foppe auf Nachfrage von Ktabg. Schulze Esking mit, mit der Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens sei Mitte 2008 zu rechnen, die geführten Diskussionen hinsichtlich des Ausgleiches würden aber nicht zu Verzögerungen führen.