Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Die in der „Satzung des Kreises Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sowie der Fleischhygiene vom 20.12.2006“ festgesetzten Gebührensätze bleiben unverändert.

 

 


Ktabg. Schulze Esking erkundigt sich danach, wieso seitens der Landwirte seit 2007 auf 100 % der Kosten der Tierkörperbeseitigung (Leistung Verarbeitung) Mehrwertsteuer zu entrichten sei und nicht nur auf 25 %, wie es in der Vergangenheit üblich gewesen und auch geltende Beschlusslage des Kreises sei.

 

Ref. Böwing erwidert, dieses hänge damit zusammen, dass der Eigenanteil der Landwirte auf Grund einer Gesetzesänderung zum 01.01.2007 von der Tierseuchenkasse geltend gemacht werden soll. Seit diesem Zeitpunkt habe der Kreis Coesfeld auf die Einziehung des Eigenanteils der Landwirte sowie die Ausweisung der Mehrwertsteuer keinen Einfluss mehr genommen.

Da der Kreis Coesfeld die Tierkörperbeseitigungsanstalt beliehen habe, resultiere daraus ein direktes Auftrags- und damit Vertragsverhältnis zwischen dem jeweiligen Tierkörperbesitzer und der beliehenen Tierkörperbeseitigungsanstalt. Unabhängig von finanziellen Beihilfen des Kreises bedeute dies für den Tierbesitzer als Leistungsempfänger, für die gesamte Leistung der Verarbeitung umsatzsteuerpflichtig zu sein. Die Kreisverwaltung sei in diesem Vertragsverhältnis und Zahlungssystem nicht involviert, sondern zahle nur den von der TBA geforderten Restbetrag. Diese Regelung entspreche einem Erlass des MUNLV aus 2005.

Er sicherte allerdings zu, eine Umfrage bei den umliegenden Nachbarbehörden durchzuführen, um die dortige Vorgehensweise zu eruieren, die Ergebnisse sollen im Rahmen des Sitzungsprotokolls vorgestellt werden.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die Kreise Borken und Steinfurt sowie alle von der Fa. SARIA entsorgten Kreise teilen die Mehrwertsteuer nach dem nunmehr im Kreis Coesfeld praktizierten Modell auf.

 

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig