Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Teilbericht zum Thema „untere Gesundheitsbehörde“ der Gemeindeprüfungsanstalt NRW sowie die Bewertung der Verwaltung (Anlagen 1 – 6) zur Kenntnis und stimmt den Vorschlägen zur weiteren Vorgehensweise zu.

  2. Nach Ablauf eines Jahres wird die Verwaltung dem Ausschuss über den Sachstand der Umsetzung der o.g. Vorschläge berichten.

 


Zunächst weist Fachbereichsleiter Schütt darauf hin, dass die Sitzungsvorlage SV-7-0820/1 nicht wie ursprünglich geplant als durchlaufende Vorlage an den Kreistag gegeben werden soll, sondern im Rechnungsprüfungsausschuss gestoppt wird, weil sie vollumfänglich in TOP 3 (hier: Sitzungsvorlage SV-7-0847) aufgeht.

 

Sodann gibt er zu bedenken, dass die GPA in ihrem Bericht zwar Einsparpotentiale in Höhe von 1.000.000,00 € beziffert hat, diese aber nicht konkret benennt. Mitte des Jahres 2007 konnte in Erfahrung gebracht werden, dass es sich bei der Vergleichskommune um den Kreis Kleve handelt. Zwischenzeitlich hätten mit dieser auch Gespräche stattgefunden. Wie den der Sitzungsvorlage beigefügten Anlagen zu entnehmen ist, ist eine Vergleichbarkeit in vielen Bereichen überhaupt nicht gegeben. Im übrigen habe der Kreis seit Berichtserstellung durch die GPA z.B. schon eine A8-Stelle eingespart. Theoretisch seien nach grober Kalkulation von den bezifferten Einsparpotentialen bereits ca. 620.000 EUR theoretisch realisiert bzw. würden zukünftig realisiert werden. Das Thema Zentralisierung sei dabei noch nicht berücksichtigt.

 

Ktabg. Stauff bescheinigt der Verwaltung eine „Fleißarbeit“ hinsichtlich des Vergleichs mit dem Kreis Kleve. Er deutet aber darauf hin, dass man in diesem Zusammenhang auch über andere Dinge nachdenken sollte.

Er schlägt vor im Rahmen der Bürgerfreundlichkeit z.B. die Eingangsuntersuchungen für Schulkinder in den Grundschulen vor Ort durchzuführen, um den Eltern mögliche Fahrten zu ersparen.

 

AL Völker-Feldmann entgegnet, dass es hier räumliche Probleme gäbe, weil die für Hör- und Sehtests erforderliche Ruhe nicht gewährleistet wäre und Schulen häufig nur Abstell- oder Kartenräume für solche Untersuchungen zur Verfügung stellen könnten. Im übrigen seien die Eltern nach seinen Informationen mit der bisherigen Organisation zufrieden.  Außerdem würden für die Ärzte Fahrten anfallen, wenn die Untersuchungen nicht in den Räumen des Gesundheitsamtes stattfinden würden.

 

Ktabg. Frye schlägt vor, die Untersuchungen ggf. in Krankenhäusern durchzuführen.

 

AL Völker-Feldmann ergänzt, dass ein weiteres Problem auch die altersspezifische Untersuchung sei. Würde man in den Schulen untersuchen, wäre ein solches Verfahren klassenweise durchzuführen und man könne nicht mehr auf altersspezifische Besonderheiten achten.

 

Auf den Vorschlag von Ktabg. Stauff, die Untersuchungen in den Schulen nachmittags oder samstags durchzuführen entgegnet Ktabg. Holz, dass er diesen Vorschlag sehr kritisch sehe.

 

AL Völker-Feldmann erläutert ergänzend, dass die Zahnärzte in die Schulen gehen würden, um dort Zahnstatuserhebungen durchzuführen. Soweit die Zeit dies erlaube würden auch Programme zur Prophylaxe ausgeführt.

 

Ktabg. Holz gibt zu Bedenken, dass im Falle einer Privatisierung möglicherweise viele Kinder nicht zur Untersuchung gehen würden. Laut AL Völker-Feldmann wird bislang nachgehalten, dass Kinder an Pflichtuntersuchungen teilnehmen.

 

KD Gilbeau schlägt zu diesem Punkt abschließend vor, die Diskussion über die Schuleingangsuntersuchungen noch einmal zu überdenken. Zur Frage des Standortes / der Zentralisierung weist er darauf hin, dass dieses Thema in vielen Bereichen, z.B. auch bei den Zentren für Arbeit, Diskussionsgrundlage war. Die derzeitigen Standorte ergäben sich unter anderem unter Berücksichtigung der Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Personennahverkehr.

 

Ktabg. Stauff empfiehlt zunächst einmal zu klären welche Aufgaben das Gesundheitsamt im einzelnen hat, um dann zu prüfen inwieweit Privatisierungen möglich seien.

 

In diesem Zusammenhang fragt Ktabg. Frye an, ob die GPA eine weitere Stellungnahme abgeben wird. KD Gilbeau entgegnet, dass die GPA vom Kreis eine Stellungnahme erhalten wird. Möglicherweise würde der Bericht auch angepasst werden müssen.

 

Ktabg. Holz meint, man solle sich zunächst die Frage stellen, welchen Stand wir denn überhaupt erreichen wollten.

 

Ktabg. Stork ergänzt, dass man dabei auch den demographischen Wandel berücksichtigen müsse. Es gehe hier nicht um das bezifferte Einsparpotential von 1.000.000,00 €.

 

FBL Schütt bestätigt, dass der Betrag nicht Diskussionsgrundlage gewesen sei. Es zählten Inhalt und Qualität. Selbstverständlich würde der demographische Wandel berücksichtigt. Ein Aufgabenkatalog könne ggf. für den Fachausschuss erstellt werden.

 

Ktabg. Dinkler hält die Darstellung für sehr ordentlich. Es sei deutlich geworden, dass eine Vergleichbarkeit mit dem Kreis Kleve nicht vorliege. Anhand der vorliegenden Unterlagen sei aber eine Meinungsbildung im Rechnungsprüfungsausschuss möglich. Die Erstellung des Aufgaben-Kataloges könnte ja trotzdem erfolgen

 

Ktabg. Dipp meint, die Diskussion gehöre in den Fachausschuss und nicht in den Rechnungsprüfungsausschuss. Es gehe hier ja um Haushalt und Produkte.

 

KD Gilbeau erläutert, dass diese Problematik aufgetaucht sei, weil der Bericht der GPA aus rechtlichen Gründen im Rechnungsprüfungsausschuss zu behandeln sei. Die weitere Diskussion sollte im Fachausschuss erfolgen. Man könnte die Angelegenheit ggf. in einem Jahr noch einmal im Fachausschuss beraten.

 

Ktabg. Dipp ergänzt, dass es eine politische Entscheidung sei, wie mit den Hinweisen der GPA umgegangen werde.

 

Im Anschluss an eine sehr angeregte Diskussion lässt Vorsitzender Rampe über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               9 JA-Stimmen

                                                    2 Enthaltungen