Sitzung: 10.12.2007 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 2
Vorlage: SV-7-0820/1
Beschluss:
- Der
Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Teilbericht zum Thema „untere
Gesundheitsbehörde“ der Gemeindeprüfungsanstalt NRW sowie die Bewertung
der Verwaltung (Anlagen 1 – 6) zur Kenntnis und stimmt den Vorschlägen zur
weiteren Vorgehensweise zu.
- Nach
Ablauf eines Jahres wird die Verwaltung dem Ausschuss über den Sachstand
der Umsetzung der o.g. Vorschläge berichten.
Zunächst
weist Fachbereichsleiter Schütt darauf hin, dass die Sitzungsvorlage
SV-7-0820/1 nicht wie ursprünglich geplant als durchlaufende Vorlage an den
Kreistag gegeben werden soll, sondern im Rechnungsprüfungsausschuss gestoppt
wird, weil sie vollumfänglich in TOP 3 (hier: Sitzungsvorlage SV-7-0847)
aufgeht.
Sodann
gibt er zu bedenken, dass die GPA in ihrem Bericht zwar Einsparpotentiale in
Höhe von 1.000.000,00 € beziffert hat, diese aber nicht konkret benennt. Mitte
des Jahres 2007 konnte in Erfahrung gebracht werden, dass es sich bei der
Vergleichskommune um den Kreis Kleve handelt. Zwischenzeitlich hätten mit
dieser auch Gespräche stattgefunden. Wie den der Sitzungsvorlage beigefügten
Anlagen zu entnehmen ist, ist eine Vergleichbarkeit in vielen Bereichen
überhaupt nicht gegeben. Im übrigen habe der Kreis seit Berichtserstellung
durch die GPA z.B. schon eine A8-Stelle eingespart. Theoretisch seien nach
grober Kalkulation von den bezifferten Einsparpotentialen bereits ca. 620.000
EUR theoretisch realisiert bzw. würden zukünftig realisiert werden. Das Thema Zentralisierung
sei dabei noch nicht berücksichtigt.
Ktabg.
Stauff bescheinigt der Verwaltung eine „Fleißarbeit“ hinsichtlich des
Vergleichs mit dem Kreis Kleve. Er deutet aber darauf hin, dass man in diesem
Zusammenhang auch über andere Dinge nachdenken sollte.
Er
schlägt vor im Rahmen der Bürgerfreundlichkeit z.B. die Eingangsuntersuchungen
für Schulkinder in den Grundschulen vor Ort durchzuführen, um den Eltern
mögliche Fahrten zu ersparen.
AL
Völker-Feldmann entgegnet, dass es hier räumliche Probleme gäbe, weil die für
Hör- und Sehtests erforderliche Ruhe nicht gewährleistet wäre und Schulen
häufig nur Abstell- oder Kartenräume für solche Untersuchungen zur Verfügung
stellen könnten. Im übrigen seien die Eltern nach seinen Informationen mit der
bisherigen Organisation zufrieden.
Außerdem würden für die Ärzte Fahrten anfallen, wenn die Untersuchungen
nicht in den Räumen des Gesundheitsamtes stattfinden würden.
Ktabg.
Frye schlägt vor, die Untersuchungen ggf. in Krankenhäusern durchzuführen.
AL
Völker-Feldmann ergänzt, dass ein weiteres Problem auch die altersspezifische
Untersuchung sei. Würde man in den Schulen untersuchen, wäre ein solches
Verfahren klassenweise durchzuführen und man könne nicht mehr auf
altersspezifische Besonderheiten achten.
Auf
den Vorschlag von Ktabg. Stauff, die Untersuchungen in den Schulen nachmittags
oder samstags durchzuführen entgegnet Ktabg. Holz, dass er diesen Vorschlag
sehr kritisch sehe.
AL
Völker-Feldmann erläutert ergänzend, dass die Zahnärzte in die Schulen gehen
würden, um dort Zahnstatuserhebungen durchzuführen. Soweit die Zeit dies
erlaube würden auch Programme zur Prophylaxe ausgeführt.
Ktabg.
Holz gibt zu Bedenken, dass im Falle einer Privatisierung möglicherweise viele
Kinder nicht zur Untersuchung gehen würden. Laut AL Völker-Feldmann wird
bislang nachgehalten, dass Kinder an Pflichtuntersuchungen teilnehmen.
KD
Gilbeau schlägt zu diesem Punkt abschließend vor, die Diskussion über die
Schuleingangsuntersuchungen noch einmal zu überdenken. Zur Frage des Standortes
/ der Zentralisierung weist er darauf hin, dass dieses Thema in vielen
Bereichen, z.B. auch bei den Zentren für Arbeit, Diskussionsgrundlage war. Die
derzeitigen Standorte ergäben sich unter anderem unter Berücksichtigung der
Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Personennahverkehr.
Ktabg.
Stauff empfiehlt zunächst einmal zu klären welche Aufgaben das Gesundheitsamt
im einzelnen hat, um dann zu prüfen inwieweit Privatisierungen möglich seien.
In
diesem Zusammenhang fragt Ktabg. Frye an, ob die GPA eine weitere Stellungnahme
abgeben wird. KD Gilbeau entgegnet, dass die GPA vom Kreis eine Stellungnahme
erhalten wird. Möglicherweise würde der Bericht auch angepasst werden müssen.
Ktabg.
Holz meint, man solle sich zunächst die Frage stellen, welchen Stand wir denn
überhaupt erreichen wollten.
Ktabg.
Stork ergänzt, dass man dabei auch den demographischen Wandel berücksichtigen
müsse. Es gehe hier nicht um das bezifferte Einsparpotential von 1.000.000,00
€.
FBL
Schütt bestätigt, dass der Betrag nicht Diskussionsgrundlage gewesen sei. Es
zählten Inhalt und Qualität. Selbstverständlich würde der demographische Wandel
berücksichtigt. Ein Aufgabenkatalog könne ggf. für den Fachausschuss erstellt
werden.
Ktabg.
Dinkler hält die Darstellung für sehr ordentlich. Es sei deutlich geworden,
dass eine Vergleichbarkeit mit dem Kreis Kleve nicht vorliege. Anhand der
vorliegenden Unterlagen sei aber eine Meinungsbildung im
Rechnungsprüfungsausschuss möglich. Die Erstellung des Aufgaben-Kataloges
könnte ja trotzdem erfolgen
Ktabg.
Dipp meint, die Diskussion gehöre in den Fachausschuss und nicht in den
Rechnungsprüfungsausschuss. Es gehe hier ja um Haushalt und Produkte.
KD
Gilbeau erläutert, dass diese Problematik aufgetaucht sei, weil der Bericht der
GPA aus rechtlichen Gründen im Rechnungsprüfungsausschuss zu behandeln sei. Die
weitere Diskussion sollte im Fachausschuss erfolgen. Man könnte die
Angelegenheit ggf. in einem Jahr noch einmal im Fachausschuss beraten.
Ktabg.
Dipp ergänzt, dass es eine politische Entscheidung sei, wie mit den Hinweisen
der GPA umgegangen werde.
Im
Anschluss an eine sehr angeregte Diskussion lässt Vorsitzender Rampe über den
Beschlussvorschlag abstimmen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 9 JA-Stimmen
2 Enthaltungen