Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss macht dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

Die Richtlinien zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit im Zuständigkeitsbereich des Kreises Coesfeld - Abteilung Jugend- und Familienförderung, Tagesbetreuung von Kindern und finanzielle Hilfen / Förderungsposition III.6 -Betriebskostenförderung von Angeboten, Diensten und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit- werden entsprechend dem vorliegenden Entwurf geändert.

 

Die veränderte Fassung der Förderungsposition 6 der Richtlinien zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit im Zuständigkeitsbereich des Kreises Coesfeld - Abteilung Jugend- und Familienförderung, Tagesbetreuung von Kindern und finanzielle Hilfen tritt rückwirkend zum 01.Jan. 2004 in Kraft.

 

 


Ktabg. Püning ruft die eingehende Diskussion im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung in Erinnerung. Er regt eine inhaltliche Änderung der neu gefassten Richtlinien an. Konkret schlägt er vor, die Höhe der Finanzierung durch den Kreis, die derzeit mit „bis zu 50%“ angegeben werde, genauer zu fassen. Er bevorzugt eine konkrete Festschreibung der Kreisförderung auf eine bestimmte Höhe bzw. einen genau zu beziffernden Förderbetrag.

 

Ltd. KRD Schütt teilt hierzu mit, dass die Kreisförderung im vorgelegten Richtlinienentwurf bewusst nicht abschließend geregelt worden sei, weil das Land sich zuletzt über verschiedene Prozentsätze nach und nach aus der Förderung zurückgezogen habe. Beispielhaft schildert er, dass das Land sich in der Vergangenheit teilweise mit 40, dann nur noch mit 30 bzw. 20% an der Finanzierung beteiligt habe. Im Durchschnitt sei die Landesförderung in der Vergangenheit in Höhe von 32% erfolgt. Demzufolge sei der Kreisanteil der Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit im vorgelegten Richtlinienentwurf nunmehr variabel gefasst worden. Vor dem Hintergrund ständiger Schwankungen bei der Höhe der Landesförderung könne die Festschreibung eines Förderbetrages möglicherweise nachteilig sein. Grundsätzlich würden aber gegen eine Fortschreibung keine Bedenken bestehen.

 

Ktabg. Bergmann teilt mit, dass die SPD-Kreistagsfraktion sich bei der Beschlussfassung im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung enthalten habe. Zwischenzeitlich sei die vom Land zugesagte Förderungshöhe nachgebessert worden. Er möchte wissen, ob die den Kommunen nach Landes- und Kreisförderung ggf. noch fehlenden Mittel aufgefangen werden.

 

Ltd. KRD Schütt teilt hierzu mit, dass insoweit eine Anfrage an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden gerichtet worden sei. Mit Ausnahme von zwei konkreten Fallkonstellationen bestehe eine klare Regelung, wonach die den Kommunen fehlenden Mittel im Wege einer Ausfallfinanzierung nicht durch Dritte oder die Gemeinde übernommen würden.

 

Ktabg. Kortmann bezieht sich auf die im Kreistag verabschiedete Resolution, mit der u.a. die Förderpraxis des Landes kritisiert worden sei. Er stellt fest, dass nach dem derzeitigen Entwurf des Produkthaushalts 2004 für die Kinder-, Jugend- und Familienarbeit insgesamt noch ein Betrag von 48.000 € fehle. Er beantragt die zusätzliche Einstellung dieses Betrages in den Produkthaushalt und begründet dies damit, dass eine finanzielle Überbrückung über einen Zeitraum von 2 bis 3 Jahren sinnvoll sein könne, um später nicht unvorbereitet mit höheren Aufwendungen konfrontiert zu werden. Die im Kreistag verabschiedete Resolution sieht er als äußeres Zeichen des Protestes allein nicht als ausreichend an. Mit Blick auf den kürzlich von der Kriminalpolizei veröffentlichten Bericht zur Kriminalitätsstatistik hält er die zusätzliche Förderung angesichts der darin enthaltenen günstigen Statistikwerte und Prognosen für die Alterklasse der Jugendlichen für gerechtfertigt.

 

Ktabg. Püning macht deutlich, dass der Kreis Coesfeld zu seinen Verpflichtungen stehe. Er bevorzugt weiterhin die Aufnahme eines festen Prozentsatzes in die Richtlinien. Der Kreis werde momentan in vielen Bereichen mit Forderungen konfrontiert, früher getätigte Zusagen nunmehr auch einzuhalten und von anderer Stelle ausfallende Mittel nicht zu kompensieren. Dieser Forderung werde man mit dem Beschlussvorschlag lt. Sitzungsvorlage SV-6-0805/1 ohne weitere Ansatzerhöhung im Produkthaushalt 2004 gerecht.

 

Ktabg. Kortmann betont, dass er die Richtlinien für die Kinder-, Jugend- und Familienarbeit inhaltlich grundsätzlich unterstütze. Er befürchtet, dass die Nichtveranschlagung der von ihm geforderten zusätzlichen 48.000 € kontraproduktiv sein könne mit der Folge, dass in zukünftigen Jahren höhere Kosten auf den Kreis zukommen könnten.

 

Ktabg. Bergmann bedauert im Namen der SPD-Kreistagsfraktion die Kürzung, insbesondere auch mit Blick auf die reduzierte Landesförderung. Er zitiert den Landtagsabgeordneten Jostmeier, der kürzlich in einem Grußwort bei der Jubiläumsveranstaltung des Havixbecker Modells ausgeführt habe, dass die CDU-Landtagsfraktion in der Förderpraxis des Landes vermutlich ähnlich entschieden hätte.

Ktabg. Bergmann möchte wissen, ob angesichts der Kürzungen kommunale Einrichtungen geschlossen werden müssten.

 

Ltd. KRD Schütt teilt hierzu mit, dass der Kreisverwaltung bislang lediglich von einzelnen Einrichtungen beabsichtigte Änderungen bei den Öffnungszeiten bekannt seien. Kenntnisse über Schließungen von Einrichtungen lägen jedoch nicht vor.

 

Ktabg. Püning nimmt zum Wortbeitrag des Ktabg. Bergmann Stellung. Er teilt mit, an der Veranstaltung des Havixbecker Modells ebenfalls teilgenommen zu haben. Er kritisiert, dass der Landtagsabgeordnete Jostmeier vom Ktabg. Bergmann nur teilweise zitiert worden sei. Die Aussage sei vielmehr mit dem Hinweis verbunden worden, dass die Politik stets Prioritätsentscheidungen zu treffen habe und dabei sehr wohl Ansatzpunkte für eine andere, als die von der Landesregierung vorgenommene Gewichtung bestehen könnten.

Ktabg. Püning bezieht sich außerdem auf den Wortbeitrag des Ktabg. Kortmann. Er betont, dass in keinem Bereich folgenlos gespart werden könne. Er halte es angesichts von Kürzungen bei der Sachkostenpauschale sowie bei den familienunterstützenden Diensten für sachgerecht, wie im Beschlussvorschlag ausgeführt zu verfahren.

 

Ktabg. Dabbelt ruft die in vielen Kommunen erfolgreich durchgeführte Volksinitiative zur Absicherung der Kinder- und Jugendarbeit in Erinnerung. Sie ist der Auffassung, dass der Kreis heute angesichts der Hoffnung auf eine mögliche Nachbesserung des Landes bei der Höhe der Fördermittel noch keine definitive Zusage zur Übernahme ausfallender Landesmittel abgeben könne. Die Ergebnisse der Landtagsberatung seien zunächst abzuwarten.

 

Ktabg. Kortmann teilt mit, dass aus seiner Sicht der Kreis für die Bewältigung der bestehenden Probleme im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit im Kreisgebiet verantwortlich sei. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, seien auch die beim Land ausfallenden Fördermittel vom Kreis bereitzustellen. Daher beantragt er nochmals, die fehlenden Mittel von 48.000 € zusätzlich in den Produkthaushalt 2004 einzustellen.

 

Stv. Landrat Streyl lässt daraufhin zunächst über den vom Ktabg. Kortmann gestellten Antrag abstimmen.

 

Form der Abstimmung:           offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:             1 Ja-Stimme

                                                15 Nein-Stimmen

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

Stv. Landrat Streyl lässt sodann über den Beschlussvorschlag lt. Sitzungsvorlage SV-6-0805/1 abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               15 Ja-Stimmen

                                                      1 Enthaltung

 

 

Anmerkung:

Der Entwurf der Richtlinien zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit im Zuständigkeitsbereich des Kreises Coesfeld wurde allen Kreistagsabgeordneten mit der Sitzungsvorlage übersandt. Er wird daher nur dem Original dieser Niederschrift beigefügt.