Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 5

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss macht dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

Dem Antrag der Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk Westmünsterland, vom 11.08.2003 auf Gewährung eines Kreiszuschusses zur Förderung des Mobilen Sozialen Hilfsdienstes im Kreis Coesfeld für das Jahr 2004 in Höhe von 7.500 € wird nicht entsprochen.

 

 


Ktabg. Kortmann bezieht sich auf die bereits im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung geführte Diskussion. Er beantragt, abweichend vom Beschlussvorschlag lt. Sitzungsvorlage SV-6-0815 der Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk Westmünsterland, den von dort mit Schreiben vom 11.08.2003 beantragten Kreiszuschuss für das Jahr 2004 in Höhe von 7.500 € zu gewähren.

 

Ktabg. Bergmann stimmt der Auffassung des Ktabg. Kortmann zu. Er führt aus, dass die insoweit im Haushaltsjahr 2003 geführte Diskussion vor dem Hintergrund leerer Kassen erfolgt sei. Angesichts eines Jahresüberschusses für das abgelaufene Haushaltsjahr 2003 von 2,7 Mio. € sieht er ausreichenden Spielraum für eine Förderung des Mobilen Sozialen Hilfsdienstes durch Bezuschussung der Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk Westmünsterland. Die Arbeiterwohlfahrt erbringe eine notwendige Dienstleistung im Kreisgebiet. Die Förderung selbst stelle keine institutionelle Förderung dar. Daher beantragt Ktabg. Bergmann ebenfalls, den Förderbetrag von 7.500 € zur Verfügung zu stellen.

 

Ktabg. Püning sieht keinen Handlungsbedarf für eine Abweichung vom Beschlussvorschlag lt. Sitzungsvorlage SV-6-0815. Aus seiner Sicht sei die Darstellung in der Sitzungsvorlage nachvollziehbar und der Beschlussvorschlag eindeutig.

 

Ktabg. Prof. Dr. Schulze zur Wiesche hält es nicht für angemessen, unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Jahresrechnung 2003 die im Vorjahr vorbereiteten und den Anbietern teilweise auch schon mitgeteilten Einzelfallentscheidungen wieder aufzugreifen. Der Haushalt sei derzeit zwar ausgeglichen, von einer günstigen Zukunftsprognose könne jedoch nicht ausgegangen werden.

 

Stv. Landrat Streyl lässt daraufhin zunächst über den vom Ktabg. Kortmann und vom Ktabg. Bergmann gestellten Antrag auf Bewilligung des Förderbetrages von 7.500 € für die Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk Westmünsterland, abstimmen.

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                 5 Ja-Simmen

                                                    11 Nein-Stimmen

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

Sodann lässt stv. Landrat Streyl über den Beschlussvorschlag lt. Sitzungsvorlage SV-6-0815 abstimmen.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               11 Ja-Simmen

                                                      5 Nein-Stimmen