Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss macht dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

a)

1.  Die im vorliegenden Entwurf des Produkt-Haushaltes 2004 ausgewiesenen Überschüsse und Zuschussbedarfe für die jeweiligen Budgets einschließlich der darin enthaltenen Produkt­bereiche werden unter Berücksichtigung der Ergebnisse lt. Änderungsliste 2/2004 - Stand: 05.02.2004 nach Beratung im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung - anerkannt. Die sich in der Sitzung des Kreisausschusses ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengefasst und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

2.  Die im vorliegenden Entwurf des Produkt-Haushaltes 2004 im Budget 06 "Zentrale Finanz­wirtschaft" ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der Ergebnisse lt. Änderungsliste 2/2004 - Stand: 05.02.2004 nach Beratung im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung - anerkannt. Die sich in der Sitzung des Kreisausschusses er­gebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengefasst und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

3.  Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2004 mit dem Haushaltsplan, dem Produkt-Haushalt und den dazugehörigen Anlagen wird unter Berücksichtigung aller Änderungen aus dem Beratungsverfahren beschlossen.

 

4.  Das im Entwurf vorliegende Investitionsprogramm für die Jahre 2003 bis einschließlich 2007 wird beschlossen.

 

5.   Der Finanzplan für die Jahre 2003 bis einschließlich 2007 wird zur Kenntnis genommen.

 

b)

1.  Das von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden gem. § 55 Kro NW vorgelegte Schreiben zum Entwurf des Produkt-Haushaltes 2003 vom 19.01.2004 wird zur Kenntnis genommen.

 

 


Ktabg. Bergmann ruft die umfangreiche Erörterung des Haushaltsansatzes für Verbesserungsvorschläge im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung in Erinnerung und teilt mit, hierauf heute nicht nochmals eingehen zu wollen.

Er greift sodann die Ausgabeposition von rd. 80.000 € auf, die im Bereich des Kreishauses I im Zusammenhang mit Umzügen getätigt werden soll, und beantragt die Anbringung eines Sperrvermerkes. Er fordert eine rechtzeitige Berichterstattung über die mit diesem Ansatz im Detail zu tätigenden Ausgaben. Ferner bittet er unter Verweis auf zuletzt kritisch hinterfragte Baumaßnahmen um eine kritische Begleitung zukünftiger Baumaßnahmen durch die Rechnungsprüfung bei gleichzeitiger Sicherstellung eines intensiven Controlling durch die für die Maßnahmen verantwortlichen Personen.

 

KD Gilbeau erläutert sodann die vom Ktabg. Bergmann angesprochene Ausgabeposition von 80.000 €. Er teilt mit, dass nach der hausinternen Verlegung der Druckerei und der Reprostelle mit den beabsichtigten Maßnahmen insgesamt neun zusätzliche Büroräume mit einer Gesamtbürofläche von 215 qm geschaffen würden. KD Gilbeau stellt die detaillierte Kostenschätzung vor. Nach der Fertigstellung der zusätzlichen Büroräume werde langfristig, bezogen auf das Kreishaus I, kein weiterer Umbau- bzw. Erweiterungsbedarf mehr bestehen. KD Gilbeau sichert zu, dass die erforderlichen Maßnahmen verantwortlich durchgeführt werden und die in der Vergangenheit bei der Abwicklung von Baumaßnahmen ggf. aufgetretenen Fehler möglichst nicht wiederholt werden sollen. Sollten sich im Zuge der Realisierung des Vorhabens deutliche Kostenabweichungen ergeben, sichert er eine rechtzeitige Erörterung in den zuständigen Gremien zu.

 

Ktabg. Bergmann teilt hierzu mit, dass die SPD-Kreistagsfraktion im Fall der Beifügung der Kostenschätzung zur Niederschrift auf die Anbringung des Sperrvermerks für die Ausgabeposition von 80.000 € verzichte.

 

KD Gilbeau sagt eine entsprechende Beifügung zu.


Zu Buchstabe a) Ziffer 1-4:

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               14 Ja-Stimmen

                                                      1 Nein-Stimme

 

 

Buchstabe a) Ziffer 5 und Buchstabe werden zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Anmerkung:

Die detaillierte Kostenschätzung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.