Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Die Richtlinien des Kreises Coesfeld über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der aktivierenden Erholung für bedürftige ältere Menschen werden wie folgt geändert:

 

1.             Der Kreiszuschuss für Erholungsmaßnahmen für ältere Menschen wird ab 2008 von
6,14 € auf 12,50 € erhöht.

2.             Die Dauer des Aufenthaltes am Erholungsort wird von mindestens 7 auf mindestens
4 Kalendertage verkürzt.

 

Die geänderten Richtlinien sind als Anlage beigefügt.

 

 


Vorsitzende Schäpers weist einleitend daraufhin, dass die bisherige Regelung seit 1991 bestehe. Es sei an der Zeit gewesen, den Zuschussbetrag zu erhöhen und auch Kurzurlaube zu fördern.

 

Ktabg. Havermeier stellt zunächst fest, dass die Nachfrage in den vergangenen Jahren zurückgegangen sei. Sie bittet um Auskunft, ob durch die Erhöhung der Tagessätze und der Förderung auch kürzerer Aufenthalte mit einem Ansteigen der Nachfrage zu rechnen sei.

FBL Schütt teilt hierzu mit, dass die vorgesehenen Änderungen aufgrund der Anregungen durch die Verbände der freien Wohlfahrtspflege vorgenommen werden sollen. Diese hätten zum Einen festgestellt, dass höhere Kosten der Erholungsmaßnahmen dazu führten, dass trotz Förderung eine Teilnahme nicht möglich sei. Zum Anderen werde die für die Förderung erforderliche Mindestaufenthaltsdauer nicht erreicht.

 

Ktabg. Stauff fragt nach, warum die Zahl der geförderten Träger von Erholungsmaßnahmen auf vier begrenzt sei und warum nicht auch weitere Anbieter zum Zuge kommen könnten, wenn sie entsprechende Anträge stellen würden. Ref’in Hesselmann weist daraufhin, dass es sich bei den vier Trägern um die vier Wohlfahrtsverbände handele, die solche Maßnahmen für ältere Menschen anböten. Ktabg. Stauff vertritt hierzu die Auffassung, die Förderung sollte offen gestaltet und nicht auf die Wohlfahrtsverbände begrenzt werden. Andere Träger würden auch die in den Richtlinien für die Erholung älterer Menschen vorgesehenen Kriterien erfüllen. FBL Schütt gibt zu bedenken, dass durch die Begrenzung ein Qualitätsstandard gehalten werden könne. Des Weiteren würden die Anträge in jahrelanger Übung von den Wohlfahrtsverbänden bearbeitet. Ein Verwaltungsaufwand entstünde somit beim Kreis nicht. Es sei fraglich, ob dies auch der Fall sein könnte, wenn weitere Träger hinzukommen würden. Ktabg. Wessels weist darauf hin, dass nur begrenzt Mittel zur Verfügung stünden und sieht einen Vertrauensschutz für die bisherigen Anbieter. Eine Ausdehnung auch auf andere Anbieter müsse eine Ausweitung der finanziellen Mittel zur Folge haben. Es solle zunächst abgewartet werden, wie sich die Änderungen auswirken und im Ausschuss hierüber berichtet werden. Ktabg. Willms erklärt, dass es bei den bisherigen Anbietern verbleiben solle und bittet um Abstimmung.

Ktabg. Havermeier regt ebenfalls an, zu beobachten, ob die Mittel aufgrund der geänderten Richtlinien ausgeschöpft würden und dann ggf. erneut über eine Öffnungsklausel nachzudenken.

 

Vorsitzende Schäpers lässt sodann über den Vorschlag der Verwaltung abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               9 Ja-Stimmen

                                                    2 Enthaltungen