Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren stimmt dem geplanten weiteren Vorgehen der Verwaltung zu.

 

 


FBL Schütt informiert, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) dem Kreis Coesfeld für das Jahr 2008 trotz gesunkener Anzahl an Bedarfsgemeinschaften ein Eingliederungsbudget in Höhe von ca. 5,9 Mio. € zur Verfügung stelle. Zur Umsetzung des § 16a SGB II erhalte der Kreis Coesfeld zusätzlich ca. 800.000 €.

 

FBL Schütt weist auf den zwischen dem Bund und den Ländern entstandenen Streit zur Auslegung des § 16 SGB II und die in diesem Zusammenhang vertretenen unterschiedlichen Rechtsauffassungen hin. Der Bund vertrete u. a. weiterhin die Auffassung, dass nach § 16 Abs. 2 S. 1 SGB II ein Einsatz weiterer Leistungen nur dann erfolgen könne, wenn keine im SGB III vorhandenen Eingliederungsangebote und Förderinstrumente auf der Grundlage des § 16 Abs. 1 SGB II vorrangig eingesetzt werden können. Zurzeit bemühen sich die Länder, die geschlossen auf Seiten der Optionskommunen stehen, ein Aufweichen der vom Bund vertretenen strikten Rechtsauffassung zu erreichen. Im Hinblick auf die entstandene unklare Situation werde im Kreis Coesfeld z. B. der Lohnkostenzuschuss nach dem Modell „6 + 1“ zz. überarbeitet. Seitens des Kreises Coesfeld werde zurzeit die Maßnahmen- und Fördermittelplanung für 2008 mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS NRW) abgestimmt. Ein gewisses Restrisiko verbleibe jedoch.

 

Ktabg. Havermeier fragt nach, welche Auswirkungen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Arbeitsgemeinschaften mit Blick auf das Jahr 2010 für den Kreis Coesfeld habe. FBL Schütt weist zunächst darauf hin, dass durch die Föderalismusreform die Möglichkeit der direkten Aufgabenübertragung vom Bund auf die Kommunen wohl nicht mehr zulässig sei. Eine Möglichkeit sei jedoch, die Option auf Dauer über das Land auf die Kommunen zu übertragen. In Folge des Urteils würden nunmehr kooperative Job-Center auf Vertragsbasis angestrebt. Es sei jedoch zweifelhaft, ob diese rechtlich zulässig seien. Das MAGS befürworte eine Stärkung der kommunalen Ebene, um gute Ideen fortzuführen. FBL Schütt weist auf den Umstand hin, dass die kommunale Ebene nicht eine gemeinsame Linie vertrete. Während der Landkreistag klar das Optionsmodell favorisiere, bevorzuge der Städtetag sowie der Städte- und Gemeindebund die Aufgabenwahrnehmung durch die Bundesagentur für Arbeit. Die Bürgermeisterkonferenz im Kreis Coesfeld habe sich aufgrund der guten Erfahrungen für das Optionsmodell ausgesprochen. Sie wolle diese Auffassung auch an ihre Spitzenverbände weitergeben. FBL Schütt geht davon aus, dass die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aufgeworfenen Probleme noch in diesem Jahr geregelt werden.

 

Vorsitzende Schäpers bittet zu gegebener Zeit um weitere Informationen.

Sodann lässt sie über den Vorschlag der Verwaltung abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               Einstimmig