Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Kreis Coesfeld stellt ab 2008 jährlich einen Betrag in Höhe von insgesamt 12.900€ für die Beratungen von Frauen nach dem Gewaltschutzgesetz zur Verfügung. Die Verteilung erfolgt wie in der Vorlage dargestellt.

 

 


Landrat Püning weist eingangs der Beratung darauf hin, dass durch die vorgeschlagene Regelung eine einheitliche Grundlage geschaffen wird.

 

Ktabg. Pieper begrüßt die Unterstützung insbesondere von Frauen e.V. und erinnert daran, dass das Gewaltschutzgesetz schon längere Zeit in Kraft ist. Da die in der Vorlage erwähnten Anträge der zwei Institutionen der Vorlage nicht beigefügt seinen, bitte sie um Auskunft über die Höhe der beantragten Förderung. An wen müssten sich von Gewalt bedrohte Männer wenden?

 

Landrat Püning verweist auf die Zuständigkeit der Polizei hin. Erkenntnisse hierüber lägen ihm jedoch nicht vor. Im Übrigen bestehe bei der Höhe der Zuschüsse Konsens zwischen dem Kreis und den Empfängern.

 

Ktabg. Pieper bittet um eine ergänzende Information, sofern im Bereich der von Gewalt bedrohten Männern ein Bedarf festzustellen ist.

 

Gleichstellungsbeauftragte Gerdes ergänzt, dass die Anträge formlos und ohne Nennung eines Betrages gestellt wurden und die Berechnung alleinige Grundlage für die Höhe des Zuschusses ist.

 

Ktabg. Große Verspohl spricht sich für die vorgeschlagene Zuschussgewährung für die Jahre 2008 und 2009 aus. Die Entwicklung müsse hiernach überprüft werden.

 

Landrat Püning erklärt, dass bei wesentlichen Änderungen der Rahmendaten im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanberatung informiert werde.

 

Ktabg. Bergmann hebt die Steigerung der Anzahl der Fälle von häuslicher Gewalt im 2007 hervor und vermutet, dass damit ein Mehr an Arbeit für alle Beteiligten verbunden sein wird. Die Anzahl der Faxe der Polizei an die zwei Beratungsstellen deute darauf hin, dass einiges hängen bleibe, werfe jedoch die Frage nach dem Verfahren auf. Ferner dürfe der von der Ktabg. Pieper genannte Aspekt nicht vernachlässigt werden.  Er möchte wissen,  ob die Verringerung des Tagessatzes mit dem Frauenhaus abgestimmt ist.

 

Der Tagessatz sei im Konsens vereinheitlicht worden, so Landrat Püning.

Gleichstellungsbeauftragte Gerdes erläutert hiernach kurz, das nach § 34 a PolG NRW vorgesehene Verfahren und weist darauf hin, dass die informierten Beratungsstellen auf die Betroffenen zugingen und eine Nachfrage der Polizei bei den Betroffenen, ob diese das Beratungsangebot wahrgenommen hätten, nicht erfolgt. Soweit Kinder betroffen seien, werde das jeweils zuständige Jugendamt informiert. Der Polizeieinsatz sei hiernach beendet.

 

Ktabg. Kleerbaum begrüßt den Vorschlag des Ktabg. Große Verspohl und spricht sich für eine Unterstützung und eine Überprüfung der Angemessenheit nach einer zweijährigen Laufzeit aus.

 

Der Anregung der Ktabg. Pieper, über die Arbeit der Beraterinnen und der Polizei zum Zwecke einer größeren Publikation zu berichten, stimmt Landrat Püning zu und sieht hierfür die Zuständigkeit des Sozialausschusses. Die Thematik könne vielleicht um die Suchtproblematik erweitert werden. Herr Dittrich von der Polizei könne hierzu angesprochen werden.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig