Belastungsausgleich im Rahmen der Kommunalisierung der Versorgungs- und Umweltverwaltung in NRW

 

Landrat Püning teilt mit:

„Mit Wirkung vom 01.01.2008 wurden Aufgaben der Versorgungsverwaltung und der Umweltverwaltung kommunalisiert.

Die entsprechenden Gesetze sehen nach dem Grundsatz „Personal folgt der Aufgabe“ einen gesetzlichen Übergang der Beamten zu den Kommunen sowie eine Personalgestellung der betroffenen Tarifbeschäftigten, deren Arbeitsverhältnis zum Land bewahrt wird, vor.

Den neuen kommunalen Aufgabenträgern wird für die entstehenden notwendigen, durchschnittlichen Aufwendungen ein finanzieller Ausgleich gewährt. Dieser umfasst neben dem Personalaufwand für die auf die Kommen übergeleiteten Beamten einen Zuschlag als Ausgleich für den allgemeinen Sachaufwand in Höhe von 10 % der fiktiven Personalausgaben, also der Ausgaben für die übergeleiteten Beamten und der gestellten Tarifbeschäftigen.

Darüber hinaus gewährt das Land im Bereich der ehemaligen Versorgungsverwaltung in den Jahren 2008 und 2009 jeweils einen weiteren Zuschlag von 10 % der fiktiven Personalausgaben zur Abgeltung der aufgabenspezifischen Besonderheiten sowie des Umstellungsaufwandes.

Im Umweltbereich erhalten die neuen Aufgabenträger für das Jahr 2008 einen Zuschlag in Höhe von 10 der fiktiven Personalaufwendungen für die Implementierung der neuen Aufgaben.

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW haben bei Universitätsprofessor Dr. Wolfram Höfling M.A. ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, in dem die zentralen Rechtsfragen der Verwaltungsstrukturreform auch im Blick auf ein denkbares Kommunalverfassungsbeschwerdeverfahren vor dem VerfGH NRW untersucht werden sollten.

Das Gutachten liegt den kommunalen Spitzenverbänden inzwischen vor. Danach genügen die gesetzlichen Regelungen zur Kommunalisierung der Versorgungs- und Umweltverwaltung nicht den Anforderungen des finanzverfassungsrechtlichen Konnexitätsgrundsatzes. Im Ergebnis gelangt der Gutachter daher zu der Auffassung, dass die Erhebung einer Kommunalverfassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg haben könnte.

Vor diesem Hintergrund hat der Landkreistag NRW die Kreise um Mitteilung gebeten, ob die Erhebung einer Kommunalverfassungsbeschwerde in Erwägung gezogen wird.

Aus Sicht des Kreises Coesfeld sind in diesem Zusammenhang folgende Aspekte zu beachten:

Für die von der ehemaligen Versorgungsverwaltung übernommenen Aufgaben ist festzustellen, dass sowohl im Bereich des Schwerbehindertenrechts als auch im Bereich BEEG zusätzliches Personal des Kreises Coesfeld eingesetzt werden muss, da die Aufgaben nur mit dem vom Land übernommenen bzw. gestellten Personal nicht sachgerecht erledigt werden können. Dabei handelt es sich in erster Linie um Kräfte, die die Vertretung des zugewiesenen Personals in der Sachbearbeitung sicherstellen müssen sowie um Beschäftigte, die die zugewiesene Ärztin unterstützen. In der Abt. 51 werden insbesondere zur Erledigung von Aufgaben, die dem gehobenen Dienst zuzuordnen sind, zusätzliche Stellenanteile eingesetzt. Für die Umweltverwaltung ist derzeit ein zusätzlicher Personaleinsatz nicht vorgesehen.

 

Darüber hinaus darf aber nicht übersehen werden, dass die neuen Aufgaben auch Auswirkungen auf andere Bereiche der Kreisverwaltung haben, insbesondere die Abteilungen der zentralen Dienste (u.a. Abt. 10, 11, 16, 20) und den Leitungsbereich (Fachbereichs- und Behördenleitung). So entsteht z.B. im Bereich der Geschäftsbuchführung der Abt. 20 ein nicht unerheblicher Aufwand für die Abrechnung der Gutachten von externen Ärzten.

 

Diese Kostenbestandteile werden, sofern sie nicht spitz berechnet werden (können), regelmäßig über sog. Verwaltungsgemeinkostenpauschalen abgerechnet. Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) setzt hier pauschal 10 v.H. der entstehenden Personalkosten an. Die Einbeziehung dieser Kosten in den Belastungsausgleich sieht auch das Kennexitätsausführungsgesetz (KonnexAG) ausdrücklich vor.

Die kommunalen Spitzenverbände haben dabei im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens immer auf die Notwendigkeit hingewiesen, den kommunalen Aufgabenträgern auch Verwaltungsgemeinkosten zu erstatten. Gleichwohl sehen die Reformgesetze den Ausgleich dieser Kosten nicht vor.

 

Unterm Strich ergibt sich nach derzeitigem Kenntnisstand unter Einbeziehung all dieser Kostenfaktoren, dass der Kreis Coesfeld für die neuen Aufgaben zusätzliche Mittel aufwenden muss. In 2009 und 2010 (Wegfall des Umstellungsaufwands) wird die Rechnung noch nachteiliger ausfallen.

 

Diese Einschätzung trifft im Übrigen nicht nur für die Kreisverwaltung Coesfeld zu. Auch die Landschaftsverbände gehen davon aus, dass der vom Land gezahlte Belastungsausgleich nicht reicht, um den mit der Aufgabenwahrnehmung verbundenen zusätzlichen Aufwand zu decken.

 

Vor diesem Hintergrund scheint eine Kommunalverfassungsbeschwerde angezeigt. Daher habe ich dem Landkreistag NRW signalisiert, dass auch der Kreis Coesfeld – vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses des Kreistages – sich bei Bestätigung der Zahlen der Initiative zur Erhebung einer Kommunalverfassungsbeschwerde anschließen würde.

Insofern ist zunächst die Meinungsbildung innerhalb der kommunalen Spitzenverbände abzuwarten. Sobald absehbar ist, dass sich eine nennenswerte Anzahl von Kreisen zu Erhebung einer Kommunalverfassungsbeschwerde entschließt, werde ich Ihnen einen entsprechenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung vorlegen.“

 

 

REGIONALE 2016: Sachstand, Standortwahl für die Geschäftsstelle

 

Landrat Püning trägt vor:

„Als Ergänzung zur Sachstandsberichterstattung im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung vom 03.03.2008 (SV-7-0918 und mündlicher Bericht) wird Folgendes mitgeteilt:

Mit Schreiben vom 06.03.2008 bewirbt sich die Stadt Dülmen um die Ansiedlung der Geschäftsstelle der noch zu gründenden REGIONALE-Agentur GmbH. Nach den Vorstellungen der Stadt könnten Räumlichkeiten im ehemaligen Kesselhaus im Stadtquartier Bendix genutzt werden. Hierzu hat die Stadt ein Exposé erstellt, das in – meiner Ansicht nach – sehr ansprechender Weise die Standortvorteile sowohl der Stadt Dülmen als auch des ehemaligen Kesselhauses präsentiert.

Dazu zählen insbesondere die zentrale Lage der Stadt im REGIONALE-Gebiet, die gute verkehrliche Anbindung (Autobahn, Bundesstraßen) auch mittels öffentlicher Verkehrsmittel, Tagungs- und Übernachtungsmöglichkeiten und mit dem ehemaligen Kesselhaus eine Räumlichkeit, die repräsentativ für den Strukturwandel von der Textilindustrie zum Dienstleistungsgewerbe steht.

Das Kernteam wird es auch weiteren Interessenten aus dem übrigen REGIONALE-Gebiet ermöglichen, sich als Standort der Geschäftsstelle zu bewerben. Das weitere Verfahren und den Zeitpunkt der Bewerberauswahl beschließt das Kernteam am kommenden Freitag.

 

 

Im Anschluss an diese Mitteilung ergibt sich eine kurze Diskussion, in der Ktabg. Kleerbaum die guten Voraussetzungen der Stadt Dülmen darstellt und eine einvernehmliche Empfehlung der Bürgermeister zu dieser Bewerbung mitteilt.

Ktabg. Bergmann würde die Bewerbung gerne unterstützen wollen, wenn auch er die entsprechenden Informationen vorliegen hätte.

Landrat Püning führt danach aus, dass die Stadt Dülmen sich um den Sitz der Geschäftsstelle beworben habe. Dies sei auf einer Bürgermeisterrunde auch besprochen worden. In diesem Zusammenhang betont Landrat Püning, dass es aus dem Kreis Borken ganz andere Vorstellungen hierzu gebe und daher ein objektives Verfahren zur Lösung notwendig sei. Der Lenkungskreis werde die entsprechenden Kriterien setzen und zu einer Entscheidung kommen. Der Kreis Coesfeld werde die Bewerbung der Stadt Dülmen aktiv unterstützten.