Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 17

Beschluss:

 

Dem Antrag der Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk Westmünsterland, vom 11.08.2003 auf Gewährung eines Kreiszuschusses zur Förderung des Mobilen Sozialen Hilfsdienstes im Kreis Coesfeld für das Jahr 2004 in Höhe von 7.500 € wird nicht entsprochen.


Ktabg. Bergmann bezieht sich auf die ausführliche Diskussion im Fachausschuss und im Kreisausschuss, in der die Position der SPD-Kreistagsfraktion, dem Antrag der Arbeiterwohlfahrt auf Gewährung eines Kreiszuschusses für das Jahr 2004 in Höhe von 7.500 € zu entsprechen, deutlich gemacht worden sei. Insbesondere aufgrund der deutlich entspannten finanziellen Situation bestehe ausreichender Spielraum für eine Förderung des Mobilen Sozialen Hilfsdienstes. Bereits in der Vergangenheit habe der Dienst seine Wichtigkeit für ein funktionierendes soziales Netz im Kreis Coesfeld unter Beweis gestellt.

 

Ktabg. Püning hält eine Wiederholung der bereits im Fachausschuss und Kreisausschuss durchgeführten Sachdiskussion nicht für erforderlich. Der Arbeiterwohlfahrt sei bekannt gewesen, dass die bisherige Förderung in zwei Schritten zurückgefahren werde und in 2004 eine Förderung nicht mehr erfolge. Außerdem warnt Ktabg. Püning davor, von einer Entspannung der Finanzsituation zu sprechen.

 

Ktabg. Kortmann schließt sich für die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Argumentation der SPD-Kreistagsfraktion an.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               36 JA-Stimmen

                                                    17 NEIN-Stimmen