Beschluss:
Dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. wird die Aufgabe übertragen (bislang Sozialpädagogische
Familienhilfe), ambulante erzieherische Hilfen zu leisten. Der bestehende
Vertrag wird unter Berücksichtigung folgender Eckpunkte im gegenseitigen
Einvernehmen angepasst:
1.
Der
Caritasverband leistet ambulante
erzieherische Hilfen gem. § 27 SGB VIII i.V. mit §§ 29, 30, 31 SGB VIII für
alle öffentlichen Träger der Jugendhilfe im Kreis Coesfeld auf Grundlage einer
Leistungsbeschreibung.
2.
Der
Caritasverband erstattet dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe zwei
unterjährige Berichte und einen Jahresabschlussbericht auf der Basis gemeinsam
vereinbarter Kennzahlen.
3.
Der
Caritasverband erhält für die erbrachten ambulanten Leistungen ein Entgelt. Zu
50 % der anerkennungsfähigen Kosten des bestehenden Personalschlüssels erhält
der Caritasverband für zwei Jahre
verbindlich von den örtlichen Trägern der Jugendhilfe eine Abnahmegarantie.
Weitere 50 % der Leistungen auf der Basis des bestehenden
Personalschlüssels werden ausschließlich
über Entgelte nach Fachleistungsstunden honoriert.
4.
Die
Vertragslaufzeit wird für zwei Jahre vereinbart. Danach erfolgt die
Finanzierung ausschließlich über Entgelte einer Fachleistungsstunde ohne
Abnahmegarantie.
5.
Standard
der Personalbesetzung ist das Abschlussdiplom Sozialarbeit / Sozialpädagogik
bzw. der Fachschulschulabschluss. Das Mitarbeiterteam für alle öffentlichen
Träger der Jugendhilfe besteht aus einer Leitungskraft, 9,5 Fachkräften und
einer teilzeitbeschäftigten Verwaltungskraft (0,5).
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig