Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 52

Beschluss:

 

Dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. wird  die Aufgabe übertragen (bislang Sozialpädagogische Familienhilfe), ambulante erzieherische Hilfen zu leisten. Der bestehende Vertrag wird unter Berücksichtigung folgender Eckpunkte im gegenseitigen Einvernehmen angepasst:

 

1.      Der Caritasverband leistet  ambulante erzieherische Hilfen gem. § 27 SGB VIII i.V. mit §§ 29, 30, 31 SGB VIII für alle öffentlichen Träger der Jugendhilfe im Kreis Coesfeld auf Grundlage einer Leistungsbeschreibung.

 

2.      Der Caritasverband erstattet dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe zwei unterjährige Berichte und einen Jahresabschlussbericht auf der Basis gemeinsam vereinbarter Kennzahlen.

 

3.      Der Caritasverband erhält für die erbrachten ambulanten Leistungen ein Entgelt. Zu 50 % der anerkennungsfähigen Kosten des bestehenden Personalschlüssels erhält der Caritasverband  für zwei Jahre verbindlich von den örtlichen Trägern der Jugendhilfe eine Abnahmegarantie. Weitere 50 % der Leistungen auf der Basis des bestehenden Personalschlüssels  werden ausschließlich über Entgelte nach Fachleistungsstunden honoriert.

 

4.      Die Vertragslaufzeit wird für zwei Jahre vereinbart. Danach erfolgt die Finanzierung ausschließlich über Entgelte einer Fachleistungsstunde ohne Abnahmegarantie.

 

5.      Standard der Personalbesetzung ist das Abschlussdiplom Sozialarbeit / Sozialpädagogik bzw. der Fachschulschulabschluss. Das Mitarbeiterteam für alle öffentlichen Träger der Jugendhilfe besteht aus einer Leitungskraft, 9,5 Fachkräften und einer teilzeitbeschäftigten Verwaltungskraft (0,5).


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig