Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Die Beratung von Berufsrückkehrerinnen erfolgt durch die Hilfeplanerinnen des Zentrums für Arbeit. Hierfür werden Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 10.000 €/Jahr zur Verfügung gestellt. Soweit möglich sollen die örtlichen Gleichstellungsbeauftragten weiterhin erste Anlaufstellen für Berufsrückkehrerinnen sein.


Ausschussvorsitzender Stork gen. Heinrichsbauer stellt zunächst dar, dass in den Vorjahren eine Projektförderung erfolgt sei. Nun sei lt. Beschlussvorschlag ein Transfer der Zuständigkeit für die Beratung von der Gleichstellungsstelle auf die Zentren für Arbeit bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden vorgesehen.

 

Ktabg. Willms führt aus, dass ein Beratungsbedarf in der Tat bestehe und eine Förderung durch Bereitstellung von Haushaltsmitteln im beantragten Umfang von 10.000 € jährlich sinnvoll sei. Frauen müssten so beraten werden, dass sie nach der Familienphase wieder in ihren zuvor ausgeübten Beruf zurückkehren könnten. Frauen, die heute SGB II –Leistungen erhalten, hätten heute über die Zentren für Arbeit Beratungsmöglichkeiten. Die CDU-Kreistagsfraktion trete dafür ein, dass durch die Reduzierung der Personalkapazitäten bei der Gleichstellungsstelle des Kreises Coesfeld keine Parallelstrukturen aufgebaut würden. Vorhandene Strukturen, in diesem Fall durch die Zentren für Arbeit vor Ort, sollten genutzt werden. Erfahrungen, z.B. „ambulant vor stationär“ belegten, dass dieser Ansatz richtig sei. Aus Sicht der Ktabg. Willms dürfte eine Ungleichbehandlung von SGB II-Empfängerinnen und übrigen Frauen bei der Beratung nicht bestehen. Die angestrebte einheitliche Beratung sei mit dem Angebot der Zentren für Arbeit gegeben. Daher begrüßt Ktabg. Willms den Beschlussvorschlag lt. Sitzungsvorlage SV-7-0985.

 

Ausschussvorsitzender Stork gen. Heinrichsbauer teilt mit, dass der von der SPD-Kreistagsfraktion eingereichte Antrag über den Wortlaut des vg. Beschlussvorschlags hinausgehe.

 

Ktabg. Bergmann befürwortet eine Fortsetzung der bisherigen Strukturen. Ein Fachkräftemangel werde entstehen. Die Chancen für eine Rückkehr von Frauen in den Beruf stuft er als bedenklich ein. Aus seiner Sicht sei die Arbeit der Gleichstellungsstelle richtig gewesen. Die Verlagerung der Beratungstätigkeit in die Zentren für Arbeit bei den Kreiskommunen sieht er nicht als Vorteil an. Er befürchtet eine Hemmschwelle für nicht hilfsbedürftige Frauen.

Der Umfang der geleisteten Beratungstätigkeit der Regionalstelle zeige, dass die Beratung wichtig und erforderlich sei. Ktabg. Bergmann geht davon aus, dass die „Mitbetreuung“ in den Zentren für Arbeit nicht den gewünschten Zweck erreichen werde. Daher fordert er, den Stellenanteil bei der Gleichstellungsstelle um 0,3, gleichbedeutend mit einem zusätzlichen Aufwand von 20.000 €, zu erhöhen. Einen Gesamtaufwand für die Aufgaben der Gleichstellung unter Einrechnung des übrigen Stellenanteils von 50.000 € sieht er als sachgerecht an.

 

Ktabg. Dinkler sieht in der Beratung vor Ort, ggf. auch unter Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten der Kreiskommunen, durchaus Chancen. Die Finanzierung sei dargestellt. Daher ermuntert er die Anwesenden, mit diesem Beratungsmodell zu starten.

 

Ktabg. Havermeier ruft in Erinnerung, dass bei der Implementierung der Zentralen Pflegeberatung vor Ort von Mensch zu Mensch genau umgekehrt verfahren worden sei. Man brauche einen einheitlichen Standard für die Beratung der Hilfe suchenden Frauen. Eine zentrale Stelle unter dem „Dach“ Zentrum für Arbeit sei nicht erforderlich. Die Einrichtung einer spezifisch losgelösten Einheit verspreche mehr Erfolg.

 

Ktabg. Willms ergänzt, dass die Beratungszahlen der Regionalstelle in Ordnung gewesen seien. Zu diesem Zeitpunkt sei jedoch noch keine Umlagerung auf das Zentrum für Arbeit thematisiert worden. Eine Ungleichbehandlung von Frauen mit oder ohne SGB II –Leistungsbezug empfindet sie als nicht sachgerecht. Dem Wortbeitrag der Ktabg. Havermeier entgegnet sie, dass der Vergleich mit der Pflegeberatung nicht ganz zutreffend sei. Eine wohnortnahe Beratung müsse erprobt werden. Wenn die Erfahrungen nach einem Jahr zeigen sollten, dass diese Form der dezentralen Beratung nicht erfolgreich sei, müsse gemeinsam ein anderer Weg gesucht werden. Im Bereich der Pflegeberatung seien die Bemühungen erfolgreich gewesen. Sie selbst sei bereit, über Veränderungen nachzudenken, wenn diese fraktionsübergreifend thematisiert würden.

 

Ktabg. Havermeier kritisiert, dass beim dezentralen Beratungsansatz die Gleichstellungsbeauftragten sowie die Bediensteten der Zentren für Arbeit erst neues Know How aufbauen müssten. Mit der Regionalstelle werde eine Organisationseinheit abgeschafft, die über Jahre positive Ergebnisse erzielt habe. Aus ihrer Sicht sei vorprogrammiert, dass in eine paar Jahren wieder die über die erneute Einrichtung der jetzt abgeschafften Stelle nachgedacht werde. Daher sollte die heutige Situation besser von vornherein beibehalten werden.

 

Ktabg. Willms teilt hierzu mit, dass der überparteiliche Weg bei der Pflegeberatung in Ordnung gewesen sei. Aus ihrer Sicht sei es jedoch nicht gut, von vornherein ohne konkretes Konzept einen „Überbau“ zu implementieren.

 

Ktabg. Bergmann erläutert, dass die Einführung eines einjährigen Projektes mit vorprogrammierten Änderungen nicht richtig sei. Die Ausführungen des gestellten Antrages konkretisiert er durch den Hinweis, dass alle Frauen und damit auch die im lfd. SGB II –Leistungsbezug stehenden Frauen grundsätzlich das Beratungsangebot der Regionalstelle annehmen könnten. Daher könne insoweit von einer Ungleichbehandlung nicht gesprochen werden.

 

Ausschussvorsitzender Stork gen. Heinrichsbauer lässt sodann über den von der SPD-Kreistagsfraktion gestellten Antrag nach auch zukünftiger Bereitstellung einer 0,3 Stelle (20.000 €) bei der Regionalstelle abstimmen.

 

Form der Abstimmung:           offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:           3 Ja-Stimmen

                                                8 Nein-Stimmen

                                                1 Enthaltung

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

Abschließend lässt Ausschussvorsitzender Stork gen. Heinrichsbauer über den Beschlussvorschlag lt. Sitzungsvorlage SV-7-0985 abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               8 Ja-Stimmen

                                                    3 Nein-Stimmen

                                                    1 Enthaltung