Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 4, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

Die Beratung von Berufsrückkehrerinnen erfolgt durch die Hilfeplanerinnen des Zentrums für Arbeit. Hierfür werden Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 10.000 €/Jahr zur Verfügung gestellt. Soweit möglich sollen die örtlichen Gleichstellungsbeauftragten weiterhin erste Anlaufstellen für Berufsrückkehrerinnen sein.

 


Einleitend weist Landrat Püning auf die Sitzungsvorlage und den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 17.04.2008 hin.

 

Ktabg. Dabbelt erklärt, dass die CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag entsprechend der Sitzungsvorlage folgen wird. Der Beschlussvorschlag sei angemessen und sehe eine vielfältige Beratungsstruktur vor. Sie sehe einen Bedarf für Frauen mit einem niedrigen Zeitkontingent. Umso wichtiger sei eine Beratung vor Ort mit kurzen Wegen. Das vorhandene Wissen solle man sich zunutze machen. Der zur Verfügung gestellte Betrag solle nicht den nicht durch Bundesmittel abgedeckten Betrag abfangen.

Einem Flyer der wfc war die erfreuliche Zahl des Anteils der Frauen an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten i.H.v. 43,9 % zu entnehmen. Erstrebenswert erscheine ihr eine Quote von 50 %. Letztlich sei jedoch festzustellen, dass der Kreis Coesfeld damit über dem Durchschnitt des Landes und auch des Münsterlandes liege.

Ferner werde sich das Problem der Berufsrückkehrerinnen zukünftig weniger stellen und sich „auswachsen“, da junge Frauen dem Arbeitsleben immer häufiger nur kurze Zeit den Rücken kehrten.

 

Ktabg. Bednarz ist erstaunt darüber, dass über den Beschlussvorschlag heute abgestimmt werden soll, obwohl erst gestern die Sitzung der Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinden stattgefunden habe. Sie erkundigt sich, ob eine Antwort schon vorliegt und die Gleichstellungsbeauftragten sich einverstanden erklärt haben.

Inhaltlich sieht sie einen größeren Bedarf. Sie weist darauf hin, dass es Frauen gibt, die keinen Anspruch auf Leistungen hätten, und daher auf Bewährtes angewiesen sind. Man könne das nicht von den Aufgaben der Gleichstellung, bei der schon eine Vielzahl von weiteren Aufgaben liegen, trennen. Die SPD werde dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

 

Für Ktabg. Große Verspohl ist die von Ktabg. Dabbelt angesprochene Fallgruppe, Frauen mit einem geringen Zeitkontingent, problematisch.

Eine Kombination beider Vorschläge könnte den Bedarf abdecken, gleichwohl erscheine der Verwaltungsvorschlag zielführender. Man könne beides nur beraten, wenn man den status quo kenne.

 

Ktabg. Stinka bezweifelt die Unterstützung durch die Wirtschaft. Eine Einbindung der Wirtschaft sei aber wichtig. Er hebt hervor, dass man seinerzeit ein Bündnis für Familien befürwortet hatte, weil es auch einen weichen Standortfaktor für den Mittelstand darstellte.

Die Mitarbeiter der Zentren für Arbeit hätten eine hohe Qualifikation. Häufig seien jedoch „nur“ Schwellendienste notwendig. Er glaubt, dass die Betroffenen sich lieber an eine neutrale Stelle wenden.

Letztlich erkenne Ktabg. Dabbelt auch Schwachstellen.

 

Ktabg. Dabbelt kontert und erklärt, dass Ktabg. Stinka mit Glauben und Vermutungen argumentiert. Das Wissen bei den Zentren für Arbeit sei vorhanden. Bei einem Arbeitskontingent von 3-4 Stunden täglich mache es keinen Sinn für die Betroffenen, den Kreis zu verlassen. Die Arbeit vor Ort sei auch aus diesem Grunde notwendig.

Auf einer kürzlich stattgefundenen Veranstaltung zum Thema „Stalking“ habe man ihr bestätigt, dass in fast jeder Gemeinde die Gleichstellungsbeauftragten auch für Frauen außerhalb der Verwaltung Ansprechpartner/innen seien. Sie halte die Gleichstellungsbeauftragten für optimale Ansprechpartner.

 

Auch ihr, so Ktabg. Schäpers sei die Zusammenarbeit zwischen den örtlichen Gleichstellungsbeauftragten und der Regionalstelle bekannt. Die Frauen nehmen das Kontaktangebot vor Ort war, nicht zuletzt wegen der Verbindung zwischen der Gleichstellung vor Ort und der Regionalstelle.

Sie verweist hierzu auf die Stadt Münster, die sich eine Regionalstelle nicht ohne Grund leistet.

All dies sei der Hintergrund für den gestellten Antrag. Es solle eine Ergänzung des Vorhandenen stattfinden.

Daher werde an dem Antrag auf Erhöhung des Stellenanteils um 0,3 und der zur Verfügung gestellten Sachkosten in Höhe von 20.000 € festgehalten. Ferner spricht sie sich dafür aus, mit einer Entscheidung auf die Reaktion der örtlichen Gleichstellungsbeauftragten zu warten.

 

Ktabg. Stinka weist nochmals auf die Formulierung in der Sitzungsvorlage „erfolgt in Abstimmung“ hin. Er stellt fest, dass diese noch nicht vorliege. Er hätte einen Hinweis erwartet, ob die Bürgermeister auch bereit sind, Mittel zur Verfügung zu stellen. Er erinnert daran, dass dies eine frührere Aufgabe des Landes gewesen ist und eine Förderung von dort nicht mehr erfolgt.

 

Ktabg. Bednarz möchte wissen, ob Ktabg. Dabbelt bekannt sei, dass den Gleichstellungsbeauftragten teilweise nur drei bis vier Stunden wöchentlich zur Verfügung stehen. Eine Beratung der Berufsrückkehrerinnen erscheint kaum möglich.

Sie zeigt sich enttäuscht über den Umfang und den Umgang mit der Gleichstellung angesichts der Auffassung, dass eine 0,7 Stelle beim Kreis Coesfeld für Gleichstellung ausreichen soll.

 

Landrat Püning erklärt, dass das Konzept vorsieht, dass die Gleichstellungsbeauftragten vor Ort die ersten Ansprechpartner sind, die wiederum die Beratung und einen Termin bei den Hilfeplanern der örtlichen Zentren für Arbeit vermitteln. Den Gleichstellungsbeauftragten sei das Konzept vorgestellt worden. Das Ergebnis des Gesprächs vom 29.04.2008 sei leider noch nicht bekannt.

 

Ktabg. Kleerbaum äußert sein Selbstverständnis, dass die Gleichstellungsbeauftragten vor Ort gerade für die Personengruppe der Frauen da ist. Es stelle eine Kernaufgabe der Gleichstellung dar, diesen Personenkreis im Focus zu haben.

 

Ktabg. Bednarz bezweifelt die Zuständigkeit und weist auf die jeweiligen Formulierungen in den Hauptsatzungen der Gemeinden hin.

 

Ktabg. Kleerbaum erwidert, dass dies eine Frage der Formulierung ist. Es sei wichtig, dass man den Betroffenen mit einem Hinweis auf die zuständigen und kompetenten Ansprechpartner behilflich ist.

 

Ktabg. Schäpers verweist auf die vielen Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten und wünscht sich die Beibehaltung der bisherigen Form und eine Beratung der Frauen durch Frauen.

Letzteres, so Ktabg. Kleerbaum, sei gewährleistet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               11 JA-Stimmen

                                                      4 NEIN-Stimmen

                                                      1 Enthaltung