Sitzung: 30.04.2008 Kreisausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 6, Befangen: 0
Vorlage: SV-7-0984/1
Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:
1. Die im vorliegenden Entwurf des Produkthaushaltes 2008 im Budget 05 "Zentrale Finanzwirtschaft" (Produktbuch Seiten 319 – 322b) ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
2. Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Produktbuch Seiten H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2008 mit dem Produkthaushalt und den dazugehörigen Anlagen wird beschlossen.
Ktabg. Schäpers berichtet von der Beratung im Jugendhilfeausschuss und dass das Haus Kunterbunt keine Förderung als Tagesgruppe erhalten soll. Herr Althoff, Vertreter des Trägers, hatte im Jahre 2005 einen Antrag auf Förderung als Gruppe gestellt. Seitens des Jugendamtes habe man auf das zukünftige Kibiz verwiesen. Nunmehr könne eine Förderung nicht erfolgen, weil es das GTK nicht mehr gebe und die Einrichtung nicht im Kindergartenbedarfsplan enthalten sei. Sie sieht ein unfaires Verhalten der Verwaltung und bittet um eine Klärung bis zur Kreistagssitzung. Es gehe nur um 10.100 €.
FBL Schütt weist darauf hin, dass in 2005 die Einzelheiten der künftigen Kindergartenfinanzierung noch nicht bekannt gewesen seien. Nach neuer Rechtslage können solche eingruppigen Einrichtungen nur dann eine zusätzliche Förderung erhalten, wenn sie bereits unter der Geltung des GTKs anerkannt waren, was vorliegend nicht der Fall sei. Eine Förderung könne nur im freiwilligen Wege erfolgen. Welche Aussagen im Jahre 2005 abgegeben worden seien, könne er im Einzelnen heute nicht sagen, er sagt aber Klärung zu.
Landrat Püning fasst zusammen und stellt fest, dass dies „hier und heute“ nicht geklärt werden könne.
Ktabg. Schäpers wiederholt den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion, das Sozialbudget um 1 % und damit um 250.000 € zu reduzieren und begründet die Kürzung mit dem als komfortabel zu bezeichnenden Polster in Höhe von 1,5 Mio. € aus 2007 und rd. 1 Mio. € in 2008. Es gehe nicht um ein Sparen im Sozialbereich.
Für Landrat Püning ist ein Polster bzw. eine Reserve in Höhe von 2,5 Mio. € nicht ersichtlich. Bereits im Fachausschuss habe man dies besprochen. Die Kalkulationsgrundlagen seien dargelegt und auf die weiterhin bestehenden Risiken hingewiesen worden.
Es könne nach wie vor nicht abgesehen werden, wie viele Personen hilfebedürftig werden. Es gebe seit letzter Woche keine neuen Erkenntnisse.
Ktabg. Willms verweist auf die bereits in den Fachausschüssen vertretene Auffassung, dass es selbstverständlich ist, dass Ansätze, auch wenn sie berechnet werden, auf Annahmen basieren.
Sie erklärt, dass es bald ein neues Pflegerecht geben wird. Pauschale Kürzungen ohne eine Kürzung der Sozialleistungen entbehren jeder Logik. Den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion werde die CDU-Kreistagsfraktion ablehnen.
Ktabg. Prof. Dr. Voß zeigt sich überrascht, dass die SPD-Kreistagsfraktion die CDU-Kreistagsfraktion rechts überholt.
Er macht deutlich, dass es sich bei dem Sozialbereich um eine Pflichtaufgabe handelt. Die Datenlage sei von der Verwaltung deutlich und nachvollziehbar dargestellt worden. Dies könne man nicht ignorieren. Es könnte möglich sein, dass die zuvor errechneten Beträge bereits überschritten werden.
Für Ktabg. Stinka lässt der Überschuss des Jahres 2007 in Höhe von 1,5 Mio. € auf eine großzügige Veranschlagung schließen. Es könne für 2008 wieder ein Überschuss angenommen werden. Angesichts dieser Tatsache werde eine solide Ermittlung und keine Einsparung bei den sozialen Leistungen gefordert.
Ktabg. Schäpers weist darauf hin, dass es sich um Schätzungen handelt und eine Kürzung um 250.000 € vertretbar sei.
Ktabg. Kleerbaum hebt die bestehenden wechselseitigen Beziehungen bei den Leistungen hervor und dass es einen Rechtsanspruch zu erfüllen gilt. Schätzungen blieben Schätzungen und am Ende des Jahres zählen die realen Zahlen. Es mache für ihn keinen Sinn, nur wegen einer Position später einen Nachtragshaushalt beschließen zu müssen. Er nehme gerne ein wenig „Luft“ in Kauf, wenn hierdurch ein „sauberer“ Haushalt bis zum Jahresende Bestand habe. Man werde die Betragsentwicklung im NKF beobachten, möglicherweise könne man im kommenden Jahr kürzen. Die Forderung einer pauschalen Kürzung habe wenig mit Finanzverantwortung zu tun.
Ktabg. Große Verspohl hält die Grundrichtung der Forderung für verständlich, sieht jedoch im Bereich des Sozialetats keinen Raum.
Landrat Püning lässt über den Antrag der SPD-Kreistagfraktion abstimmen:
Beschluss:
Der Zuschussbedarf in dem Budget für den Produktbereich 50 – Sozialhilfe, Hilfe in besonderen Lebenslagen und Zentrum für Arbeit – (Produktgruppen 50.01, 50.02, 50.03) wird um 250.000 € (= 1 % des im Ansatz ausgewiesenen Zuschussbedarfes) reduziert.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 4 JA-Stimmen
12 NEIN-Stimmen
Der Antrag ist damit abgelehnt.
Landrat Püning lässt sodann über den Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage 7-0984/1 abstimmen:
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 10 JA-Stimmen
6 Enthaltungen
