Verbrennen von Strauch- und Baumschnitt

 

Ktabg. Dr. Kraneburg führt aus, dass sich der Kreis Coesfeld im Rahmen einer Allgemeinverfügung dazu entschieden habe, das Verbrennen von Schlagabraum aus Maßnahmen zur Pflege von Hecken, Wallhecken, Windschutzstreifen, Kopfbäumen sowie Ufergehölzen bis zum 18. April 2004 befristet zuzulassen. Im Gegensatz zu anderen Kreisen, die diesen Termin auf den 15. März 2004 beschränkt hätten, halte auch er den Termin im Frühjahr für zu spät. Ktabg. Dr. Kraneburg fragt, ob noch eine Änderung möglich sei.

 

Landrat Pixa erklärt, dass die Gründe hierfür seitens der unteren Landschaftsbehörde dargestellt worden seien. Für eine Änderung der ausgesprochenen Befristung bis zum 18.04.2004 bestehe kein Anlass.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Pixa                                                                                                                 Vöcking

Landrat                                                                                                            Schriftführer