Beschluss: Kenntnis genommen

FBL Schütt weist darauf hin, dass es aufgrund des künftigen Gesetzes über das Wohnen mit Assistenz und Pflege in Einrichtungen (Wohn- und Teilhabegesetz) einen Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht in der hier vorgelegten Form nicht mehr geben werde. Es sei davon auszugehen, dass voraussichtlich beginnend mit dem 01.01.2009 ein landesweit einheitliches Berichtswesen unter Federführung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW aufgebaut werde.

FBL Schütt erläutert, dass der Berichtszeitraum 2006 bis 2007 von der Inbetriebnahme vier neuer Einrichtungen geprägt gewesen sei. Die Heimaufsicht habe diese Projekte im Rahmen der Beratung und Prüfung vor Inbetriebnahme begleitet. Es seien auch neue Einrichtungsformen entstanden, wie z. B. ein erstes stationäres Hospiz. Jetzt liege der Schwerpunkt bei Sanierungsmaßnahmen in bestehenden Einrichtungen.

FBL Schütt führt aus, dass schwere Pflegefehler nicht festgestellt worden seien. Aufgrund der künftigen gesetzlichen Regelung werde erwartet, dass sich die Heimprüfungen durch die verstärkte Einbindung des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) anders gestalten würden.

Ktabg. Havermeier fragt, ob es noch Wartelisten gebe. FBL Schütt erklärt, dass es vielleicht bei einzelnen Heimen noch Wartelisten gebe. Insgesamt sei aber festzustellen, dass genügend freie Plätze vorhanden seien.

Ktabg. Wilhelm erklärt, dass sie aus ihren eigenen Erfahrungen heraus unangemeldete Besuche in Heimen befürworte. Ktabg. Prof. Dr. Voß unterstützt diese Auffassung. Er hält es für bedenklich, wenn bereits bei Stichprobenprüfungen z. B. in den Pflegedokumentationen fehlende Stammdaten/Diagnosen festgestellt würden. Aus seiner Sicht wäre es wünschenswert, wenn für gute Einrichtungen so etwas ähnliches wie „Sterne“ vergeben würden. Die Pflegedokumentation diene auch der Quantifizierung einer guten Pflege. Ktabg. Wessels weist darauf hin, dass keine groben Mängel festgestellt worden seien. Er sei aber ebenfalls uneingeschränkt für unangemeldete Prüfungen. Vorsitzende Schäpers stellt fest, dass im Kreis Coesfeld insgesamt eine gute Pflege gewährleistet sei. Sie weist darauf hin, dass möglicherweise zuviel Zeit für die Pflegedokumentation verwendet werden müsse, und diese Zeit besser in die Pflege investiert werden könnte. AL Bleiker erläutert, dass die bisherige Ankündigung einer Heimprüfung oft mit einem Vorlauf von 24 Stunden erfolgt sei.

Ktabg. Wilhelm ergänzt, dass die Pflegeplanung wesentlich sei. Es müsste jedoch bei der Dokumentation nach Bereinigungsmöglichkeiten gesucht werden, damit dieser Bereich nicht weiter aufgebläht werde.

Der Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht wird zur Kenntnis genommen.