Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

1.   Der Kreis Coesfeld übernimmt für den Bau nachfolgender Ortsumgehungen die Straßenbaulast

 

a)      K 15 n Ascheberg (Südliche Entlastungsstraße)

b)      K 2 n Nordkirchen (Westliche Entlastungsstraße)

c)      K 27 n Dülmen (Südliche Verbindungsstraße)

 

Form der Abstimmung:          offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

2.      Der Kreis Coesfeld spricht sich weiterhin für den vorrangigen Bau der B 474n auf der gesamten Strecke aus.

In Konsequenz dieser derzeit politisch nicht durchsetzbaren Forderung ist der Kreis Coesfeld bereit, die Straßenbaulast der K 9n als Schritt auf dem Wege zur Verwirklichung einer leistungsfähigen durchgängigen Verbindung auf der Trasse der B 474n zu übernehmen.

Die Planungen sind entsprechend auszurichten und zwischen den beteiligten Behörden abzustimmen.


Ltd. KVermD Dicke führt einleitend aus, dass der vorliegende modifizierte Beschlussvorschlag letztlich das Diskussionsergebnis der Kreisausschusssitzung wiedergebe und auch den gestrigen Beschluss des Rates der Stadt Lüdinghausen in dieser Angelegenheit decke. So habe der Rat der Stadt Lüdinghausen u.a. beschlossen, den Kreis Coesfeld aufzufordern, an der Planung und dem Bau der B 474 n in ihrem linienbestimmten und mit Zustimmung des Verkehrsministers NRW seit dem 04.01.2001 verbindlich festgestellten Trassenverlauf im Gesamtabschnitt von der A 2/A 45 bis zu A 43 festzuhalten. Die im Jahre 2000 vom Kreistag beschlossene und gemeinsam mit dem Kreis Recklinghausen gefasste Resolution solle Bestand behalten. Zugleich sollten sämtliche Beschlüsse, die im vorhinein die Umsetzung der Gesamtlösung als Bundesstraße gefährden – namentlich die anstehenden Beschlüsse zum Bau und Übernahme der K 9 n als Südwestumgehung Olfen – zurückgestellt werden. Weiter fordert die Stadt Lüdinghausen den Kreis Coesfeld auf, die in seiner Zuständigkeit liegende Beseitigung des Engpasses „Füchteler Mühle“ (K 8) oder alternativ eine straßenmäßige Verbindung von der K 9 n bis zu K 8 herzustellen, soweit die Planung der K 9 n dennoch weiterverfolgt werden sollte.

Weiter wird gefordert, dass der Kreis Coesfeld mit dem Straßenbaulastträger und den Landes- und Bundesbehörden schon jetzt verbindlich abstimmt, dass die Aufstockung einer K 9 n zur „Bundesstraße“ (Teil des sog. Mittelstücks der B 474 n) zukünftig möglich und gesetzmäßig zulässig ist und bei der Stadt Olfen sichergestellt wird, dass die Stadt Lüdinghausen bei der Aufstellung des Bebauungsplanes für die geplante K 9 n förmlich beteiligt wird.

Ltd. KVermD Dicke teilt ergänzend hierzu mit, dass der modifizierte Beschlussvorschlag die ernsthaften und berechtigten Interessen der Stadt Lüdinghausen abdecke.

 

Ktabg. Püning begrüßt den geänderten Beschlussvorschlag und legt Wert darauf, dass die CDU-Kreistagsfraktion der Errichtung der K 9 n zur verkehrsmäßigen Entlastung des Stadtkerns Olfen zustimmen werde, soweit das Oberziel, die Realisierung der B 474 n, langfristig nicht gefährdet werde. Ferner stellt Ktabg. Püning fest, dass die großen Fraktionen des Kreistages in allen Diskussionen einig darüber waren, den durchgängigen Straßenbau der B 474 n von Dortmund-Nordwest bis in den Borkener Bereich zu fordern. In Dülmen und Waltrop werde bereits am Weiterbau gebaut. Daher sei es nicht vertretbar, das Mittelstück nun fehlen zu lassen. Dies sei letztlich den GRÜNEN zu verdanken. Unabhängig hiervon habe die Stadt Olfen zusammen mit dem Kreis Coesfeld eine Planung entwickelt, die jetzt eine Teillösung bringe. Der durchgängige Bau der B 474 n bleibe aber oberstes Ziel.

 

Ktabg. Bergmann bezieht sich auf die Diskussion im Kreisausschuss und auf die im Kreistag verabschiedete Resolution und stellt fest, dass auch die SPD-Kreistagsfraktion den Lückenschluss als notwendig und sinnvoll ansehe. Das hohe Verkehrsaufkommen rechtfertige als Zwischenlösung den Bau der K 9 n.

 

Ktabg. Wolske führt die gestrige Sitzung des Rates der Stadt Lüdinghausen, an der er teilgenommen habe, an und führt aus, dass durch das fehlende Mittelstück der B 474 n ein höherer Durchgangsverkehr auf die Orte Seppenrade und Lüdinghausen zukommen werde. Diese hohe Verkehrsbelastung müsse soweit wie möglich vermieden werden. Keiner habe etwas gegen eine Verkehrsentlastung durch den Bau der K 9 n. Dabei dürfe es jedoch nicht bleiben. Außerdem müsse der Engpass im Bereich der „Füchteler Mühle“ beseitigt werden. Dem Wunsch der Stadt Lüdinghausen, bei der Aufstellung des Bebauungsplanes für die geplante K 9 n durch die Stadt Olfen beteiligt zu werden, sollte nachgekommen werden, da der Bau der Kreisstraße nicht allein ein Anliegen der Stadt Olfen sei. Dies könnte durch Einfügung eines Halbsatzes „wobei die Stadt Lüdinghausen zu beteiligen ist“ im letzten Absatz zu Ziffer 2 des Beschlussvorschlages sichergestellt werden.

 

Landrat Pixa widerspricht den Ausführungen des Ktabg. Wolske zum Verkehrsaufkommen und stellt fest, dass ein höheres Verkehrsaufkommen für Seppenrade und Lüdinghausen nicht beweisbar sei. Richtig sei dagegen, dass eine Verminderung des Verkehrsaufkommens nicht eintreten werde. Hinsichtlich der Beteiligung der Stadt Lüdinghausen führt Landrat Pixa aus, dass der Bürgermeister der Stadt Lüdinghausen bereits in der Vergangenheit mehrfach ohne Erfolg versucht habe, eine „zweite Kammer“ hinsichtlich der Beteiligung der Städte und Gemeinden bei Entscheidungen des Kreises einzurichten. Seitens des Kreises würden die gesetzlich vorgesehenen Beteiligungen beachtet. Eine von der Stadt Lüdinghausen gewünschte weitergehende Beteiligung sollte daher unmittelbar mit der Stadt Olfen abgeklärt werden. Mit dem jetzt vorliegenden Beschlussvorschlag könnten alle Beteiligten „leben“, so Landrat Pixa abschließend.

 

Ktabg. Kortmann führt bezogen auf die Ausführungen des Ktabg. Püning aus, dass die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN keinem weiteren Bau eines Teilstücks der B 474 n zustimmen werde. Vom Grundsatz her bestünden gegen den Bau der Ortsumgehung für Olfen keine Bedenken, sondern nur gegen den Bau der B 474 n im Ganzen, da diese Straße als kontraproduktiv angesehen werde. Konkurrenz sollte sich nicht ins Haus geholt werden. Soweit die GRÜNEN zur Verhinderung des Weiterbaus des Teilstücks beigetragen haben, so haben wird das gerne getan, so Ktabg. Kortmann.

Abschließend beantragt Ktabg. Kortmann über die Ziffern 1 und 2 getrennt abzustimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               46 JA-Stimmen

                                                      5 NEIN-Stimmen

                                                      2 Enthaltungen