Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

 

1.      folgende Grundlagen zu verwenden:

a.      Die Planungsergebnisse gem. Ziffer 6 des Entwurfs (Anlage 1) unter Berücksichtigung der Bewertung zu den vorgelegten Stellungnahmen (Anlage 2)

b.      die Schwerpunkte (Anlage 4) unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Bürgermeisterkonferenz (5)

 

2.      folgende Auswertungen vorzunehmen:

a.      Die Ziele und Kennzahlen entsprechend den Vorgaben des Neuen Kommunalen Finanzmanagement zu erarbeiten,

b.      das voraussichtliche Finanzvolumen ab 2009 in Anlehnung an die formulierten Ziele und Kennzahlen für den zukünftigen Kinder- und Jugendförderplan zu ermitteln,

c.      entsprechende Förderbestimmung für den Kinder- und Jugendförderplan zu formulieren.

 

 

 


Nach kurzem Hinweis der Vorsitzenden zum Gegenstand des Tagesordnungspunktes bittet diese die Verwaltung, das Wesentliche hierzu kurz vorzustellen.

 

FBL 2 Schütt stellt zunächst Annika Hesker als neue Mitarbeiterin im Jugendamt vor. Sie ist mit je einer halben Stelle in der pädagogischen Fachberatung für die Kindertageseinrichtungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren, und im Allgemeinen Sozialen Dienst tätig.

Sodann greift FBL 2 Schütt die Bitte der Vorsitzenden auf und erläutert den Sachstand der Erstellung des Kinder- und Jugendförderplans und die vorgesehenen weiteren Schritte. Die freien Träger und Bürgermeister hätten Stellungnahmen und Anregungen abgegeben. Heute müssten auf dieser Grundlage daher die weiteren planerischen Vorgaben abgestimmt werden.

FBL 2 Schütt verweist auf Anlage 4 zur Sitzungsvorlage, die mögliche Schwerpunkte der Planung als Ergebnis nach Erörterung mit Bürgermeistern und Verbänden darstelle. Er reißt die einzelnen, dort aufgeführten Punkte (Kostenanpassung, Strukturförderung der verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit, Offene Kinder- und Jugendarbeit, Co-Finanzierung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit durch Dritte, Bemessungsgrundlage Jugendeinwohnerwert und Einbindung der freien Träger bei der Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplanes) kurz an.

 

Ktabg. Wilhelm erkundigt sich zu den Auswirkungen der vorgeschlagenen Aufteilung der Förderung „Grundsicherung“ und „Bedarfs- und/oder Schwerpunktförderung“ für die kleineren Gemeinden im Nordkreis. Sie könne die Anmerkungen der Bürgermeisterin der Stadt Billerbeck und der Bürgermeister der Gemeinden Havixbeck und Rosendahl hierzu nachvollziehen.

 

Mitglied Willing-Kertelge äußert Ihre Zufriedenheit mit der Verwaltungsvorlage. Sie bittet im Hinblick auf die Ausgleichsfunktion des Jugendamtes, die Strukturförderung der Jugendverbände daraufhin zu prüfen, ob diese ein kreisweit vergleichbares Niveau erreiche. Sie erkundigt sich, ob dem Jugendamt bekannt sei, in welcher Höhe die Bürgermeister die Verbände vor Ort tatsächlich finanziell unterstützen. Die von vielen Verbänden vorgeschlagene Absenkung des Jugendeinwohnerwertes als Bemessungsgrundlage für 0,5 hauptberufliche Fachkräfte für den Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit auf 500 hätte sie mittragen können.

 

Ktabg. Pieper erklärt, sie habe die Vorlage „gern gelesen“ und sich über die dort formulierten Ziele gefreut. Allerdings gehe sie angesichts des Finanzierungsvorbehalts davon aus, dass sich Ziele und Ergebnisse letztlich unterscheiden würden. Sie bittet, eine Übersichtsliste zu erstellen, aus der ersichtlich wird, welche Vorschläge und Anregungen der freien Träger und Bürgermeister bei der weiteren Erstellung des Planes Berücksichtigung finden/gefunden haben und welche nicht. Des weiteren regt sie an, die Zusammenarbeit mit Fachverbänden für behinderte junge Menschen und der Kinder- und Jugendpsychiatrie in den Kinder- und Jugendförderplan einzubeziehen. Sie kündigt hierzu für die nächste Sitzung einen Antrag an. Ktabg. Pieper weist darauf hin, das bei der Aufzählung der Angebote (Anlage 1 zur Sitzungsvorlage) Angebote für Kinder mit Behinderung fehlten.

 

Mitglied Kuhlmann dankt der Verwaltung für die bisherige Leistung. Die Beibehaltung des Jugendeinwohnerwertes bei gleichzeitiger Möglichkeit der Förderung besonderer Schwerpunkte oder Projekte seien als wichtigste Eckpunkte der weiteren Planung nun gesetzt.

 

Auch Ktabg. Schäpers lobt die Arbeit der Verwaltung. Sie bittet die Bearbeitung von Projektanträgen so zu gestalten, dass diese möglichst „unbürokratisch“ und nicht zu kompliziert erfolge. Sodann erkundigt sich Ktabg. Schäpers, wie Gebiete mit hoher Frequenz durch Jugendliche, die sich nicht im Jugendeinwohnerwert wiederspiegle, berücksichtigt werden könnten. Als Beispiel nennt sie das Umfeld von ortsübergreifend tätigen Schulen und dort auch von „Auswärtigen“ genutzten Angeboten.

 

FBL 2 Schütt nimmt zu den erfolgten Anregungen Stellung und beantwortet die Fragen.

Er erläutert den Grund der Beschlussvorlage, bei der es u.a. um die Klärung der Frage gehe, ob ein Einstieg in eine Sonderförderung, zusätzlich zur Förderung nach Jugendeinwohnerwerten, erfolgen solle. Aus Sicht der Verwaltung biete eine Sonderförderung die Möglichkeit, unterschiedliche soziale Belastungen bei der Förderung berücksichtigen zu können. Dieses bedeute aber keinen Automatismus. Soziale Belastungsfaktoren könnten - müssten aber nicht zwingend - ein primäres Kriterium für eine Projektförderung sein. Diese Entscheidung müsse der Jugendhilfeausschuss treffen.

FBL 2 Schütt erläutert weiter, dass die Verwaltung keine „Konkurrenzsituation“ zwischen Offener Kinder- und Jugendarbeit und freien Trägern und Verbänden herbeiführen wolle; dieses könne ein direkter Vergleich der Angebote und finanziellen Förderungen bewirken, dennoch bietet er an, bei den Bürgermeistern abzufragen, wie die jeweilige finanzielle Unterstützung der dort tätigen Verbände gestaltet sei.

Die Anregung der Ktabg. Pieper, weitere Angebote bei der Schwerpunktsetzung einzubeziehen, werde die Verwaltung aufgreifen. Eine Bewertung und Gewichtung aller Angebote stehe jedoch noch aus, dieses gelte daher auch für die vorgeschlagenen Ergänzungen.

 

Ktabg. Wilhelm erkundigt sich, ob mit der vorgeschlagenen Aufteilung der Förderung z.B. die Gemeinde Rosendahl hinsichtlich der Finanzierung besser oder schlechter als bislang abschneide.

FBL 2 Schütt erklärt, dass mit der Beibehaltung der bisherigen Förderung nach Jugendeinwohnerwert als Grundförderung für keine Gemeinde eine Verschlechterung eintrete. Vielmehr stelle sich die Frage, wie und wo durch eine zusätzliche Projektförderung Verbesserungen erreicht werden können und sollen.

 

Ktabg. Schäpers erkundigt sich, ob ein bisher mit halber Stelle von der Gemeinde Havixbeck finanzierter Sozialarbeiter bei der Förderung des Jugendamtes berücksichtigt werde.

 

FBL 2 Schütt und MA Werremeier erläutern, dass dieser nicht in der dargestellten Grundförderung nach Jugendeinwohnerwert enthalten sei, also allenfalls zusätzlich im Rahmen einer Projektförderung finanziert werden könne.

 

Ktabg. Schulze Zumkley verknüpft mit der beabsichtigten Änderung von Kinder- und Jugendförderrichtlinien die Erwartung einer Verwaltungsvereinfachung. Förderanträge wie die der heutigen Tagesordnungspunkte 3 und 4 müssten künftig nicht mehr zeit- und arbeitsaufwendig im Jugendhilfeausschuss entschieden werden.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt die Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig