Antrag Kinder- Jugend- und Familienhilfe e.V., Billerbeck, auf Restfinanzierung von Betriebskosten für die Tageseinrichtung "Haus Kunterbunt"

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.05.2008 hatte ich darüber informiert, dass von der Kinder- Jugend- und Familienhilfe e.V., Billerbeck, für die Kindertageseinrichtung „Haus Kunterbunt“ ein Antrag eingereicht wurde, der Einrichtung einen zusätzlichen freiwilligen Zuschuss zu gewähren.

 

Inzwischen wurden die Betriebskostenbescheide nach dem KiBiz für das Kindergartenjahr 2008/09, auch für das „Haus Kunterbunt“ in Billerbeck, versandt.

Der Bewilligungsbescheid für die o.a. Tageseinrichtung geht von förderfähigen Betriebskosten in Höhe von 131.976,60 EUR aus und liegt damit oberhalb der vom Träger der Kindertageseinrichtung im Antrag vom 18.05.2008 veranschlagten voraussichtlichen Betriebskosten von 127.880 EUR. Ein Defizit, das eine analoge Anwendung der Regelung des § 20 Abs. 3 KiBiz für die zusätzliche Förderung von eingruppigen Tageseinrichtungen bei nicht auskömmlicher Finanzierung rechtfertigen könnte, ist danach bislang nicht erkennbar. Nicht refinanziert wird nach derzeitiger Sachlage nur der vom KiBiz vorgesehene Trägeranteil.

Dieses wurde dem Antragsteller mitgeteilt, der daraufhin telefonisch und mit E-Mail vom 01.08.2008 bat, den Antrag auf zusätzliche freiwillige Förderung zunächst ruhen zu lassen.

 

Sobald feststeht, ob über den Antrag vom 18.05.2008 noch entschieden werden soll, werde ich Sie entsprechend informieren und die ggf. erforderliche Beschlussvorlage vorbereiten.

 

 

 

Pakt mit der Jugend in Nordrhein-Westfalen

 

Nach einer etwa einjährigen Vorbereitungszeit haben Ministerpräsident Jürgen Rüttgers und Jugendminister Armin Laschet (CDU) mit den fünf Dachverbänden der Jugendorganisationen; hierzu zählen der Landesjugendring NRW, die Arbeitsgemeinschaft „Haus der offenen Tür“ NRW, die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit NRW, die Landesvereinigung Kulturelle Jugendarbeit NRW und das Paritätische Jugendwerk NRW am 4. Juni 2008 einen „Pakt mit der Jugend" unterzeichnet.

Nach dem Abkommen wird das Land Nordrhein-Westfalen jährlich mehr als 80 Millionen Euro für die Jugendarbeit zur Verfügung stellen.

Ministerpräsident Jürgen Rüttgers: "Die nordrhein-westfälische Jugendpolitik ist durch den Pakt mit der Jugend einen großen Schritt weitergekommen. Er stellt sicher, dass die Interessen der jüngeren Generationen auch künftig gewahrt werden. Dies ist uns in enger Zusammenarbeit mit den Jugendlichen und ihren Organisationen gelungen - ein in unserem Land noch nie dagewesener Prozess, der deutlich macht, wofür Nordrhein-Westfalen steht: ein Klima des Miteinanders, das jüngeren Menschen neue Gestaltungs- und Entfaltungschancen bietet."

Dieser Pakt hat zunächst eine „Laufzeit“ bis 2010.

Die Vereinbarung soll die Ziele der Jugendarbeit festschreiben und umfasst fünf Schwerpunkte:

 

-          die Förderung von Bildung und die Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf,

-          interkulturelle Projekte

-          eine bessere Beteiligung von Jugendlichen an den politischen Diskussionen

-          die Festigung des Generationenzusammenhalts sowie

-          die Förderung der europäischen Gedankens und die Stärkung des Bewusstseins für die eine Welt.


Pakt mit der Jugend

 

 

1. Partner des Pakts

 

Den Pakt mit der Jugend tragen gemeinsam

 

·                     das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration

des Landes Nordrhein-Westfalen

und

·                     der Landesjugendring Nordrhein-Westfalen e. V.

·                     die Arbeitsgemeinschaft "Haus der offenen Tür" NRW

·                     die Landesvereinigung Kulturelle Jugendarbeit Nordrhein-Westfalen e. V.

·                     die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Nordrhein-Westfalen

·                     das Paritätische Jugendwerk NRW

 

mit ihren jeweiligen Mitgliedsorganisationen.

 

Die Umsetzung des Paktes wird begleitet von einem Beirat, der sich - unter Federführung des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration - aus Vertreterinnen / Vertretern der beteiligten Organisationen zusammensetzt.

 

 

2. Präambel

 

Die Lebensbedingungen von Jugendlichen haben sich in den letzten Jahren rasant verändert. In einer Welt beschleunigter Veränderungen und Umbrüche sind einerseits neue Chancen und Entfaltungsmöglichkeiten für Jugendliche entstanden; andererseits können nicht alle mit dieser Entwicklung selber Schritt halten. Neue Risiken und Gefährdungen können verunsichern und substanziell neue Fragen an die Zukunft aufwerfen. Junge Menschen brauchen eine starke Persönlichkeit und umfassende Fertigkeiten und Fähigkeiten, um den Anforderungen der Zukunft gewachsen zu sein. Und die Gesellschaft braucht solche jungen Menschen.

 

In Nordrhein-Westfalen sind die Belange der Jugendlichen und die intensive Förderung junger Menschen von zentraler Bedeutung. Land und Kommunen unterstützen sie in ihrer Entwicklung gemeinsam mit zahlreichen Organisationen und Einrichtungen öffentlicher und freier Träger. Denn die Jugendarbeit leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sozialisation und Bildung von jungen Menschen.

 

Die Jugendarbeit ist ein zentraler Ort der Beteiligung und des Engagements von jungen Menschen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, ihrem Geschlecht oder ihrer religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung. Durch ihr Engagement werden Jugendliche dabei nicht nur in ihrer persönlichen Entwicklung gestärkt, sie übernehmen auch Verantwortung für die Gesellschaft und gestalten sie gemeinsam mit anderen mit.

 

Jugendarbeit ist damit eine der Säulen unserer Demokratie.


3. Ziele des Pakts

 

Die Paktpartner werden gemeinsam mit Jugendlichen Initiativen für jugendpolitische Schwerpunkte starten. Dabei lassen sie sich von folgenden Zielen leiten:

 

1.             Den Blick von Gesellschaft und Politik für Belange von Jugendlichen schärfen.

Das Aufwachsen junger Menschen in Zeiten gesellschaftlichen Wandels ist mit neuen Herausforderungen an junge Menschen verbunden. Daher ist es erforderlich, die Gesellschaft auch für die Belange von Jugendlichen zu sensibilisieren. Durch mehr Information und Aufklärung wollen wir auf die besondere Verantwortung der Familie, der Gesellschaft und des Staates für ein gelingendes Aufwachsen hinweisen und die Öffentlichkeit für ein jugendfreundliches Nordrhein-Westfalen gewinnen.

 

2.             Die gesellschaftliche Teilhabe junger Menschen sichern, stärken und ausbauen.

Jugendliche können und wollen ihre Interessen selbst vertreten. Das ist ihr grundlegendes Recht und zugleich eine wichtige Voraussetzung, demokratisches Bewusstsein zu entwickeln. Selbst Entscheidungen zu treffen muss für alle Jugendlichen selbstverständlicher Bestandteil ihres Alltags sein. Jugendlichen ist in allen sie betreffenden Angelegenheiten Raum für eigene Entscheidungen zu geben. Damit kann auch ihre Bereitschaft zu sozialem und gesellschaftlichem Engagement nachhaltig gestärkt werden.

 

3.             Benachteiligungen für Jugendliche abbauen.

Rund 15 - 20 % der Jugendlichen haben aufgrund mangelnder Bildungsbeteiligung, wegen sozialer Benachteiligungslagen oder individueller Beeinträchtigungen Schwierigkeiten, den Übergang von der Schule in den Beruf ohne zusätzliche Unterstützung zu meistern. Wir wollen diesen jungen Menschen gezielte Hilfen anbieten und für sie unter Beteiligung von Schule, Jugendhilfe und Arbeitsmarktpolitik neue Chancen und Möglichkeiten durch ein Mehr an Fähigkeiten und Fertigkeiten eröffnen und Ihnen so den Übergang von der Schule in den Beruf erleichtern. Dazu gehört es auch, die Wirtschaft für die Belange der Jugendlichen stärker zu sensibilisieren.

 

4.             Junge Menschen in ihren Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten stärken und ihnen neue Chancen eröffnen.

Jugendliche haben unterschiedliche Interessen, Stärken und Bedürfnisse. Insbesondere ihre Stärken gilt es zu ermitteln und auszubauen. In diesem Zuge sind auch kulturelle und geschlechtsspezifische Aspekte stärker zu berücksichtigen. Die Angebote der Jugendarbeit für Mädchen und Jungen sollen daher gezielt so weiterentwickelt werden, dass sie die unterschiedlichen Bedürfnisse von Jungen und Mädchen besser aufgreifen.

 

5.             Das Bewusstsein für Europa und die Eine Welt stärken und ausbauen sowie das europapolitische und internationale Engagement junger Menschen fördern.

In einer von Zuwanderung geprägten Gesellschaft kommt dem Zusammenleben unterschiedlicher Kulturen eine große Bedeutung zu. Durch konkrete Projekte, die das Verstehen fördern und Gemeinsamkeiten erfahrbar machen, wollen wir das interkulturelle Verständnis ausbauen und neue Formen des gemeinsamen Aufwachsens mit gegenseitigem Respekt entwickeln. Wir wollen junge Menschen zum interkulturellen Austausch ermutigen und sie für die Werte unserer freiheitlichen Ordnung begeistern.


 

4. Inhaltliche Schwerpunkte des Pakts

 

Um die in Ziffer 3. abstrakt beschriebenen Ziele zu erreichen, vereinbaren die Paktpartner, ihre konkreten Aktivitäten im Rahmen des Paktes mit der Jugend auf die im Folgenden aufgeführten Handlungsfelder zu konzentrieren.

 

Die Paktpartner wollen

 

I.                     die Bildung fördern und den Übergang Schule - Beruf gestalten,

II.                   die Integration über interkulturelle Projekte mit Jugendlichen stärken und

voranbringen,

III.                  Jugendliche in die Lage versetzen, im Wege der Partizipation Politik mit

zu gestalten und so die Demokratie stärken,

IV.                den Zusammenhalt der Generationen sichern,

V.                  Jugendliche fit für Europa und die Eine Welt machen.

 

Die spezifischen Erfahrungen der Paktpartner und die Vielfalt ihres Angebotes sind Garanten dafür, dass ihre Aktivitäten in den jeweiligen inhaltlichen Schwerpunkten Ziel führend sind; dabei können einzelne Aktivitäten ebenso mehreren der vereinbarten Ziele dienen wie dasselbe Ziel durch Aktivitäten auf unterschiedlichen Handlungsfeldern erreicht werden kann.

 

Die Paktpartner vereinbaren gemeinsam einen Plan, der ihre Aktivitäten zu den vereinbarten Zielen und Schwerpunkten enthält. Dieser Aktivitätenplan wird als gemeinsame Handlungsbasis veröffentlicht. Alle Paktpartner sind sich einig, dass die aktive, kontinuierliche Einbindung von Jugendlichen für den nachhaltigen Erfolg des Paktes unabdingbar ist.

 

 


Düsseldorf, den 4. Juni 2008

 

 

 

 

 

 

Dr. Jürgen Rüttgers

Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Armin Laschet

Minister für Generationen, Familie,

Frauen und Integration

des Landes Nordrhein-Westfalen

 

 

 

 

 

Martin Wonik

Vorsitzender

Landesjugendring Nordrhein-Westfalen e. V.

 

 

 

 

 

Hans-Jürgen Dahl

Vorsitzender

Arbeitsgemeinschaft "Haus der offenen Tür" NRW

 

 

 

 

 

Kurt Eichler

Vorsitzender

Landesvereinigung Kulturelle Jugendarbeit Nordrhein-Westfalen e. V.

 

 

 

 

 

Andrea Schaffeld

Sprecherin

Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Nordrhein-Westfalen

 

 

 

 

 

Dr. Volker Bandelow

Vorsitzender

Paritätisches Jugendwerk NRW

 

 

 

Kennzahlen-Vergleich der KGST zu den erzieherischen Hilfen

 

 

Seit Dezember 2006 beteiligt sich das Kreisjugendamt am Kennzahlen-Vergleichsring der KGST zu den erzieherischen Hilfen in Kreisen des Landes NRW. Insgesamt nehmen 15 Kreise teil, davon alle vier Kreisjugendämter des Münsterlandes.

 

Mit der jetzigen Vorlage des Abschlussberichtes findet dieses Projekt sein vorläufiges Ende.

 

Insgesamt fanden 5 Arbeitssitzungen, eine Probeerhebung für das Jahr 2006 sowie eine Echterhebung für 2007 statt.

 

Dabei wurde für den interkommunalen Vergleich ein umfassendes  Kennzahlensystem mit den dazugehörigen Grundzahlen vereinbart und ausführlich beschrieben.

 

Diese Zahlen lassen sich in folgende Bereiche unterteilen:

 

  • Gesamtkosten der Jugendhilfe
  • Kennzahlen zur Prozessoptimierung
  • Kennzahlen zur Wirtschaftlichkeit
  • Kennzahlen zur Personalausstattung  in ASD und Wirschaftlicher Jugendhilfe  

§         Hilfeartenspezifische Kennzahlen

 

Nicht nur für den interkommunalen Vergleich, sondern ebenso für den internen Gebrauch  kann und wird dieses Kennzahlensystem eine hilfreiche Grundlage sein. Besonders zu nennen sind:

 

§         Die  Bildung und weitere Ausarbeitung von Zielen und Kennzahlen zum NKF-Haushalt

§         Die Beobachtung, Steuerung und  Erfolgskontrolle des Einsatzes der verschieden Hilfen zur Erziehung

§         Die Steuerung des Personaleinsatzes im ASD und  in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe.

 

Auf der letzen Arbeitssitzung am 3. und 4.06.2008 in Willebadessen (Kreis Höxter) wurde die grundsätzliche Bereitschaft zur Fortsetzung des Vergleichsrings abgefragt. Vorbehaltlich der jeweiligen hausinternen Entscheidungen deutete sich hierzu aus fachlicher Sicht eine breite Zustimmung an. Nicht nur mit Blick  auf die Erarbeitung und Abstimmung des Kennzahlensystems, sondern auch den intensiven fachlichen Austausch mit anderen Jugendämtern betreffend, hat sich diese Kennzahlen-Vergleichsring als äußerst ertragreich erwiesen.  Das KJA Coesfeld wird daher auch an der Fortsetzung des Vergleichringes teilnehmen.

 

In der JHA-Sitzung am 29.03.2007 wurde bereits unter dem TOP „Mitteilungen“ zur Teilnahme am Kennzahlenvergleich berichtet. In diesem Zusammenhang wurde auch angekündigt, dass sobald der Vergleichsring beendet ist und Ergebnisse vorliegen, diese auch dem JHA vorgestellt werden. 

 

Aufgrund der kurzfristigen Vorlage des Abschlussberichtes war eine Auswertung und Aufarbeitung für die Vorstellung im jetzigen JHA nicht mehr möglich. In der Sitzung am 16.10.2008 wird ein solcher Bericht  jedoch erfolgen.

 

 

 

 

Bericht zur aktuellen personellen Situation des Kreisjugendamtes

 

Zur Überbrückung der angespannten personellen Situation des Kreisjugendamtes hatte der Kreistag am 19.12.2007 einstimmig beschlossen, ein zusätzliches Personalbudget von 180.000 Euro jährlich bis zum 31.12.2009 zur Verfügung zu stellen.

Zur Umsetzung dieses Beschlusses wurden folgende Stellen zur Besetzung ausgeschrieben.

 

1,5 Stellen im Allgemeinen Sozialen Dienst

1 Stelle im Pflegekinderdienst – besetzt seit dem 01.05.

0,5 Stelle in der Jugendgerichtshilfe – besetzt seit dem 01.08.

1 Stelle in der wirtschaftlichen Jugendhilfe – besetzt seit dem 01.04.

0,5 Stelle im Bereich der Zentralen Unterhaltsheranziehungsstelle des Jugendamtes

 

Eine Besetzung aller vorgesehenen Stellen konnte bislang noch nicht gänzlich erreicht werden. Durch weitere Fluktuation ist aktuell noch 1,0 Stelle im ASD unbesetzt. Diese Lücke soll durch eine erneute öffentliche Ausschreibung möglichst umgehend geschlossen werden. Es handelt sich dabei um eine halbe Stelle am Dienstort Lüdinghausen und eine halbe Stelle am Dienstort Coesfeld. Ebenso konnte die 0,5 Stelle im Bereich der Unterhaltsheranziehung noch nicht besetzt werden, da geeignetes Personal nicht zur Verfügung stand. Es ist allerdings beabsichtigt, zum 01.11.2008 diese Stelle durch eine Berufsrückkehrerin zu besetzen. Bis auf weiteres werden die Arbeitsanforderung teilweise durch angeordnete Mehrarbeit erledigt.

 

Die neuen Kolleginnen und Kollegen befinden sich zur Zeit noch in der Einarbeitung und in vielen Bereichen ist noch eine Aufarbeitung von Rückständen erforderlich, so dass eine dezidiertere Berichterstattung zurzeit noch nicht sinnhaft erscheint. Es ist vorgesehen eine Bestandsaufnahme der Fälle mit Stichtag 31.08.2008 zu erarbeiten und in Abstimmung mit der Organisationsabteilung einen weiteren Bericht zu erstellen.